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24.6.2021

Die Notstandsbeihilfe: Eine Sorge weniger. So kann der Arbeitgebende seine Arbeitnehmenden im Unglücksfall finanziell unterstützen

Im Falle eines Unglücks können Sie Ihrem Arbeitnehmenden steuerfrei mit bis zu 600 € unter die Arme greifen

Im Falle eines Unglücks hat der Arbeitgebende die Möglichkeit, seine Arbeitnehmenden pro Kalenderjahr mit bis zu 600 € Notstandsbeihilfe steuerfrei zu unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass der Unglücksfall für den Arbeitnehmenden eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Der Unterstützung muss ein berechtigter, dokumentierbarer Vorfall zugrunde liegen. Das können zum Beispiel ein Sterbefall innerhalb der nahen Familie oder eine Überschwemmung sein.

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Das müssen Sie bei der Notstandsbeihilfe beachten

Die Notstandsbeihilfe bedarf in Unternehmen ab fünf Mitarbeitenden gewisser formeller Grundlagen. Hier zahlt der Arbeitgebende entweder Beiträge an die Belegschaftsvertretung oder richtet eine Unterstützungskasse ein, aus der die Notstandsbeihilfe nach Absprache mit der Belegschaftsvertretung bezahlt wird. Diese Maßnahmen sind in Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitenden nicht vonnöten.

Sie möchten mehr über Notstandsbeihilfe und Hrmony erfahren? Dann kontaktieren Sie uns noch heute unter der kostenfreien Rufnummer +49 (0) 30 567 950 39!

Rechtsgrundlage:
Für die Notstandsbeihilfe müssen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.
Sie ist in § 3 Nr. 11 EStG i. V. m. R 3.11 LStR (Lohnsteuer) und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV (Sozialversicherung) festgehalten.

Kategorie:
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Autor: Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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