Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
Steuerlexikon
13.5.2021

Sachbezüge als attraktives Gehaltsextra

Sachbezug: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft

Mit einem Geschenk in Form eines Sachbezugs hat der Arbeitgebende die Möglichkeit, seinem Team ein Zeichen seiner Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Damit die lohnsteuerlichen Vorteile zum Tragen kommen, darf der Wert aller Sachbezüge zusammen monatlich jedoch nicht die 50-Euro-Grenze überschreiten. Aber auch in diesem steuerrechtlichen Rahmen bieten sich viele Möglichkeiten, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Die populärsten Sachbezüge

• Sachbezug Nummer 1: Tankgutschein

Der Tankgutschein ist der Evergreen unter den Sachbezügen. Der Arbeitgebende kann ihn in Form eines Gutscheins seiner Belegschaft überreichen, manche Tankstellen haben auch aufladbare Tankkarten in ihrem Angebot. Auch eine Barauszahlung des vorgestreckten Betrags gegen eine Tankquittung ist möglich.

• Sachbezug Nummer 2: Jobticket

Arbeitnehmende, die kein Auto haben, sind mit diesem Sachbezug wahrscheinlich besser aufgehoben: Der Arbeitgebende kann unter Berücksichtigung der 50-Euro-Grenze das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr sponsern. Das wären in Berlin immerhin die Hälfte eines Monatstickets.

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• Sachbezug Nummer 3: Sachgeschenke

Auch Sachgeschenke wie ein Blumenstrauß, eine Packung Pralinen oder ein neuer Füller werden als Sachbezug gewertet, wenn sie die 50-Euro-Grenze-nicht überschreiten. Geschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Jubiläum fallen aber unter die 60-Euro-Freigrenze und können zusätzlich kredenzt werden.

• Sachbezug Nummer 4: Guthabenkarte

Bei diesem Sachbezug wird ein Guthaben auf eine Karte aufgeladen, das völlig frei ausgegeben werden kann. Dieser Sachbezug ist zwar nicht sehr persönlich, lässt dem Mitarbeitenden aber die freie Wahl. Je nach Modell der Karte kann das Guthaben auch über mehrere Monate gespart und dann auf einmal ausgegeben werden.

• Sachbezug Nummer 5: Gutscheine

Der Arbeitgebende kann auch direkt einen Gutschein im Handel für seine Mitarbeitenden besorgen. Der Digitale Warengutschein von Hrmony macht sich diesen Sachbezug zunutze. Mit ihm werden die Belege eingereicht und im Nachhinein der Wert bis zur 50-Euro-Grenze zurückerstattet.

Wollen auch Sie Ihre Belegschaft mit einem Sachbezug verwöhnen? Dann melden Sie sich bei uns und lassen Sie sich mehr von den Möglichkeiten erzählen, die Ihnen die Regelung der 50-Euro-Grenze bietet: +49 (0) 30 567 950 39 (kostenfrei).

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Autor: Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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