Im Falle eines Unglücks hat der Arbeitgebende die Möglichkeit, seine Arbeitnehmenden pro Kalenderjahr mit bis zu 600 € Notstandsbeihilfe steuerfrei zu unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass der Unglücksfall für den Arbeitnehmenden eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Der Unterstützung muss ein berechtigter, dokumentierbarer Vorfall zugrunde liegen. Das können zum Beispiel ein Sterbefall innerhalb der nahen Familie oder eine Überschwemmung sein.
Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.
Kostenfrei herunterladenDie Notstandsbeihilfe bedarf in Unternehmen ab fünf Mitarbeitenden gewisser formeller Grundlagen. Hier zahlt der Arbeitgebende entweder Beiträge an die Belegschaftsvertretung oder richtet eine Unterstützungskasse ein, aus der die Notstandsbeihilfe nach Absprache mit der Belegschaftsvertretung bezahlt wird. Diese Maßnahmen sind in Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitenden nicht vonnöten.
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Rechtsgrundlage:
Für die Notstandsbeihilfe müssen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.
Sie ist in § 3 Nr. 11 EStG i. V. m. R 3.11 LStR (Lohnsteuer) und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV (Sozialversicherung) festgehalten.