Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
Benefits
3.6.2021

Ein Benefit im Trend der Zeit: die Internetpauschale

So gewähren Sie Ihren Mitarbeitenden einen Arbeitgeberzuschuss zur Internetnutzung

Das Internet ist heutzutage aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Fast jeder deutsche Haushalt verfügt über einen Internetanschluss und meist mehrere internetfähige Endgeräte. Neben der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten wie PC, Monitor, Notebook oder Tablet können Sie Ihren Mitarbeitenden auch einen Arbeitgeberzuschuss zur Internetnutzung von bis zu 50 € gewähren. Mit dieser Internetpauschale bieten Sie ihnen einen modernen Benefit, der unter bestimmten Bedingungen sozialabgabenbefreit pauschal mit 25 % versteuert werden kann.

Voraussetzungen für die pauschale Versteuerung Ihres Arbeitgeberzuschusses für Internetnutzung:

  • Die Pauschalierung ist dann möglich, wenn Sie den Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen.
  • Übereignete Datenverarbeitungsgeräte können nur als Sachleistung pauschal mit 25 % versteuert werden, wohingegen bezüglich der Internetnutzung auch Barzuschüsse zulässig sind.
  • Unter „Internetnutzung“ fallen sowohl die laufenden Kosten, wie zum Beispiel die monatlichen Gebühren für den Anschluss, als auch die einmaligen Einrichtungskosten für den Internetzugang. Dies können beispielsweise Kosten für den Router oder die Anschlusskosten sein.

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Die Kleinbetragsgrenze bis zu 50 € vereinfacht die Handhabung Ihres Arbeitgeberzuschusses

Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin muss die laufenden Kosten, die bei der Internetnutzung entstehen, nachweisen, wenn Sie diese bezuschussen wollen. Um dieses Prozedere zu vereinfachen, ist in den Lohnsteuerrichtlinien eine monatliche Kleinbetragsgrenze von 50 € festgelegt. Bis zu diesem Betrag ist Ihr Arbeitgeberzuschuss mit 25 % pauschal versteuerbar. Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin muss Ihnen dafür schriftlich versichern, dass er oder sie überhaupt Zugang zum Internet hat und die Kosten monatlich mindestens 50 € betragen. Sollten Sie Ihren Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin mit mehr als 50 € bezuschussen wollen, müssen die Mehrkosten in einem repräsentativen Zeitraum von drei Monaten mit Belegen nachgewiesen werden. Die schriftliche Erklärung und ggf. die Rechnungsbelege müssen als Beleg zum Lohnkonto aufbewahrt werden.

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Rechtliche Grundlagen zum Arbeitgeberzuschuss für Internetnutzung:

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Benefits
Was ist die Internetpauschale?
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Die Internetpauschale ist ein Arbeitgeberzuschuss, bei dem der Arbeitgebende seinen Mitarbeitenden einen Zuschuss zur Internetnutzung gewährt. Ist der Zuschuss nicht höher als 50 €, kann er pauschal mit 25 % versteuert werden.
Wie berechnet sich die Internetpauschale?
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Mit der Internetpauschale zahlt der Arbeitgebende seinen Mitarbeitenden einen Zuschuss zur Internetnutzung. Darunter fallen die laufenden Kosten, aber auch die Einrichtungskosten für den Internetzugang.
Wie wird die Internetpauschale versteuert?
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Wenn die Internetpauschale als Arbeitgeberzuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und die Kleinbetragsgrenze bis zu 50 € nicht übersteigt, kann sie der Arbeitgebende pauschal mit 25 % versteuern.
Autor: Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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