Corporate Benefit Trends 2020

Mitarbeitende glücklich machen und Steuern sparen – wie das funktioniert, erfahren Sie im Webinar von den Anbietern führender Benefit-Lösungen.

Mit den richtigen Benefits können Sie Ihre Mitarbeitenden glücklich machen und halten. Im Webinar erfahren Sie, wie Sie dabei noch Steuern sparen.

Donnerstag, 23.01.2020, 9.30-11 Uhr

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Speaker

Flexible Mobilität

Seit Jahrzehnten fördern Unternehmen die Mobilität ihrer Mitarbeitende, doch jüngere Generationen bevorzugen flexible Lösungen – mit grünem Gewissen. Nicola Buesse von MOBIKO erklärt, wie Unternehmen diese Aspekte in Einklang bringen können.

Nicola Buesse
Mobiko
Speaker

Benefits durch Essensmarken und Warengutscheine

Mit Digitalen Essensmarken bieten Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen geldwerten Vorteil – ohne zusätzliche Kosten. Dennis Ortmannvon Hrmony erklärt, was es mit dieser “Gehaltsumwandlung” auf sich hat.

Dennis Ortmann,
Hrmony
Speaker

Was heißt “steuerfrei”?

Worauf müssen Unternehmen achten, um steuerliche Vorteile bei Benefits auszuschöpfen? Steuerberater Eugen Müller beantwortet Ihre Fragen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen für Benefits.

Eugen Müller
Berater
Speaker

Firmensport

Gesundheitsfördernde Angebote haben viele Vorteile, angefangen beim besseren Betriebsklima bis hin zu weniger Fehltagen. Roland Guggemos von Urban Sports Club teilt Best Practices mit den Teilnehmer:innen des Webinars.

Roland Guggemos
Urban Sports Club
Ersparnis für Ihr Unternehmen pro Jahr: 23.292,00 €
Benefit-Vorteil für Ihre Mitarbeiter pro Jahr: 76.128,00 €

Hrmony – Attraktive Benefits im Homeoffice - Wichtigste Informationen vorab:
Digitale Essensmarken sind weiterhin uneingeschränkt nutzbar.

1.) Homeoffice:
Die Nutzung von Digitale Essensmarken im Homeoffice ist explizit gestattet und sie können vollumfänglich genutzt werden.

2.) Kurzarbeit:
Digitale Essensmarken können auch während der Kurzarbeit eingesetzt werden.

3.) Kosten senken:
Digitale Essensmarken erhöhen die Nettovorteile Ihrer Mitarbeiter und sparen Ihnen als Arbeitgeber Lohnnebenkosten.

Zudem: Lieferdienste - Supermärkte - Bäckereien.
Mitarbeiter müssen sich weiterhin verpflegen. Dafür können Belege von Lieferdiensten oder Supermarkt Belege mit Lebensmitteln zur Erstattung eingereicht werden.

Hinweis: Bei Supermarkt Belegen müssen Non-Food Artikel nicht getrennt eingekauft werden. Unsere Belegprüfung filtert diese Artikel heraus. Unterstützen Sie in dieser Zeit außerdem Ihre lokale Bäckerei, über einen Essenszuschuss Ihres Arbeitgebers.
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