Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
Hrmony
8.11.2018

Arbeitgebende und Arbeitnehmende profitieren von steuerfreiem Zuschuss

Berlin, November 2018 – Digitale Essensmarken bieten Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende gleichermaßen: Die Mitarbeitenden erhalten bis zu 600 Euro mehr Netto pro Jahr im Vergleich zu einer normalen Gehaltserhöhung im selben Umfang und können frei entscheiden, wo sie essen möchten. Die Unternehmen haben ein modernes und attraktives Instrument für zeitgemäße Benefits und tragen damit sinnvoll zum Employer Branding bei. Dabei sind die digitalen Essensmarken eine kostengünstige Möglichkeit, als Arbeitgeber:in finanzielle Anreize zu bieten, ohne Lohnnebenkosten zu bezahlen. Damit auch die Compliance verbessert wird, können die Belege bei externen Dienstleistern digital verwaltet und beleggenau geprüft werden. Diplom Betriebswirt (FH) und Diplom Wirtschaftsjurist (FH) Kay Müller beschäftigt sich seit fast zehn Jahren mit Arbeitgeberzusatzleistungen. Im Interview erklärt er, wie die digitalen Essensmarken funktionieren.

Statt kleiner, bunter Zettel gibt es nun auch digitale Essensmarken – wie werden die denn im Alltag eingesetzt, Herr Müller?

Die Mitarbeitenden gehen zum Essen in ein Restaurant, einen Imbiss oder einfach zum Bäcker um die Ecke. Den Beleg für das Essen fotografieren sie mit dem Smartphone und schicken das Bild an einen entsprechenden Dienstleister. Hier wird entweder jeder Beleg einzeln geprüft oder stichprobenartig kontrolliert. Für den einzelnen Mitarbeitenden wird ein Konto mit dem monatlichen Budget geführt. Die Lohnbuchhaltung erhält einmal pro Monat einen Datensatz für die Erfassung der Essenszuschüsse in der Lohnabrechnung. Die Daten können in die Lohnsoftware eingespielt und der entsprechende Betrag über die Lohnabrechnung an den Mitarbeitenden ausgezahlt werden.

Und wie sieht die steuerliche und rechtliche Seite der digitalen Essensmarken aus? Ist das so erlaubt?
Am 24. Februar 2016 wurde ein sogenanntes BMF-Schreiben (Anm. der Redaktion: BMF = Bundesministerium der Finanzen) veröffentlicht. Dieses war das Ergebnis einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene und kann als Startschuss für die digitalen Essensmarken gesehen werden. In diesem Schreiben werden die Voraussetzungen genannt, unter denen die „Arbeitstäglichen Zuschüsse zu Mahlzeiten“ gewährt werden können. Ganz wichtig: Der Arbeitgebende muss nachweisen, dass der Arbeitnehmende tatsächlich eine Mahlzeit für seine Pause gekauft hat, dass es pro Arbeitstag nur eine Mahlzeit ist und dass der Zuschuss den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigt. Die Nachweispflicht des Arbeitgebenden kann anhand jedes einzelnen physischen Belegs erfüllt werden oder über ein elektronisches Verfahren eines Anbieters. Dieser übernimmt die Einzelbelegprüfung aller eingereichten Belege sowie die Haftung dafür – und damit sind wir bei der digitalen Essensmarke. Arbeitgebende können einen steuerfreien Zuschuss von 6,33 Euro pro Mahlzeit gewähren. Das ist für die Arbeitnehmenden eine steuerfreie Lohnzahlung. Für den Arbeitgebenden sinken die Lohnnebenkosten deutlich.

Exklusiv: Alle steuerfreien Benefits im Überblick!

Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.

Kostenfrei herunterladen

Gratis Leitfaden: Alles über Essenszuschüsse

Mitarbeiterbindung stärken mit dem richtigen Zuschuss. Hier erfahren Sie, wie.

Kostenfrei herunterladen

Sind die Einsparungen der einzige Vorteil für die Unternehmen?
Aus meiner täglichen Arbeit weiß ich, dass viele Unternehmen über einen Fachkräftemangel bereits hinaus sind und inzwischen ganz grundsätzlich Arbeitskräfte fehlen – in allen Bereichen. Es ist deshalb wichtig, als Arbeitgeber:in Anreize für die verfügbaren Arbeitskräfte zu schaffen, damit sie mein Unternehmen wählen und nicht bei der Konkurrenz anfangen. Zu den Benefits oder klassisch ausgedrückt den Arbeitgeberzusatzleistungen gehört ein Strauß von Maßnahmen, wie Zuschüsse für Kinderbetreuung, Dienstwagen, ein IT-Zuschuss oder eben die Essenmarken. Die klassischen Papiermarken konnten allerdings nur bei bestimmten Akzeptanzstellen eingelöst werden. Die Marken wurden verschenkt, sind oft einfach verfallen oder wurden unzulässig gesammelt und für den Wochenendeinkauf ausgegeben. Mit den digitalen Essensmarken wird gezielt gefördert, dass die Mitarbeitenden tatsächlich eine Pause machen, dass sie im besten Fall gemeinsam in die Pause gehen, was für das Betriebsklima wichtig ist. Und es ist eindeutig nachvollziehbar, was gekauft wurde und wer den Beleg einreicht. Der Mitarbeitende nimmt den Vorteil, den er durch das Unternehmen gewährt bekommt, jeden Mittag aufs Neue wahr und erlebt den Benefit sehr unmittelbar.

Und was kostet ein Dienstleister für die Abwicklung der digitalen Essensmarken?
Es gibt wenige Anbieter in diesem noch recht neuen Marktsegment. Einer davon ist die Hrmony GmbH mit Sitz in Berlin. Hier entwickelt das Team, in dem ich arbeite, das Konzept der digitalen Essensmarken weiter. Bei diesem Anbieter bezahlt das Unternehmen im Schnitt pro Mitarbeiter:in und Monat neun Euro und erhält dafür eine monatliche Abrechnung für die Lohnbuchhaltung. Hrmony ist meines Wissens derzeit der einzige Anbieter, der tatsächlich jeden einzelnen Beleg überprüft, die Haftung für diese Prüfleistung übernimmt und damit die Compliance des Arbeitgebenden sicherstellt. Dem Mitarbeitenden wird zu jedem Beleg eine Nachricht auf sein Smartphone geschickt, ob der Betrag akzeptiert wird und wie hoch der Zuschuss für diese Mahlzeit ist.

Nachdem das Verfahren noch recht neu ist, stellt sich die Frage, wie die Finanzbehörden tatsächlich reagieren?
Die Hrmony GmbH stellt in Zusammenarbeit mit einer deutschlandweit tätigen Kanzlei für alle neuen Kund:innen Lohnsteuer-Anrufungsauskünfte bei dem zuständigen Finanzamt. Und die fallen durchweg positiv aus, denn alle Rahmenbedingungen des Systems entsprechen den Anforderungen – bis hin zur Einzelbelegprüfung und Dokumentation jedes Belegs für jeden Mitarbeitenden sowie der Einhaltung der GoBD-Vorschriften (Anm. der Redaktion: GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).

Über Hrmony

Die Hrmony GmbH mit Sitz in Berlin ist Anbieter von digitalen Arbeitgeberzuschüssen für smartes Employer Branding. Die Aufgabe des Unternehmens liegt darin, steuerfreie Budgets von Arbeitnehmenden in Form von Essensmarken digital zu verwalten und sie jederzeit und intuitiv per Smartphone abrufbar zu machen. Damit trägt Hrmony zum smartem Employer Branding, der Mitarbeitermotivation sowie wirksamer Lohnoptimierung bei. In Sachen Compliance sichert Hrmony eine branchenweit einzigartige, individuelle Belegprüfung.
Seit der Gründung 2015 im Ruhrgebiet und dem Umzug nach Berlin wächst das Unternehmen stetig. Das Team besteht aus 35 Mitarbeitenden in den Bereichen Sales, Product, Operations, Development, Business Development und HR. Vom Hauptsitz in Berlin und einem Zweitsitz bei Ulm aus betreut das Unternehmen deutschlandweit Kund:innen, deren Mitarbeitende sowie ein wachsendes Netzwerk aus Partner-Unternehmen, Entgeltoptimierern und Steuerberatern bei der Nutzung des Hrmony-Services. Ab dem 1.12.2018 ist die Firma Hrmony in Süddeutschland mit einer Vertriebsniederlassung in Biberach/Riß vertreten.

Kategorie:
Hrmony
Dropdown Plus
Dropdown Plus
Dropdown Plus
Autor: Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Verpassen Sie keinen
Benefit-Trend!


Als eine:r von über 17.000 Expert:innen erhalten Sie regelmäßig wichtige News und Infos zum Thema Benefits und Mitarbeiterföderung direkt in Ihr Postfach.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie der Kontaktaufnahme zur Übermittlung der gewünschten Inhalte und von Informationen zu Leistungen und Produkten von Hrmony zu. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das könnte Sie auch interessieren:
Ihr Unternehmen mit Hrmony: Ein echter Win-Win
Jetzt ausprobieren & Mitarbeitende motivieren.
Digitale Benefits von Hrmony