Aktualisiert am
26.11.2024
16.10.2023

Entfernungspauschale: Ein steuerlicher Vorteil zur Optimierung der Pendelkosten

Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager

Inhalt

Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale ist eine steuerliche Regelung, die Arbeitnehmenden ermöglicht, ihre Pendelkosten von der Steuer abzusetzen. Sie wurde eingeführt, um Arbeitnehmenden, die aufgrund ihres Arbeitsweges hohe Kosten haben, eine finanzielle Entlastung zu bieten. Durch die Nutzung der Entfernungspauschale können Sie also Pendelkosten senken und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen.

Warum ist die Entfernungspauschale wichtig?

Die Pendelkosten können einen erheblichen Anteil des monatlichen Einkommens ausmachen. Die Entfernungspauschale ermöglicht es Arbeitnehmenden, diese Kosten zu reduzieren und somit mehr Geld in der Tasche zu behalten. Zudem kann die Entfernungspauschale auch dazu beitragen, die Mobilität der Arbeitnehmenden zu fördern und den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten.

Rechtliche Grundlagen der Entfernungspauschale

Damit Sie die Entfernungspauschale richtig nutzen können, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. In Deutschland basiert die Entfernungspauschale auf dem Einkommensteuergesetz (EStG) und den entsprechenden Verordnungen. Diese legen fest, welche Kosten absetzbar sind und wie die Berechnung erfolgt. Im nächsten Abschnitt werden wir genauer auf die Berechnung der Entfernungspauschale eingehen.

Wie wird die Entfernungspauschale berechnet?

Die Berechnung der Entfernungspauschale erfolgt auf Grundlage der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstätte. Hierbei wird die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt. Die Entfernungspauschale beträgt derzeit 30 Cent pro Kilometer für jeden Arbeitstag. Um die jährliche Entfernungspauschale zu ermitteln, multiplizieren Sie also die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mit 0,30 Euro und mit der Anzahl Ihrer Arbeitstage.

Welche Kosten können in die Berechnung einbezogen werden?

Neben den reinen Kilometerkosten können auch andere Kosten in die Berechnung der Entfernungspauschale einbezogen werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn, aber auch Parkgebühren oder Kosten für die Nutzung eines privaten PKWs. Es ist wichtig, alle relevanten Kosten zu dokumentieren und die entsprechenden Belege aufzubewahren, um diese bei Bedarf vorlegen zu können.

Pendlerpauschale für lange Arbeitswege

Arbeitnehmende, die besonders lange Arbeitswege haben, können von der Pendlerpauschale profitieren. Die Pendlerpauschale ist eine zusätzliche steuerliche Vergünstigung, die es ermöglicht, die Kosten für lange Arbeitswege besser abzudecken. Dabei wird die Entfernungspauschale nach einem bestimmten Satz pro Kilometer erhöht.

Aktuell beträgt die Pendlerpauschale für die Entfernung ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro pro Kilometer. Das bedeutet, dass jeder Kilometer ab dem 21. Kilometer mit einem höheren Betrag als die reguläre Entfernungspauschale berücksichtigt wird. Die Pendlerpauschale gilt dabei für jeden Arbeitstag.

Mehrere Arbeitsstätten und die Entfernungspauschale

Manche Arbeitnehmende haben mehrere Arbeitsstätten, zum Beispiel wenn sie an verschiedenen Standorten ihres Arbeitgebenden tätig sind. In solchen Fällen kann die Entfernungspauschale für jede Arbeitsstätte gesondert berechnet werden. Dabei ist es wichtig, die Entfernung zwischen Wohnort und jeder einzelnen Arbeitsstätte zu ermitteln und die Berechnung entsprechend anzupassen.

Die Entfernungspauschale kann für jede Arbeitsstätte separat berechnet und von der Steuer abgesetzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Entfernung zwischen den Arbeitsstätten nicht in die Berechnung der Entfernungspauschale einbezogen werden kann. Nur der Weg zwischen Wohnort und jeder einzelnen Arbeitsstätte wird berücksichtigt.

Fahrgemeinschaften und die Entfernungspauschale

Arbeitnehmende haben oft die Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu bilden und gemeinsam zur Arbeit zu fahren. Die Bildung einer Fahrgemeinschaft kann nicht nur umweltfreundlich sein, sondern auch die Kosten für die Pendelstrecke reduzieren. Bei der Berechnung der Entfernungspauschale stellt sich daher die Frage, wie Fahrgemeinschaften berücksichtigt werden können.

Wenn Sie in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren, können Sie die Kosten für die tatsächlich zurückgelegten Kilometer geltend machen. Dabei ist es wichtig, die Kilometerzahl für jeden Arbeitstag genau zu dokumentieren und die entsprechenden Belege aufzubewahren. Die Kosten können auf die Mitfahrenden aufgeteilt werden, sodass alle die Kosten entsprechend der jeweiligen Beteiligung absetzen können.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Entfernungspauschale für jeden Arbeitstag separat berechnet wird. Das bedeutet, dass die Kosten für die Fahrgemeinschaft nur für die tatsächlich zurückgelegten Kilometer an jedem Arbeitstag geltend gemacht werden können.

Sonderregelungen und Ausnahmen bei der Entfernungspauschale

Für Arbeitnehmende, die öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Straßenbahn für ihren Arbeitsweg nutzen, gelten besondere Regelungen bei der Entfernungspauschale. In solchen Fällen können die tatsächlichen Kosten für die Fahrkarten von der Steuer abgesetzt werden, anstatt die Entfernungspauschale nach Kilometern zu berechnen.

Es ist wichtig, die Kosten für die Fahrkarten sorgfältig zu dokumentieren und die entsprechenden Belege aufzubewahren. Dabei können sowohl Einzelfahrkarten als auch Monats- oder Jahreskarten berücksichtigt werden. Die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel können somit als tatsächliche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden, was in einigen Fällen zu einer höheren steuerlichen Entlastung führen kann.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Dienstreisen unternehmen, gelten besondere Regelungen bei der Entfernungspauschale. Dabei können Sie die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zu Ihrem Dienstreiseziel in voller Höhe von der Steuer absetzen, unabhängig von der Entfernung.

Es ist wichtig, die Dienstreisen genau zu dokumentieren und die entsprechenden Belege aufzubewahren. Dazu gehören beispielsweise Hotelrechnungen, Flugtickets oder Bahntickets. Durch die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten für Dienstreisen können Sie eine höhere steuerliche Entlastung erzielen.

Selbstständige und Freiberufler haben oft keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne der Entfernungspauschale. Ihre Arbeitsorte können variieren oder sie arbeiten von zu Hause aus. In solchen Fällen gelten besondere Regelungen für die Berechnung der Entfernungspauschale.

Für Selbstständige und Freiberufler wird die Entfernungspauschale in der Regel als Betriebsausgabe angesetzt. Dabei können die tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsort geltend gemacht werden. Es ist wichtig, alle relevanten Kosten sorgfältig zu dokumentieren und die entsprechenden Belege aufzubewahren.

Es ist ratsam, sich bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Entfernungspauschale als Selbstständiger oder Freiberufler an einen Steuerberater zu wenden. Ein Steuerexperte kann Ihnen bei der korrekten Berechnung und Optimierung der Entfernungspauschale helfen.

Fazit

Die Entfernungspauschale ist zweifellos ein bedeutendes Thema für Berufspendelnde und kann eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten. Dieser Artikel hat die grundlegenden Aspekte und Regelungen rund um die Entfernungspauschale umfassend erläutert.

Die Entfernungspauschale ermöglicht es Arbeitnehmenden, ihre Pendelkosten von der Steuer abzusetzen, was insbesondere für diejenigen von großer Bedeutung ist, die täglich weite Strecken zur Arbeit zurücklegen. Die finanzielle Entlastung, die durch die Nutzung der Entfernungspauschale erzielt werden kann, kann erheblich sein und dazu beitragen, mehr vom monatlichen Einkommen zu behalten.

Insgesamt ist die Entfernungspauschale eine wichtige Möglichkeit, die Pendelkosten zu optimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen. Berufspendelnde sollten sich daher eingehend mit den Regelungen und Möglichkeiten der Entfernungspauschale vertraut machen, um von diesem steuerlichen Vorteil bestmöglich zu profitieren.

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Was ist die Entfernungspauschale und muss ich sie als Arbeitgeber zahlen?
Dropdown Plus
Die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale) ist eine steuerliche Erleichterung für Ihre Mitarbeitenden, nicht für Sie als Arbeitgeber. Ihre Angestellten können sie in ihrer privaten Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Sie als Arbeitgeber zahlen die Entfernungspauschale also nicht aus, sondern sind lediglich verpflichtet, die "erste Tätigkeitsstätte" in der Lohnsteuerbescheinigung korrekt anzugeben.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale für 2025?
Dropdown Plus
Für das Jahr 2025 beträgt die Entfernungspauschale 30 Cent für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke zur Arbeit. Ab dem 21. Kilometer können Ihre Mitarbeitenden sogar 38 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Dies gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Gibt es für mich als Arbeitgeber eine aktivere Alternative zur Entfernungspauschale?
Dropdown Plus
Ja, anstatt dass Ihre Mitarbeitenden auf die Steuererstattung warten, können Sie den Arbeitsweg aktiv bezuschussen. Eine moderne und flexible Alternative ist Hrmony Mobilität. Sie stellen ein monatliches Budget zur Verfügung, das Ihre Mitarbeitenden individuell für ihre Pendlkosten nutzen können – zum Beispiel für das Deutschlandticket. Das ist ein sofort spürbarer Benefit, der die Mitarbeiterbindung deutlich stärker fördert als eine rein steuerliche Pauschale.
Senior Content Marketing Manager

Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

Über diesen Autor
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