Benefits
3.6.2021
Ein Benefit im Trend der Zeit: die Internetpauschale
So gewähren Sie Ihren Mitarbeitenden einen Arbeitgeberzuschuss zur Internetnutzung
Das Internet ist heutzutage aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Fast jeder deutsche Haushalt verfügt über einen Internetanschluss und meist mehrere internetfähige Endgeräte. Neben der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten wie PC, Monitor, Notebook oder Tablet können Sie Ihren Mitarbeitenden auch einen Arbeitgeberzuschuss zur Internetnutzung von bis zu 50 € gewähren. Mit dieser Internetpauschale bieten Sie ihnen einen modernen Benefit, der unter bestimmten Bedingungen sozialabgabenbefreit pauschal mit 25 % versteuert werden kann.
Voraussetzungen für die pauschale Versteuerung Ihres Arbeitgeberzuschusses für Internetnutzung:
- Die Pauschalierung ist dann möglich, wenn Sie den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen.
- Übereignete Datenverarbeitungsgeräte können nur als Sachleistung pauschal mit 25 % versteuert werden, wohingegen bezüglich der Internetnutzung auch Barzuschüsse zulässig sind.
- Unter „Internetnutzung“ fallen sowohl die laufenden Kosten, wie zum Beispiel die monatlichen Gebühren für den Anschluss, als auch die einmaligen Einrichtungskosten für den Internetzugang. Dies können beispielsweise Kosten für den Router oder die Anschlusskosten sein.