Steuerfreie Privatnutzung von dienstlichen mobilen Endgeräten
Gönnen Sie Ihren Mitarbeitenden die mobile Freiheit
Mobile Endgeräte sind die Basis des digitalen Wandels und aus modernen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Die private Nutzung von dienstlichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ist nicht nur völlig legal, sondern auch steuerrechtlich bevorzugt und somit vom Gesetzgeber gewollt.
Sollten also auch Sie Ihre Mitarbeitenden mit beispielsweise einem dienstlichen Smartphone, Tablet oder Notebook ausstatten, ist der geldwerte Vorteil, der aus der Privatnutzung entsteht, steuerfrei und beitragsfrei.
Eine Übereignung der Geräte kann pauschal versteuert werden. Weiter können Sie den dienstlichen Einsatz von Privatgeräten mit einem Zuschuss unterstützen. Die Voraussetzungen für diese drei Möglichkeiten haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.