Branchen
3.2.2022
Essenszuschuss für kleine Unternehmen
Gleichstellung aller Branchen beim Essenszuschuss
Lohnt sich der Essenszuschuss auch für kleine Unternehmen und lassen sich durch den Arbeitgeberzuschuss die Lohnnebenkosten senken? Die Regelung zum Sachbezugswert gilt in Deutschland für alle Branchen – ganz unabhängig von der Unternehmensgröße. Startups können den Arbeitgeberzuschuss also ebenso einsetzen wie große Unternehmen, denn die Anzahl der Beschäftigten spielt keine Rolle.
Essenszuschuss für kleine Unternehmen: Lohnnebenkosten senken durch Subventionen
In vielen Unternehmen haben die Beschäftigten die Möglichkeit, täglich in der betriebseigenen Kantine oder in einem Gastronomiebetrieb zu einem günstigen Preis zu speisen. Der dadurch entstehende geldwerte Vorteil, den die Beschäftigten erhalten, zählt als Arbeitslohn. Dazu sind die arbeitstäglichen Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zu bewerten. Der Sachbezugswert beträgt im Jahr 2023 3,80 € bei Mahlzeiten in betriebsfremden Gastronomiebetrieben. Die für den jeweiligen Arbeitnehmenden individuell erfassten geldwerten Vorteile sind dem monatlichen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn des Mitarbeitenden zuzurechnen. Der Arbeitgebende kann so die Pauschalisierung der Lohnsteuer mit einem festen Pauschalsteuersatz von 25 % vornehmen. Diese Regelung ermöglicht den Essenszuschuss für kleine Unternehmen.
Ein Rechenbeispiel:
Angenommen, der Arbeitnehmende verdient brutto 3.000 €. Davon landet tatsächlich aber nur knapp die Hälfte in der Lohntüte. Der Rest des Gehalts wird für Sozialabgaben und die Lohnsteuer verwendet. Gewähren Arbeitgebende nun eine Gehaltserhöhung, kommt von dem Brutto-Mehr wieder nur die Hälfte an, während der Arbeitgebende noch mehr Brutto zahlt. Wandelt der Arbeitgebende nun 103,50 € des Bruttogehalts seiner Arbeitnehmenden in den Essenszuschuss um, zahlt der Arbeitgebende aufgrund der Steuerbefreiung bzw. Steuerreduzierung nur 103,50 € brutto, die netto genauso beim Arbeitnehmenden ankommen. Die Abgabe der Lohnsteuer und Sozialabgaben entfallen oder werden durch die Pauschalversteuerung von 25 % reduziert. Der Arbeitgebende spart in diesem Fall knapp 115 € pro Arbeitnehmer:in. Das ist genauso beim Essenszuschuss für kleine Unternehmen möglich.
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