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EU-Verordnung 2024/1689 · Anwendungsstart 2. Dezember 2027

Prüfen Sie in 90 Sekunden, ob Ihre HR-KI als Hochrisiko-System gilt

Der AI Act Klassifizierer ordnet Ihre HR-Anwendung in die Risikostufen der EU-Verordnung ein. Score sofort sichtbar, Pflichten-Übersicht und PDF-Report direkt zum Download.

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AI Act HR-Klassifizierer

5 Fragen, ca. 90 Sekunden. Sie erhalten sofort eine Klassifizierung Ihrer HR-KI nach den Risikostufen der EU-Verordnung 2024/1689.

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Was klassifiziert der AI Act Klassifizierer

Das Tool ordnet Ihr HR-KI-System in die vier Risikostufen des EU AI Act ein, mit Fokus auf Annex III, Nummer 4. Diese Annex-Position listet KI-Anwendungen in Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit explizit als Hochrisiko-Bereiche.

Der AI Act funktioniert risikobasiert. Vier Stufen entscheiden über die Pflichten Ihres Unternehmens. Ihre HR-KI kann je nach Einsatzfeld in einer dieser Stufen landen.

Sind Sie Anbieter oder Betreiber

Die EU-Verordnung unterscheidet zwischen Anbieter (Provider) und Betreiber (Deployer). Wenn Sie als HR-Abteilung ein Tool eines Herstellers nutzen, sind Sie Betreiber – mit eigenen Pflichten, die unabhängig von den Pflichten des Anbieters bestehen.

Anbieter ist, wer das KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen vermarktet, etwa ein HR-Tech-Hersteller. Betreiber ist, wer das System produktiv einsetzt, also fast jede HR-Abteilung, die ein Tool von der Stange nutzt.

Sie sind Anbieter, wenn …

· Sie ein KI-System selbst entwickeln
· Sie ein System als White-Label unter eigenem Namen vermarkten
· Sie ein eingekauftes System wesentlich modifizieren
· Sie ein bestehendes System für einen neuen Hochrisiko-Zweck einsetzen

Sie sind Betreiber, wenn …

· Sie ein eingekauftes SaaS-Tool nutzen
· Sie das System gemäß Anbieter-Vorgaben einsetzen
· Sie das System organisatorisch in Ihre HR-Prozesse einbetten
· Sie Beschäftigte und Bewerbende informieren und beaufsichtigen

Die meisten HR-Abteilungen fallen in diese Rolle.

Welche AI-Act-Pflichten greifen ab wann

Der Anwendungsstart der Annex-III-Pflichten ist nach der vorläufigen Einigung zum Digital Omnibus on AI vom 7. Mai 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Verbote und KI-Kompetenz-Pflicht gelten bereits seit 2. Februar 2025, Transparenzpflichten ab 2. Dezember 2026.

2. Feb 2025
Verbote + KI-Kompetenz
In Kraft
2. Aug 2025
GPAI, Governance, Sanktionen
In Kraft
2. Dez 2026
Transparenzpflichten (Art. 50)
Anstehend
2. Dez 2027
Annex-III-Pflichten (HR)
Vorläufige Einigung
Datum
Pflicht
Status
2. Februar 2025
Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4)
In Kraft
2. August 2025
General-Purpose-AI-Regeln, Governance, Sanktionen
In Kraft
2. Dezember 2026
Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte und Chatbots (Art. 50)
Anstehend
2. Dezember 2027
Annex-III-Pflichten für Hochrisiko-KI (inkl. HR), neu nach Digital Omnibus
Vorläufige Einigung, formale Adoption ausstehend
2. August 2028
Annex-I-Pflichten für eingebettete KI in regulierten Produkten
Vorläufige Einigung

Am 7. Mai 2026 erzielten Rat und Parlament eine vorläufige politische Einigung zum Digital Omnibus on AI. Die Annex-III-Pflichten für use-based Hochrisiko-Systeme wurden vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Die Klassifizierung selbst bleibt unverändert. Wer in den nächsten 18 Monaten plant, gewinnt Vorbereitungszeit, nicht Aufschub.

Drei häufige Missverständnisse rund um AI Act und HR

Mythos 1
„Wir nutzen nur eingekaufte Tools, der Anbieter ist verantwortlich.“
Fakt
Anbieter und Betreiber haben eigene, voneinander unabhängige Pflichten. Selbst wenn Ihr Software-Anbieter alle Konformitätsanforderungen erfüllt, müssen Sie als Betreiber die menschliche Aufsicht, Information der Betroffenen und Aufbewahrung der Logs eigenständig sicherstellen.
Mythos 2
„Wir haben weniger als 50 Mitarbeitende, der AI Act betrifft uns nicht.“
Fakt
Der AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Es gibt schmale Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Konformitätsbewertung. Die Grundpflichten gelten für jeden Betreiber von Hochrisiko-KI, vom Konzern bis zur 20-Personen-Agentur.
Mythos 3
„ChatGPT zur Lebenslauf-Sortierung ist keine Hochrisiko-KI.“
Fakt
Die Frage ist nicht das Modell, sondern der Einsatz. Wenn ein General-Purpose-Tool systematisch und entscheidungsrelevant für Recruiting genutzt wird, etabliert sich faktisch ein KI-Recruiting-Prozess. Damit greifen Annex-III-Pflichten – unabhängig davon, dass ChatGPT als Tool nicht für HR entwickelt wurde.

Häufige Fragen zur AI-Act-Klassifizierung im HR-Bereich

Was gilt als Hochrisiko-KI im HR-Bereich?+

Als Hochrisiko gelten KI-Systeme für Recruiting, Bewerberauswahl, Beförderung, Kündigung, Aufgabenverteilung sowie Leistungs- und Verhaltensbewertung, sofern sie Entscheidungen über Personen wesentlich beeinflussen. Annex III Nr. 4 nennt Beschäftigung und Personalmanagement ausdrücklich.

Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen?+

Ja. Es gibt keine generelle Ausnahme nach Unternehmensgröße, nur schmale Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Konformitätsbewertung. Die Grundpflichten als Betreiber gelten unabhängig von der Größe.

Ist ChatGPT zur Bewerbersortierung Hochrisiko?+

Maßgeblich ist der Einsatz, nicht das Modell. Wird ein General-Purpose-Tool systematisch und entscheidungsrelevant im Recruiting genutzt, entsteht faktisch ein Hochrisiko-Szenario, und die Annex-III-Pflichten greifen.

Ab wann gelten die Annex-III-Pflichten?+

Nach der vorläufigen Einigung zum Digital Omnibus on AI vom 7. Mai 2026 gelten sie ab dem 2. Dezember 2027 statt ursprünglich 2. August 2026. Die Klassifizierung selbst bleibt unverändert, nur der Anwendungsstart der Pflichten verschiebt sich.

Wie hoch sind die Bußgelder?+

Bei verbotenen Praktiken drohen bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen die Hochrisiko-Pflichten sind es bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Bin ich Anbieter oder Betreiber?+

Sie sind Betreiber, wenn Sie ein eingekauftes System produktiv einsetzen, was auf die meisten HR-Abteilungen zutrifft. Anbieter sind Sie, wenn Sie ein System selbst entwickeln, unter eigenem Namen vermarkten oder wesentlich modifizieren. Beide Rollen haben eigene, unabhängige Pflichten.

Welche konkreten Pflichten hat ein Betreiber?+

Betreiber müssen die menschliche Aufsicht sicherstellen, Beschäftigte und Bewerbende vor dem Einsatz informieren, den Betriebsrat einbeziehen, die Eingabedaten überwachen, Logs aufbewahren, die Gebrauchsanweisung des Anbieters befolgen und bei schwerwiegenden Vorfällen reagieren.

Gibt es Ausnahmen von der Hochrisiko-Einstufung?+

Artikel 6 Absatz 3 sieht Ausnahmen vor: Ein Annex-III-System gilt nicht als Hochrisiko, wenn es nur eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe erfüllt, menschliche Tätigkeit lediglich verbessert, Entscheidungsmuster ohne Ersatz der menschlichen Bewertung erkennt oder eine rein vorbereitende Aufgabe ausführt. Profiling natürlicher Personen bleibt jedoch immer Hochrisiko.

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