Der AI Act Klassifizierer ordnet Ihre HR-Anwendung in die Risikostufen der EU-Verordnung ein. Score sofort sichtbar, Pflichten-Übersicht und PDF-Report direkt zum Download.
Klassifizierung starten →1. Use Cases auswählen
Markieren Sie Ihre HR-KI-Einsatzbereiche.
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Sofortige Klassifizierung A–D mit Pflichten.
5 Fragen, ca. 90 Sekunden. Sie erhalten sofort eine Klassifizierung Ihrer HR-KI nach den Risikostufen der EU-Verordnung 2024/1689.
Klassifizierung starten →Das Tool ordnet Ihr HR-KI-System in die vier Risikostufen des EU AI Act ein, mit Fokus auf Annex III, Nummer 4. Diese Annex-Position listet KI-Anwendungen in Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit explizit als Hochrisiko-Bereiche.
Der AI Act funktioniert risikobasiert. Vier Stufen entscheiden über die Pflichten Ihres Unternehmens. Ihre HR-KI kann je nach Einsatzfeld in einer dieser Stufen landen.
Verboten
z. B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz
Hochrisiko
Recruiting, Beförderung, Performance
Begrenztes Risiko
Chatbots, KI-Inhalte mit Transparenzpflicht
Minimales Risiko
Spam-Filter, Standard-Automatisierung
Die EU-Verordnung unterscheidet zwischen Anbieter (Provider) und Betreiber (Deployer). Wenn Sie als HR-Abteilung ein Tool eines Herstellers nutzen, sind Sie Betreiber – mit eigenen Pflichten, die unabhängig von den Pflichten des Anbieters bestehen.
Anbieter ist, wer das KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen vermarktet, etwa ein HR-Tech-Hersteller. Betreiber ist, wer das System produktiv einsetzt, also fast jede HR-Abteilung, die ein Tool von der Stange nutzt.
Die meisten HR-Abteilungen fallen in diese Rolle.
Der Anwendungsstart der Annex-III-Pflichten ist nach der vorläufigen Einigung zum Digital Omnibus on AI vom 7. Mai 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Verbote und KI-Kompetenz-Pflicht gelten bereits seit 2. Februar 2025, Transparenzpflichten ab 2. Dezember 2026.
Am 7. Mai 2026 erzielten Rat und Parlament eine vorläufige politische Einigung zum Digital Omnibus on AI. Die Annex-III-Pflichten für use-based Hochrisiko-Systeme wurden vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Die Klassifizierung selbst bleibt unverändert. Wer in den nächsten 18 Monaten plant, gewinnt Vorbereitungszeit, nicht Aufschub.
Als Hochrisiko gelten KI-Systeme für Recruiting, Bewerberauswahl, Beförderung, Kündigung, Aufgabenverteilung sowie Leistungs- und Verhaltensbewertung, sofern sie Entscheidungen über Personen wesentlich beeinflussen. Annex III Nr. 4 nennt Beschäftigung und Personalmanagement ausdrücklich.
Ja. Es gibt keine generelle Ausnahme nach Unternehmensgröße, nur schmale Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Konformitätsbewertung. Die Grundpflichten als Betreiber gelten unabhängig von der Größe.
Maßgeblich ist der Einsatz, nicht das Modell. Wird ein General-Purpose-Tool systematisch und entscheidungsrelevant im Recruiting genutzt, entsteht faktisch ein Hochrisiko-Szenario, und die Annex-III-Pflichten greifen.
Nach der vorläufigen Einigung zum Digital Omnibus on AI vom 7. Mai 2026 gelten sie ab dem 2. Dezember 2027 statt ursprünglich 2. August 2026. Die Klassifizierung selbst bleibt unverändert, nur der Anwendungsstart der Pflichten verschiebt sich.
Bei verbotenen Praktiken drohen bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen die Hochrisiko-Pflichten sind es bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Sie sind Betreiber, wenn Sie ein eingekauftes System produktiv einsetzen, was auf die meisten HR-Abteilungen zutrifft. Anbieter sind Sie, wenn Sie ein System selbst entwickeln, unter eigenem Namen vermarkten oder wesentlich modifizieren. Beide Rollen haben eigene, unabhängige Pflichten.
Betreiber müssen die menschliche Aufsicht sicherstellen, Beschäftigte und Bewerbende vor dem Einsatz informieren, den Betriebsrat einbeziehen, die Eingabedaten überwachen, Logs aufbewahren, die Gebrauchsanweisung des Anbieters befolgen und bei schwerwiegenden Vorfällen reagieren.
Artikel 6 Absatz 3 sieht Ausnahmen vor: Ein Annex-III-System gilt nicht als Hochrisiko, wenn es nur eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe erfüllt, menschliche Tätigkeit lediglich verbessert, Entscheidungsmuster ohne Ersatz der menschlichen Bewertung erkennt oder eine rein vorbereitende Aufgabe ausführt. Profiling natürlicher Personen bleibt jedoch immer Hochrisiko.
Der AI Act Klassifizierer ist Teil von Beyond Benefits, unserer Wissensreihe für moderne HR-Arbeit. Hrmony selbst macht steuerfreie Sachbezüge, Essenszuschuss und Mobilitätsbudget digital und rechtssicher – damit Ihre Benefits bei den Mitarbeitenden ankommen und Ihr Team entlasten, statt Aufwand zu schaffen.
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