Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

• Definition und Zweck: Der Sachbezugswert bestimmt, zu welchem Betrag Sachleistungen (z. B. Verpflegung, Unterkunft) steuerlich und sozialversicherungsrechtlich angesetzt werden.
• Mahlzeiten-Zuschuss 2026: Für Mahlzeiten gibt es 2026 einen amtlichen Sachbezugswert von 4,57 €. Arbeitgeber können zusätzlich einen steuerfreien Zuschuss von bis zu 3,10 € gewähren, was einem Gesamtwert von 7,67 € pro Mahlzeit entspricht.
• Grenzwerte: Es gibt eine monatliche Freigrenze von 50 € für bestimmte Sachbezüge und eine separate Grenze von 60 € für Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen, die steuerfrei bleiben.
• Rechtliche Grundlage: Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungs-entgeltverordnung (SvEV) festgelegt und angepasst.
Der Sachbezugswert ist der gesetzlich festgelegte Geldbetrag, mit dem Sachleistungen eines Arbeitgebers steuerlich bewertet werden. Für 2026 gelten folgende Kernwerte:
Wichtig: Sachbezugswert und Sachbezugsfreigrenze sind zwei verschiedene Dinge — der Sachbezugswert gilt speziell für Mahlzeiten und Unterkunft, die Freigrenze von 50 € für alle anderen Sachbezüge wie Gutscheine oder Tankzuschüsse.
In diesem Guide erklären wir, wie Sachbezüge korrekt berechnet und abgerechnet werden, welche Freigrenzen gelten und wie Arbeitgeber sie optimal einsetzen.
Die Sachbezugswerte Definition ist eigentlich ganz einfach: Der Sachbezugswert ist der in Geld ausgedrückte Wert von Einnahmen, die ein Arbeitnehmer nicht in bar, sondern in Form von Sachleistungen oder Dienstleistungen von seinem Arbeitgeber erhält. Man spricht hier auch oft vom "geldwerten Vorteil". Diese Sachbezüge sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, da sie als Teil des Arbeitslohns gelten.
Die gesetzliche Grundlage für Sachbezüge und deren Bewertung findet sich primär im § 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Typische Beispiele für Sachbezüge, bei denen ein Sachbezugswert angesetzt wird, sind:
Wichtig ist die klare Abgrenzung zum Barlohn: Kann der Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine direkte Geldleistung verlangen, handelt es sich in der Regel um Barlohn und nicht um einen Sachbezug.
Die amtlichen Sachbezugswerte, insbesondere für Verpflegung und Unterkunft, werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Daher ist es so wichtig, immer die aktuellen Werte, wie die Sachbezugswerte 2026, im Blick zu haben.
Der Sachbezugswert ist weit mehr als nur eine Zahl in der Lohnabrechnung. Er spielt eine entscheidende Rolle für die Gestaltung attraktiver Vergütungspakete, Ausgestaltung von Lohnnebenkosten und hat handfeste Vorteile für beide Seiten:
Für Arbeitgeber:
Für Arbeitnehmer:
Allgemein: Der Sachbezugswert ist die Basis für die korrekte Berechnung des Sachbezugs im Hinblick auf Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Ohne diese Werte würden nur Barzahlungen für die Beitragsbemessung herangezogen, was sich später negativ auf Rentenansprüche oder Krankengeld auswirken könnte.
Die Berechnung des Sachbezugs folgt bestimmten Regeln. Grundsätzlich gilt: Sachbezüge sind mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Das bedeutet, man schaut, was ein fremder Dritter für diese Leistung zahlen müsste. Aus Vereinfachungsgründen dürfen Waren und Dienstleistungen oft mit 96 % dieses Endpreises angesetzt werden.
Für einige wichtige Sachbezugsarten gibt es jedoch vom Gesetzgeber festgelegte amtliche Sachbezugswerte. Diese werden jährlich angepasst und sind besonders relevant für Verpflegung und Unterkunft.
Die Spannung hat ein Ende – hier sind die offiziellen Sachbezugswerte für 2026, die bundesweit einheitlich gelten und in der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt wurden. Diese Werte basieren auf der Entwicklung der Verbraucherpreise.
Für 2026 wurde der Sachbezugswert für Mittag- und Abendessen auf 4,57 € angehoben — eine Erhöhung, die ausschließlich aus der Anpassung an den Verbraucherpreisindex resultiert. Wie sich die Werte seit 2018 entwickelt haben, zeigt die historische Übersicht in unserem Blog-Artikel zum Sachbezugswert 2026.
Das Thema Sachbezüge Mahlzeiten ist ein Dauerbrenner in HR-Abteilungen. Für 2026 gelten hier die oben genannten amtlichen Sachbezugswerte. Egal ob Kantinenessen, Essensgutscheine oder digitale Essenszuschüsse – die Bewertungsgrundlage ist dieselbe.
Typische Formen von Verpflegungsleistungen:
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss:
Arbeitgeber können zusätzlich zum amtlichen Sachbezugswert einen steuerfrein Essenszuschuss von bis zu 3,10 € pro Mittag- oder Abendessen gewähren — vorausgesetzt, der Mitarbeiter trägt mindestens den Sachbezugswert von 4,57 € selbst oder der Zuschuss übersteigt den tatsächlichen Mahlzeitpreis nicht. Damit ergibt sich ein maximaler Gesamtzuschuss von 7,67 € pro Arbeitstag.
Der Sachbezugsanteil von 4,57 € kann vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert werden — in diesem Fall ist er für Mitarbeitende sozialversicherungsfrei. Alternativ wird er als geldwerter Vorteil individuell beim Mitarbeitenden versteuert, sofern keine Zuzahlung erfolgt.
Wie ein "Sachbezug Verpflegung Lohnabrechnung Beispiel" aussieht, darüber herrscht in vielen HR-Abteilungen Unsicherheit. Keine Sorge, so kompliziert ist es nicht! Die Darstellung auf der Lohnabrechnung kann zwar auf den ersten Blick verwirren, da Beträge sowohl im Brutto- als auch im Nettoteil auftauchen, aber mit einem Beispiel wird es klarer.
Ausgangssituation:
Berechnung des geldwerten Vorteils und der Zuschüsse pro Monat:
Darstellung auf der Lohnabrechnung (vereinfacht):
Erläuterung: Die Logik "Brutto drauf, Netto wieder runter" ist hier etwas modifiziert, da der Arbeitgeber die Pauschalsteuer für den Sachbezugsanteil übernimmt und ein Teil des Zuschusses ohnehin steuerfrei ist. Wichtig ist, dass der Wert des Sachbezugs, den der Mitarbeiter tatsächlich erhalten hat, im Nettoteil der Abrechnung berücksichtigt wird, um den korrekten Auszahlungsbetrag zu ermitteln.
Die genaue Darstellung kann je nach Lohnabrechnungsprogramm variieren. DATEV-Programme nutzen hierfür spezifische Lohnarten (z.B. Lohnart 2820 "SB-Essensgeld, p.St." und Netto-Abzug 9003 oder Lohnart 2504 "Kost" und Netto-Abzug 9005 für andere Konstellationen). Auch wenn Hrmony keine spezifischen Lohnarten vorgibt, ist das Verständnis dieses Prinzips entscheidend.
Sachbezugswert und Sachbezugsfreigrenze werden häufig verwechselt — dabei gelten sie für völlig verschiedene Leistungen. Der Sachbezugswert (4,57 €/Tag) ist der Bewertungsmaßstab für Mahlzeiten und Unterkunft. Die Freigrenze von 50 € pro Monat gilt dagegen für alle anderen Sachbezüge wie Gutscheine oder Tankzuschüsse. Beide können gleichzeitig genutzt werden und schließen sich nicht aus.
Die 50-Euro-Freigrenze ist eine der meistgenutzten Regelungen im Bereich Sachbezüge. Sachbezüge bis zu einem Gesamtwert von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt für viele beliebte Benefits wie Gutscheine (Tank-, Einkaufs-, Kinogutscheine – sofern sie die ZAG-Kriterien erfüllen), Beiträge für Fitnessstudios und vieles mehr.
Sachzuwendungen des Arbeitgebers aus einem besonderen persönlichen Anlass des Mitarbeiters (Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Firmenjubiläum) gelten als Aufmerksamkeiten. Diese sind bis zu einem Wert von 60 Euro (Bruttowert inkl. Umsatzsteuer) pro Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies kann zum Beispiel über digitale Lösungen wie Hrmony Geschenke angeboten werden.
Wichtig: Aufmerksamkeiten sind kein Arbeitslohn im eigentlichen Sinne und fallen daher weder unter die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze noch unter die Regelungen zur Pauschalversteuerung. Sie stellen eine eigenständige steuerliche Kategorie dar und können zusätzlich zu anderen Sachbezügen gewährt werden.
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Produkte oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens günstiger oder kostenlos überlassen, bleibt ein jährlicher Betrag von 1.080 Euro steuerfrei — anders als bei der 50-Euro-Freigrenze wird hier nur der übersteigende Betrag versteuert, nicht der gesamte.
Vor Anwendung des Freibetrags ist ein Bewertungsabschlag von 4 % vom Endpreis vorzunehmen.
Es geht auch einfacher: Arbeitgeber können Mitarbeitern für max. bis zu 15 Arbeitstage im Monat Essenszuschüsse gewähren, ohne für diese Zuschüsse die genauen Abwesenheitstage (wie Krankheitstage oder Urlaubstage) der Mitarbeiter einzeln erfassen und berücksichtigen zu müssen.
Manchmal ist es einfacher, die Lohnsteuer für Sachbezüge pauschal als Arbeitgeber zu übernehmen. Das kann die Abrechnung vereinfachen und für Mitarbeiter vorteilhaft sein. Hier gibt es vor allem zwei wichtige Paragrafen:
Die Pauschalversteuerung ist ein komplexes Feld. Für eine tiefere Einsicht empfehlen wir unseren HR Wissen Artikel zu pauschal besteuerten Sachbezügen: https://www.hrmony.de/wissen/pauschal-besteuerte-sachbezuege.
Auch wenn Sachbezüge viele Vorteile bieten, lauern bei der Berechnung Sachbezug und der Abrechnung ein paar Fallstricke. Hier die häufigsten Fehler und wie Sie sie umschiffen:
Unsere Tipps für Sie:
Die Rahmenbedingungen für Sachbezüge entwickeln sich kontinuierlich weiter — sowohl rechtlich als auch in der betrieblichen Praxis. Drei Entwicklungen sind aktuell besonders relevant:

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