Ein Benefit im Trend: die Internetpauschale
Gewähren Sie Mitarbeitenden einen Arbeitgeberzuschuss zur Internetnutzung
In der heutigen, digital geprägten Arbeitswelt, in der Homeoffice und flexible Arbeitsmodelle immer mehr an Bedeutung gewinnen, stellt die Internetpauschale einen attraktiven und zeitgemäßen Benefit für Mitarbeiter dar.
Fast jeder Haushalt in Deutschland ist mittlerweile online, wobei die Nutzung des Internets für berufliche Zwecke eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Vor diesem Hintergrund erkennen immer mehr Arbeitgeber die Bedeutung eines Zuschusses zur Internetnutzung als Teil eines umfassenden Benefit-Pakets.
Neben der Möglichkeit, Mitarbeitenden Datenverarbeitungsgeräte wie PCs, Monitore, Notebooks oder Tablets unentgeltlich oder verbilligt zu überlassen, können Arbeitgeber auch einen finanziellen Zuschuss zur Internetnutzung von bis zu 50 € monatlich gewähren.
Diese Internetpauschale kann unter bestimmten Voraussetzungen sozialabgabenbefreit und pauschal mit 25 % versteuert werden, was sie zu einer steuerlich effizienten Möglichkeit macht, Mitarbeitende zu unterstützen.
Voraussetzungen für die Gewährung der Internetpauschale:
- Die Pauschalierung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.
- Während übereignete Datenverarbeitungsgeräte nur als Sachleistung pauschal versteuert werden können, sind für die Internetnutzung auch Barzuschüsse zulässig.
- Unter „Internetnutzung“ werden sowohl die laufenden Kosten – wie die monatlichen Gebühren für den Internetanschluss – als auch einmalige Einrichtungskosten – beispielsweise für Router oder Anschlussgebühren – subsumiert.