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11.2.2021

Mit betrieblicher Gesundheitsförderung zu gesunden Mitarbeitenden

So fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden – steuerfrei und beitragsfrei

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden gesund und munter bleiben! Denn häufige Fehlzeiten und hohe Krankenstände sind nicht nur finanziell eine Belastung für das Unternehmen, sie bringen auch weder das Unternehmen noch die Mitarbeitenden selbst weiter.

Denn natürlich bringt es mehr Spaß und Motivation am Arbeitsplatz, wenn Körper und Geist gesund und entspannt sind. Mit gezielten Maßnahmen innerhalb des Betriebs können Sie den Gesundheitszustand Ihrer Belegschaft verbessern und aufrechterhalten.

Und das Beste: Ihr Arbeitgeberzuschuss bis 600 € pro Jahr und Mitarbeiter:in ist steuerfrei und beitragsfrei. Auch Barzuschüsse sind als betriebliche Gesundheitsförderung zulässig.

Betriebliche Gesundheitsförderung: Die Voraussetzungen, damit Ihr Zuschuss steuerfrei und beitragsfrei bleibt:

  • Die Leistungen müssen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
  • Die Leistungen dürfen pro Mitarbeiter:in pro Jahr nicht den Freibetrag von 600 € überschreiten.
  • Sollte die Leistung doch den Freibetrag von 600 € überschreiten, wird nicht der gesamte, sondern nur der überschreitende Betrag steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.
  • Seit 2019 wurden die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der betrieblichen Gesundheitsförderung verschärft. Steuerfrei sind nur noch zertifizierte Maßnahmen, die den Anforderungen von §§ 20 und 20b SGB V bezüglich der Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit genügen.
  • Das bedeutet beispielsweise, dass eine Mitgliedschaft in Sportvereinen und Fitnessstudios nur noch in Ausnahmefällen begünstigt ist. Wollen Sie Ihren Mitarbeitenden trotzdem diese Möglichkeit bieten, können Sie aber den Weg über den 50 € Sachbezug gehen.

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Das fällt unter die betriebliche Gesundheitsförderung

Das Spektrum der betrieblichen Gesundheitsförderung ist groß. Im Folgenden haben wir Ihnen ein paar Ideen für Maßnahmen zusammengetragen.

  • Gesunde Ernährung
    Legen Sie Ihren Mitarbeitenden eine gesunde Ernährung ans Herz. Ernährungskurse, Vorträge und Kochworkshops können diese vermitteln und Anregungen geben.
    .
  • Prävention gegen Arbeitsplatzkrankheiten
    Zu langes Sitzen begünstigt Verspannungen, Kreislaufprobleme und vor allem Rückenprobleme. Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden Kurse wie Joga, Pilates oder Rückenschule an, um diesen Symptomen entgegenzuwirken.
  • Fördern Sie das Teamgefühl
    Stellen Sie Ihre Belegschaft gemeinsam vor Challenges. Das fördert den Teamgeist und die Gesundheit. Möglichkeiten sind hier beispielsweise ein Firmenlauf oder ein Schrittzähler für jeden Mitarbeitenden.
  • Raus aus dem blauen Dunst
    Helfen Sie Ihren Mitarbeitenden, sich das Rauchen abzugewöhnen. Motivationsworkshops und begleitete Raucherentwöhnung sorgen im wahrsten Sinne des Wortes für ein besseres Betriebsklima.
  • Ein gesunder Geist
    Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden entspannen. In speziellen Workshops und Vorträgen wird gezielt der Umgang mit Stress und Überforderung gelehrt.

Rechtsgrundlagen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

• § 3 Nr. 34 ESt: Einkommensteuergesetz

• §§ 20, 20a SGB V – Sozialgesetzbuch: Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten

Kategorie:
Benefits
Was fällt unter die betriebliche Gesundheitsförderung?
Dropdown Plus
Eine betriebliche Gesundheitsförderung kann viele verschiedene Bereiche abdecken. Dazu gehören unter anderem: Gesunde Ernährung, Prävention gegen Arbeitsplatzkrankheiten, Rauchentwöhnung und die Förderung mentaler Gesundheit.
Wie hoch ist die betriebliche Gesundheitsförderung?
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Folgt die betriebliche Gesundheitsförderung den rechtlichen Rahmenbedingungen, so kann ein steuerfreier Freibetrag von 600 € genutzt werden. Wird dieser Betrag überschritten, so ist der Betrag, der über 600 € liegt zu versteuern.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mehr über Mitarbeitervorteile erfahren und nächste Schritte planen möchte?
Dropdown Plus
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Autor: Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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