Das Internet ist heutzutage aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Fast jeder deutsche Haushalt verfügt über einen Internetanschluss und meist mehrere internetfähige Endgeräte. Neben der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten wie PC, Monitor, Notebook oder Tablet können Sie Ihren Mitarbeitenden auch einen Arbeitgeberzuschuss zur Internetnutzung von bis zu 50 € gewähren. Mit dieser Internetpauschale bieten Sie ihnen einen modernen Benefit, der unter bestimmten Bedingungen sozialabgabenbefreit pauschal mit 25 % versteuert werden kann.
Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.
Kostenfrei herunterladenIhr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin muss die laufenden Kosten, die bei der Internetnutzung entstehen, nachweisen, wenn Sie diese bezuschussen wollen. Um dieses Prozedere zu vereinfachen, ist in den Lohnsteuerrichtlinien eine monatliche Kleinbetragsgrenze von 50 € festgelegt. Bis zu diesem Betrag ist Ihr Arbeitgeberzuschuss mit 25 % pauschal versteuerbar. Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin muss Ihnen dafür schriftlich versichern, dass er oder sie überhaupt Zugang zum Internet hat und die Kosten monatlich mindestens 50 € betragen. Sollten Sie Ihren Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin mit mehr als 50 € bezuschussen wollen, müssen die Mehrkosten in einem repräsentativen Zeitraum von drei Monaten mit Belegen nachgewiesen werden. Die schriftliche Erklärung und ggf. die Rechnungsbelege müssen als Beleg zum Lohnkonto aufbewahrt werden.
Wollen Sie ausführliche Informationen über sinnvolle und zeitgemäße Benefits wie den Arbeitgeberzuschuss zur Internetnutzung? Dann melden Sie sich bei uns unter der kostenlosen Rufnummer +49 (0) 30 567 950 39, damit wir Ihnen mehr zu diesem Thema und den Digitalen Essensmarken von Hrmony berichten können, die die Digitalisierung spürbar und sinnvoll in Ihr Unternehmen integrieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!