Benefits
11.2.2021
Gesunde Mitarbeitende sind gute Mitarbeitende
So fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden – steuerfrei und beitragsfrei
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden gesund und munter bleiben! Denn häufige Fehlzeiten und hohe Krankenstände sind nicht nur finanziell eine Belastung für das Unternehmen, sie bringen auch weder das Unternehmen noch die Mitarbeitenden selbst weiter. Denn natürlich bringt es mehr Spaß und Motivation am Arbeitsplatz, wenn Körper und Geist gesund und entspannt sind. Mit gezielten Maßnahmen innerhalb des Betriebs können Sie den Gesundheitszustand Ihrer Belegschaft verbessern und aufrechterhalten. Und das Beste: Ihr Zuschuss bis 600 € pro Jahr und Mitarbeiter:in ist steuerfrei und beitragsfrei. Auch Barzuschüsse sind als betriebliche Gesundheitsförderung zulässig.
Betriebliche Gesundheitsförderung: Das sind die Voraussetzungen, dass Ihr Zuschuss steuerfrei und beitragsfrei bleibt:
- Die Leistungen müssen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
- Die Leistungen dürfen pro Mitarbeiter:in pro Jahr nicht den Freibetrag von 600 € überschreiten.
- Sollte die Leistung doch den Freibetrag von 600 € überschreiten, wird nicht der gesamte, sondern nur der überschreitende Betrag steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.
- Seit 2019 wurden die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der betrieblichen Gesundheitsförderung verschärft. Steuerfrei sind nur noch zertifizierte Maßnahmen, die den Anforderungen von §§ 20 und 20b SGB V bezüglich der Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit genügen.
- Das bedeutet beispielsweise, dass eine Mitgliedschaft in Sportvereinen und Fitnessstudios nur noch in Ausnahmefällen begünstigt ist. Wollen Sie Ihren Mitarbeitenden trotzdem diese Möglichkeit bieten, können Sie aber den Weg über die Sachbezugsfreigrenze von 50 € gehen.