Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
5.11.2021
Aktualisiert am

Lohnsteuerlicher Umgang mit Essensmarken: unternehmenseigene Kantine

Inhalt

So werden Essensmarken in der unternehmenseigenen Kantine behandelt

Um den Umgang mit Essensmarken in der unternehmenseigenen Kantine zu bewerten, müssen zunächst einige Grundlagen geklärt werden:

Von einer unternehmenseigenen Kantine ist nur dann auszugehen, wenn der Arbeitgebende die Mahlzeiten vor Abgabe an seine Arbeitnehmenden selbst herstellt oder sie mehr als nur geringfügig ergänzt, aufbereitet, verarbeitet oder bearbeitet. (Abschn. 1.8 Abs. 10 Satz 2UStAE).

Eine Mahlzeit kann aus allen Lebensmitteln, Speisen und üblichen Getränken bestehen, die normalerweise der Ernährung dienen. Kleine Knabbereien wie Müsliriegel oder Chips zählen nicht als Mahlzeit. (H 8.1 Abs. 7 [Begriff der Mahlzeit] LStH)

Gewährt ein Unternehmen seinen Arbeitnehmenden eine unentgeltliche Mahlzeit, entsteht daraus ein geldwerter Vorteil in Höhe des maßgeblichen Sachbezugswert zum Arbeitslohn, der steuerpflichtig und beitragspflichtig ist. (R 8.1 Abs. 7 Nr. 1 LStR)

Wird eine Mahlzeit vom Arbeitnehmenden nicht unentgeltlich, sondern verbilligt in der betriebseigenen Kantine erworben, zählt die Differenz von Sachbezugswert und dem vom Arbeitnehmenden gezahlten Preis als steuerpflichtiger Arbeitslohn. (R 8.1 Abs. 7 Nr. 3 LStR).

Zahlt der Arbeitnehmende für jede seiner Mahlzeiten mindestens einen Preis, der dem amtlichen Sachbezugswert entspricht, entfällt die lohnsteuerliche Erfassung der Mahlzeiten vollständig. (R 8.1 Abs. 7 Nr. 3 LStR)

⇒ Beispiel
Eine Essensmarke kostet den Arbeitnehmenden 2 €. Dafür erhält er ein Mittagessen im Wert von 4 €.


⇒ Lösung

Sachbezugswert Mittagessen 2023 3,80 €

- Zahlung des Arbeitnehmenden 2,00 €

= geldwerter Vorteil 1,80 €

Verrechnungswert der Essensmarke 2,00 €

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Kay Müller
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Wirtschaftsjurist bei Hrmony

Ob Essenszuschuss, Steuerfreiheit oder Sachbezugsgrenze – Kay weiß, was Unternehmen beachten müssen. Mit seinem rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Wissen unterstützt er Hrmony Kunden und teilt neue Entwicklungen aus diesen Bereichen.

Über diesen Autor
Was sind Essensmarken und wie funktionieren sie als Mitarbeiterbenefit?
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Essensmarken, ob klassisch aus Papier oder digital, sind eine Form des Essenszuschusses. Als Arbeitgeber geben Sie Ihren Mitarbeitenden damit einen täglichen Zuschuss für Mahlzeiten, den diese flexibel im Supermarkt, Restaurant oder bei Lieferdiensten einlösen können. Es ist ein sehr beliebter Benefit, da er die täglichen Lebenshaltungskosten Ihrer Mitarbeitenden spürbar senkt.
Wie werden Essensmarken lohnsteuerlich behandelt? Sind sie steuerfrei?
Dropdown Plus
Der lohnsteuerliche Umgang mit Essensmarken ist sehr vorteilhaft. Der Zuschuss pro Mahlzeit setzt sich aus dem amtlichen Sachbezugswert (2025: 4,40 €) und einem zusätzlichen, komplett steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zusammen. Als Arbeitgeber können Sie den Sachbezugswert pauschal mit 25 % versteuern, wodurch der gesamte Zuschuss für Ihre Mitarbeitenden sozialversicherungsfrei wird. So entsteht ein maximaler Nettovorteil.
Was ist der Vorteil von digitalen Essensmarken gegenüber den klassischen Papier-Schecks?
Dropdown Plus
Digitale Essensmarken, wie der Hrmony Essenszuschuss, sind die moderne und effizientere Lösung. Im Gegensatz zu Papier-Schecks entfällt der administrative Aufwand für die Ausgabe und Verwaltung. Die Abrechnung erfolgt digital und rechtssicher, was den Prozess für Ihre HR- und Lohnbuchhaltungsabteilung stark vereinfacht und Fehlerquellen minimiert. Für Mitarbeitende bedeutet es mehr Flexibilität, da sie nicht auf Akzeptanzstellen angewiesen sind, und eine einfachere Nutzung per App.
Natalja Magitova
Senior Content Marketing Manager
Team Hrmony
Presse & Unternehmenskommunikation
Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager
Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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