Benefits
8.7.2021
Mit dem Dienstfahrrad radeln Ihre Mitarbeitenden gesund und umweltschonend zur Arbeit.
Es muss nicht immer der Dienstwagen sein: das Dienstfahrrad als alternatives Dienstfahrzeug
Mit einem Dienstfahrrad ermöglicht der Arbeitgebende seinen Mitarbeitenden nicht nur auf dem Arbeitsweg, sondern auch am Wochenende, etwas für die Fitness und die Umwelt zu tun. Denn seit 2012 ist ein Dienstfahrrad Teil der Dienstwagenregelung und darf damit auch privat gefahren werden. Ist das Dienstfahrrad das wirtschaftliche Eigentum des Arbeitgebenden, entsteht beim privaten Wochenendausflug ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmenden, der mit der pauschalen 1-%-Regelung versteuert werden muss.
Beliebter Benefit: E-Bikes und S-Pedelecs
Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich E-Bikes oder S-Pedelecs, die als Dienstfahrrad genutzt werden, denn sie entlasten den Fahrer durch einen kleinen Elektromotor beim Radeln. Allerdings müssen S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h sind, zugelassen werden. Die steuerlichen Konsequenzen sind dann die 1-%-Regelung und der Entfernungszuschlag für die Distanz zwischen Wohnung und erstem Arbeitsplatz, die auch bei einem Dienstwagen inkrafttreten.