Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

• Definition und Zweck: Der Sachbezugswert bestimmt, zu welchem BetragSachleistungen (z. B. Verpflegung, Unterkunft) steuerlich undsozialversicherungsrechtlich angesetzt werden.
• Mahlzeiten-Zuschuss 2025: Für Mahlzeiten gibt es 2025 einen amtlichen Sachbezugswert von 4,40 €. Arbeitgeber können zusätzlich einen steuerfreienZuschuss von bis zu 3,10 € gewähren, was einem Gesamtwert von 7,50 € pro Mahlzeit entspricht.
• Grenzwerte: Es gibt eine monatliche Freigrenze von 50 € fürbestimmte Sachbezüge und eine separate Grenze von 60 € für Aufmerksamkeiten zubesonderen Anlässen, die steuerfrei bleiben.
• Rechtliche Grundlage: Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich durchdie Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt und angepasst.
Herzlich willkommen bei Hrmony! Der Begriff "Sachbezugswert" klingt erstmal sperrig, ist aber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevant, wenn es um zusätzliche Leistungen zum Gehalt geht.
Ob Essenszuschüsse, Firmenwagen oder Gutscheine – all diese Vorteile haben einen Wert, der steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt behandelt werden muss. Genau hier kommt der Sachbezugswert ins Spiel. Er ist quasi das Preisschild für solche Sachleistungen. Und weil sich die Rahmenbedingungen und Werte regelmäßig ändern, ist es umso wichtiger, auf dem neuesten Stand zu sein – insbesondere mit Blick auf die Sachbezugswerte 2025.
In diesem umfassenden Guide erklären wir Ihnen einfach und verständlich:
Lassen Sie uns gemeinsam Licht ins Dunkel der Sachbezugswerte bringen, damit Sie alle Vorteile optimal nutzen und Fallstricke vermeiden können!
Die Sachbezugswerte Definition ist eigentlich ganz einfach: Der Sachbezugswert ist der in Geld ausgedrückte Wert von Einnahmen, die ein Arbeitnehmer nicht in bar, sondern in Form von Sachleistungen oder Dienstleistungen von seinem Arbeitgeber erhält. Man spricht hier auch oft vom "geldwerten Vorteil". Diese Sachbezüge sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, da sie als Teil des Arbeitslohns gelten.
Die gesetzliche Grundlage für Sachbezüge und deren Bewertung findet sich primär im § 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Typische Beispiele für Sachbezüge, bei denen ein Sachbezugswert angesetzt wird, sind:
Wichtig ist die klare Abgrenzung zum Barlohn: Kann der Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine direkte Geldleistung verlangen, handelt es sich in der Regel um Barlohn und nicht um einen Sachbezug.
Die amtlichen Sachbezugswerte, insbesondere für Verpflegung und Unterkunft, werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Daher ist es so wichtig, immer die aktuellen Werte, wie die Sachbezugswerte 2025, im Blick zu haben.
Der Sachbezugswert ist weit mehr als nur eine Zahl in der Lohnabrechnung. Er spielt eine entscheidende Rolle für die Gestaltung attraktiver Vergütungspakete und hat handfeste Vorteile für beide Seiten:
Für Arbeitgeber:
Für Arbeitnehmer:
Allgemein:Der Sachbezugswert ist die Basis für die korrekte Berechnung Sachbezug im Hinblick auf Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Ohne diese Werte würden nur Barzahlungen für die Beitragsbemessung herangezogen, was sich später negativ auf Rentenansprüche oder Krankengeld auswirken könnte.
Die Berechnung Sachbezug folgt bestimmten Regeln. Grundsätzlich gilt: Sachbezüge sind mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Das bedeutet, man schaut, was ein fremder Dritter für diese Leistung zahlen müsste. Aus Vereinfachungsgründen dürfen Waren und Dienstleistungen oft mit 96 % dieses Endpreises angesetzt werden.
Für einige wichtige Sachbezugsarten gibt es jedoch vom Gesetzgeber festgelegte amtliche Sachbezugswerte. Diese werden jährlich angepasst und sind besonders relevant für Verpflegung und Unterkunft.
Die Spannung hat ein Ende – hier sind die offiziellen Sachbezugswerte für 2025, die bundesweit einheitlich gelten und in der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt wurden. Diese Werte basieren auf der Entwicklung der Verbraucherpreise.

Das Thema Sachbezüge Mahlzeiten ist ein Dauerbrenner in HR-Abteilungen. Für 2025 gelten hier die oben genannten amtlichen Sachbezugswerte. Egal ob Kantinenessen, Essensgutscheine oder digitale Essenszuschüsse – die Bewertungsgrundlage ist dieselbe.
Typische Formen von Verpflegungsleistungen:
Der Clou: Steuerfreier Essenszuschuss!
Arbeitgeber können zusätzlich zum Sachbezugswert einen steuerfreien Zuschuss gewähren. Für 2025 bedeutet das: Pro Mittag- oder Abendessen können Sie bis zu 3,10 € steuer- und sozialversicherungsfrei dazugeben, wenn der Mitarbeiter für die Mahlzeit mindestens den Sachbezugswert von 4,40 € selbst aufwendet oder Ihr Zuschuss den Preis der Mahlzeit nicht übersteigt.
Der Gesamtwert einer so bezuschussten Mahlzeit darf also 7,50 € (4,40 € Sachbezugswert + 3,10 € steuerfreier Zuschuss) betragen. Der Anteil von 4,40 € kann dann ggf. vom Arbeitgeber pauschal mit 25% versteuert werden (und ist dann für den Mitarbeiter sozialversicherungsfrei) oder er wird als geldwerter Vorteil beim Mitarbeiter individuell versteuert, falls keine Zuzahlung erfolgt.
Wie ein "Sachbezug Verpflegung Lohnabrechnung Beispiel" aussieht, darüber herscht in vielen HR-Abteilungen Unsicherheit. Keine Sorge, so kompliziert ist es nicht! Die Darstellung auf der Lohnabrechnung kann zwar auf den ersten Blick verwirren, da Beträge sowohl im Brutto- als auch im Nettoteil auftauchen, aber mit einem Beispiel wird es klarer.
Ausgangssituation:
Berechnung des geldwerten Vorteils und der Zuschüsse pro Monat:
Darstellung auf der Lohnabrechnung (vereinfacht):
Erläuterung: Die Logik "Brutto drauf, Netto wieder runter" ist hier etwas modifiziert, da der Arbeitgeber die Pauschalsteuer für den Sachbezugsanteil übernimmt und ein Teil des Zuschusses ohnehin steuerfrei ist. Wichtig ist, dass der Wert des Sachbezugs, den der Mitarbeiter tatsächlich erhalten hat, im Nettoteil der Abrechnung berücksichtigt wird, um den korrekten Auszahlungsbetrag zu ermitteln.
Die genaue Darstellung kann je nach Lohnabrechnungsprogramm variieren. DATEV-Programme nutzen hierfür spezifische Lohnarten (z.B. Lohnart 2820 "SB-Essensgeld, p.St." und Netto-Abzug 9003 oder Lohnart 2504 "Kost" und Netto-Abzug 9005 für andere Konstellationen). Auch wenn Hrmony keine spezifischen Lohnarten vorgibt, ist das Verständnis dieses Prinzips entscheidend.
Neben den amtlichen Sachbezugswerten gibt es weitere wichtige Grenzwerte, die Sie kennen sollten:
Sie ist der Star unter den Sachbezugsregelungen! Sachbezüge bis zu einem Gesamtwert von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt für viele beliebte Benefits wie Gutscheine (Tank-, Einkaufs-, Kinogutscheine – sofern sie die ZAG-Kriterien erfüllen), Beiträge für Fitnessstudios und vieles mehr.
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – auch im Job! Sachzuwendungen des Arbeitgebers aus einem besonderen persönlichen Anlass des Mitarbeiters (Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Firmenjubiläum) gelten als Aufmerksamkeiten. Diese sind bis zu einem Wert von 60 Euro (Bruttowert inkl. Umsatzsteuer) pro Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wichtig: Aufmerksamkeiten sind kein Arbeitslohn im eigentlichen Sinne und fallen daher nicht unter die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze, sondern können zusätzlich gewährt werden!
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Produkte oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens günstiger oder kostenlos überlassen, gibt es einen jährlichen Freibetrag von 1.080 Euro.
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Es geht auch einfacher: Arbeitgeber können Mitarbeitern für max. bis zu 15 Arbeitstage im Monat Essenszuschüsse gewähren, ohne für diese Zuschüsse die genauen Abwesenheitstage (wie Krankheitstage oder Urlaubstage) der Mitarbeiter einzeln erfassen und berücksichtigen zu müssen.
Manchmal ist es einfacher, die Lohnsteuer für Sachbezüge pauschal als Arbeitgeber zu übernehmen. Das kann die Abrechnung vereinfachen und für Mitarbeiter vorteilhaft sein. Hier gibt es vor allem zwei wichtige Paragrafen:
Die Pauschalversteuerung ist ein komplexes Feld. Für eine tiefere Einsicht empfehlen wir unseren HR Wissen Artikel zu pauschal besteuerten Sachbezügen: https://www.hrmony.de/wissen/pauschal-besteuerte-sachbezuege.
Auch wenn Sachbezüge viele Vorteile bieten, lauern bei der Berechnung Sachbezug und der Abrechnung ein paar Fallstricke. Hier die häufigsten Fehler und wie Sie sie umschiffen:
Unsere Tipps für Sie:
Die Welt der Mitarbeiterbenefits ist ständig in Bewegung. Hier ein paar spannende Trends:

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