Das kostenlose Starter-Kit führt Sie in vier Schritten durch Branchen-Fragenkatalog, Beteiligungs-Template und Maßnahmenkatalog – orientiert an der GDA-Leitlinie. Ohne externe Beratung, ohne Excel-Bastelei.
Jetzt startenÜber 1.900 Unternehmen nutzen Hrmony für steueroptimierte Mitarbeiter-Benefits.



Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist seit 2013 ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) verankert. Trotzdem zeigen Erhebungen von BAuA und GDA seit Jahren: Nur etwa jeder fünfte Betrieb in Deutschland setzt sie tatsächlich um. Und das, obwohl Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften ihre Prüfquote schrittweise erhöhen.
Die Konsequenz greift dabei nicht erst bei einer Prüfung. Schon erhöhte Fehlzeiten, Burnout-Cluster oder Fluktuation in einer Abteilung können auf eine fehlende oder lückenhafte GB Psyche zurückgeführt werden – mit Folgen für Versicherungsschutz und arbeitsmedizinische Verantwortung.
Die GB Psyche ist keine Mitarbeiterzufriedenheits-Umfrage und kein Stress-Check. Sie ist ein strukturierter Prozess, der psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz systematisch identifiziert, bewertet, mit Maßnahmen beantwortet und in der Wirkung überprüft.
Die rechtliche Grundlage in einem Satz
§ 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber – unabhängig von Größe oder Branche – zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, ausdrücklich auch hinsichtlich psychischer Belastung (Abs. 3 Nr. 6). Die GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“ konkretisiert, was Aufsichtsbehörden dabei erwarten.
Eine vollständige GB Psyche deckt alle sieben Handlungsfelder systematisch ab.
Vollständigkeit, Handlungsspielraum, Qualifikation
Arbeitszeit, Arbeitsablauf, Kommunikation
Führung, Kollegium, soziale Unterstützung
Lärm, Klima, Ergonomie (psychische Wirkung)
Software-Usability, Werkzeug-Adäquanz
Homeoffice, hybride Arbeit, ständige Erreichbarkeit
Restrukturierung, Digitalisierung, Personalwechsel
Das Starter-Kit ersetzt keine vollständige GB Psyche – aber es nimmt Ihnen die 80 % der Vorarbeit ab, an denen die meisten Projekte scheitern: sich überhaupt zu starten.
Branche & Betriebsgröße einordnen
Sie wählen aus 12 Branchen-Profilen (Produktion, Office, Pflege, Handel, IT, Schule/Bildung u. a.) und einer Größenklasse. Das Kit passt Fragenkatalog und Maßnahmenvorschläge daran an.
Fragenkatalog nach GDA
Sie erhalten einen vorstrukturierten Fragebogen, der alle sieben GDA-Handlungsfelder abdeckt – formuliert in einer Sprache, die Mitarbeitende auch beantworten. Inklusive Skalierung (5er-Likert) und optionalen Freitextfeldern.
Beteiligungs-Template
Eine GB Psyche ohne Beteiligung der Beschäftigten ist rechtlich nicht haltbar. Sie bekommen ein fertiges Kommunikations-Template (Ankündigung an das Team, Einladung zur Befragung, Hinweis auf Anonymität, Betriebsrats-Information).
Maßnahmenkatalog-Entwurf als PDF
Auf Basis der Eingaben & Risikofelder erhalten Sie einen Maßnahmenkatalog – mit konkreten Vorschlägen für Verhaltens- & Verhältnisprävention, inklusive Hrmony-Modulen, die umgesetzt werden können.
Das Starter-Kit ist eine strukturierte Vorbereitungshilfe. Die formale Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verbleibt nach § 5 ArbSchG beim Arbeitgeber. Für die finale Durchführung empfehlen wir die Einbindung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und ggf. einer externen GDA-erfahrenen Beratung.
HR-Verantwortliche, Geschäftsführungen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in KMU (10–500 MA), die wissen, dass sie eine GB Psyche brauchen, aber bisher keinen strukturierten Einstieg gefunden haben.
Die häufigsten Befunde in GB-Psyche-Auswertungen betreffen drei Cluster: zu wenig Erholung und Pufferzeit, fehlende Wertschätzung im Alltag und Belastung durch Pendelzeiten oder Erreichbarkeitsdruck. Genau dort setzen die Module der Hrmony-Plattform an – als steuerlich begünstigte, schnell einsetzbare Maßnahmenträger.
Die Erholungsbeihilfe erlaubt bis zu 156 € pro Mitarbeitendem und Jahr — pauschalbesteuert, zweckgebunden für Erholung. Ehepartner und Kinder können die Erholungsbeihilfe zusätzlich erhöhen. Ideal als konkrete Maßnahme für das GDA-Feld „Arbeitsinhalt & -organisation".
Mehr zur ErholungsbeihilfeMit HelloBonnie als Sachbezugskarte (50-€-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG) lassen sich Wertschätzungs-Gesten ohne administrativen Aufwand monatlich umsetzen – flexibel in Regional Spaces oder Brand Spaces nutzbar.
HelloBonnie kennenlernenDer ÖPNV-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG ist komplett steuer- & sozialversicherungsfrei. Eine der direktesten Maßnahmen, wenn die GB Psyche Pendel- oder Erreichbarkeitsbelastung als Risikofeld identifiziert.
ÖPNV-Zuschuss verstehenDie vollständige Maßnahmenliste in Ihrem PDF-Report verweist auf alle sieben Module der Hrmony-Plattform – passend zum Befund.
Wir entwickeln das GB-Psyche-Starter-Kit aktuell mit Arbeitsschutz-Experten und Hrmony-Kundenfeedback. Wer sich auf der Waitlist einträgt, bekommt:
Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung. Sie können sich jederzeit abmelden.
Ja. Seit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastung in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG explizit als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung verankert – für jeden Arbeitgeber, unabhängig von Branche oder Größe.
Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften können Bußgelder festsetzen – der Rahmen reicht je nach Verstoß bis zu 30.000 €. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz bei psychisch bedingten Erkrankungen lückenhaft werden, und Geschäftsführungen können nach § 9 OWiG persönlich in die Verantwortung genommen werden.
Zuständig sind primär die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer (z. B. LAGetSi, Gewerbeaufsicht) sowie die Berufsgenossenschaften. Prüfungen erfolgen anlassbezogen (z. B. nach Beschwerden) oder als Schwerpunktaktion im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).
In sieben Schritten: Vorbereitung, Festlegung der Tätigkeitsbereiche, Beurteilung der Belastung, Bewertung, Maßnahmen ableiten, Maßnahmen umsetzen, Wirksamkeit überprüfen. Die GDA-Leitlinie konkretisiert jeden dieser Schritte.
Die Fragen sollten alle sieben GDA-Handlungsfelder abdecken: Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel, neue Arbeitsformen und Veränderungsprozesse. Branchenspezifische Anpassungen sind notwendig.
Die direkten Kosten variieren stark – von wenigen hundert Euro bei kleinen Betrieben mit eigener Durchführung bis zu mehreren tausend Euro bei externer Beratung. Der größere Aufwand liegt meist in der internen Zeit. Das Hrmony-Starter-Kit reduziert diese Vorbereitungszeit deutlich.
Nein. Es bereitet die strukturelle Durchführung vor und liefert einen Maßnahmenkatalog-Entwurf. Die formale Verantwortung und die finale Durchführung bleiben beim Arbeitgeber und sollten mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und ggf. externer Beratung erfolgen.
Eine starre Frist gibt es nicht – die Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern (Reorganisation, neue Arbeitsformen, Personalwechsel). In der Praxis wird eine Überprüfung alle 2–3 Jahre als angemessen betrachtet.
Nicht zwingend. Kleinere Betriebe können mit strukturierten Tools selbst durchführen, sollten aber Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt einbinden. Bei komplexen Strukturen oder bereits identifizierten Belastungs-Clustern ist externe Expertise empfehlenswert.
Die GB Psyche ist Pflicht (Arbeitsschutzrecht), BGM ist freiwillig. In der Praxis liefert die GB Psyche aber die Datenbasis, aus der ein gutes BGM seine Maßnahmen ableitet – die beiden Welten greifen ineinander.