Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
Branchen
3.2.2022

Essenszuschuss für kleine Unternehmen

Gleichstellung aller Branchen beim Essenszuschuss

Lohnt sich der Essenszuschuss auch für kleine Unternehmen und lassen sich durch den Arbeitgeberzuschuss die Lohnnebenkosten senken? Die Regelung zum Sachbezugswert gilt in Deutschland für alle Branchen – ganz unabhängig von der Unternehmensgröße. Startups können den Arbeitgeberzuschuss also ebenso einsetzen wie große Unternehmen, denn die Anzahl der Beschäftigten spielt keine Rolle.

Essenszuschuss für kleine Unternehmen: Lohnnebenkosten senken durch Subventionen

In vielen Unternehmen haben die Beschäftigten die Möglichkeit, täglich in der betriebseigenen Kantine oder in einem Gastronomiebetrieb zu einem günstigen Preis zu speisen. Der dadurch entstehende geldwerte Vorteil, den die Beschäftigten erhalten, zählt als Arbeitslohn. Dazu sind die arbeitstäglichen Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zu bewerten. Der Sachbezugswert beträgt im Jahr 2023 3,80 € bei Mahlzeiten in betriebsfremden Gastronomiebetrieben. Die für den jeweiligen Arbeitnehmenden individuell erfassten geldwerten Vorteile sind dem monatlichen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn des Mitarbeitenden zuzurechnen. Der Arbeitgebende kann so die Pauschalisierung der Lohnsteuer mit einem festen Pauschalsteuersatz von 25 % vornehmen. Diese Regelung ermöglicht den Essenszuschuss für kleine Unternehmen.

Ein Rechenbeispiel:

Angenommen, der Arbeitnehmende verdient brutto 3.000 €. Davon landet tatsächlich aber nur knapp die Hälfte in der Lohntüte. Der Rest des Gehalts wird für Sozialabgaben und die Lohnsteuer verwendet. Gewähren Arbeitgebende nun eine Gehaltserhöhung, kommt von dem Brutto-Mehr wieder nur die Hälfte an, während der Arbeitgebende noch mehr Brutto zahlt. Wandelt der Arbeitgebende nun 103,50 € des Bruttogehalts seiner Arbeitnehmenden in den Essenszuschuss um, zahlt der Arbeitgebende aufgrund der Steuerbefreiung bzw. Steuerreduzierung nur 103,50 € brutto, die netto genauso beim Arbeitnehmenden ankommen. Die Abgabe der Lohnsteuer und Sozialabgaben entfallen oder werden durch die Pauschalversteuerung von 25 % reduziert. Der Arbeitgebende spart in diesem Fall knapp 115 € pro Arbeitnehmer:in. Das ist genauso beim Essenszuschuss für kleine Unternehmen möglich.

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Arbeitgeberzuschuss für kleine Unternehmen – Hrmony unterstützt gerne

Gerade kleine Unternehmen haben keine personellen Ressourcen, um den Verwaltungsaufwand durch Essensmarken zu bewältigen. Das wissen wir und unterstützen deswegen kleine Unternehmen gerne bei der Einführung und Umsetzung der Essensmarken. Wir übernehmen vollständig die Prüfung der eingehenden Belege ebenso wie die Abrechnung. Sie müssen lediglich Ihre Arbeitnehmenden über die Essensmarken von Hrmony informieren und die jeweiligen Arbeitnehmerkonten bei uns einrichten. Den Rest übernehmen wir, sodass Ihnen mehr Zeit für die wirklich wichtigen Prozesse in Ihrem Unternehmen bleibt.

Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über den Essenszuschuss für kleine Unternehmen von Hrmony! Gerne unterstützen wir Sie bei der Ein- und Durchführung des Essenszuschusses in Ihrem Unternehmen. Sie erreichen uns telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer +49 (0) 30 567 950 39. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Kategorie:
Branchen
Gilt der Essenszuschuss auch für kleine Unternehmen?
Dropdown Plus
Ja, die steuerlichen Vorteile des Essenszuschusses können in Deutschland von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Wie können kleine Unternehmen den Essenszuschuss einsetzen?
Dropdown Plus
Die meisten kleineren Unternehmen verfügen über keine eigene Kantine, können aber trotzdem für ihre Mitarbeitenden den Essenszuschuss einführen: Dieser kann beispielsweise in Form von Digitalen Essensmarken eingelöst werden.
Wie viel können kleine Unternehmen mit dem Essenszuschuss sparen?
Dropdown Plus
Unabhängig von der Unternehmensgröße können durch den steuerlich begünstigten Essenszuschuss pro Monat und Mitarbeiter:in bis zu 115 € im Vergleich zu einer klassischen Barlohnerhöhung gespart werden.
Autor: Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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