Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
Benefits
22.7.2021

Wann gelten Mahlzeiten und Snacks als Aufmerksamkeit?

Sie wollen Mitarbeitenden ein paar Vitamine oder etwas Süßes gönnen?

Aufmerksamkeiten am Arbeitsplatz spielen eine wichtige Rolle, um das Betriebsklima zu fördern und die Motivation der Mitarbeitenden zu steigern. Kleine Snacks und Leckereien können dabei helfen, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen und für neue Energie während des Arbeitstages zu sorgen.

Doch wie wirken sich diese Aufmerksamkeiten steuerlich aus, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sie als steuerfreie Leistungen gelten? Und sind Bewirtungskosten vollständig abziehbar? Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Mitarbeitenden kulinarisch etwas bieten können, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.

Steuerfreie Aufmerksamkeiten: der kleine Snack für zwischendurch

Grundsätzlich zählen Aufmerksamkeiten, die den Mitarbeitenden kostenlos oder teilentgeltlich angeboten werden, nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies bedeutet, dass sie weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig sind. Anders als Sachbezüge fallen sie auch nicht unter die 50-€-Freigrenze. Somit können die Bewirtungskosten innerhalb des Unternehmens zu 100 % als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Damit Aufmerksamkeiten steuerfrei bleiben, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Snacks müssen für den Verzehr am Arbeitsplatz bestimmt sein und dürfen keine ins Gewicht fallende Bereicherung für die Mitarbeitenden darstellen.
  • Sie spendieren die Snacks im ganz überwiegend betrieblichen Interesse. Das bedeutet, Sie wollen damit ein gesundes Arbeitsklima fördern oder die Konzentration Ihres Teams steigern.
  • Sie müssen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Unternehmens erfolgen, beispielsweise zur Förderung eines gesunden Arbeitsklimas oder zur Steigerung der Konzentration des Teams.
  • Die Aufmerksamkeiten müssen Snack-Charakter haben. Typische Aufmerksamkeiten sind Kaffee, Tee, Kekse oder ein Obstkorb im Pausenraum.
  • Besondere Anlässe wie Meetings, betriebliche Besprechungen oder Inventuren, bei denen Essen angeboten wird, gelten ebenfalls nicht als Sachbezug. In diesem Fall darf der Preis pro Mahlzeit einschließlich Getränken 60 € brutto nicht überschreiten.
  • Zudem sind zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr steuerfrei, wie beispielsweise Weihnachtsfeiern oder Sommerfeste, mit einer Grenze von 110 € pro Mitarbeiter:in und Veranstaltung.

Aufmerksamkeiten, die Sie Ihren Mitarbeitenden kostenlos oder teilentgeltlich anbieten, zählen nicht als steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Da Aufmerksamkeiten nicht als Sachbezug gewertet werden, ist in der Folge auch die 50-€-Freigrenze nicht von Bedeutung. Die Bewirtungskosten innerhalb Ihres Unternehmens können Sie zu 100 % als Betriebsausgabe ansetzen.

Benefit Report
Exklusiv: Alle steuerfreien Benefits im Überblick!

Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.

Kostenfrei herunterladen

essenszuschuss
Gratis Leitfaden: Alles über Essenszuschüsse

Mitarbeiterbindung stärken mit dem richtigen Zuschuss. Hier erfahren Sie, wie.

Kostenfrei herunterladen

Bewertung als Arbeitslohn: die arbeitstägliche Mahlzeitengestellung

Wenn Mitarbeitenden regelmäßig komplette Mahlzeiten kostenlos oder teilentgeltlich angeboten werden, müssen die geldwerten Vorteile versteuert werden. Dies erfolgt anhand des amtlichen Sachbezugswerts. In diesem Fall muss die Mahlzeit aber umfangreicher sein als ein kleiner Snack.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Grenzen zwischen einem kleinen Snack und einer steuerpflichtigen Mahlzeit fließend sind. Ein belegtes Brötchen zum Frühstück könnte bereits als steuerpflichtige Mahlzeit gelten, während das gleiche Brötchen am Nachmittag als Snack betrachtet werden könnte.

Die rechtlichen Grundlagen für Aufmerksamkeiten und Bewirtungskosten sind im Einkommensteuergesetz und den entsprechenden Richtlinien festgelegt. Diese regeln unter anderem die steuerliche Behandlung von Aufmerksamkeiten am Arbeitsplatz sowie die Rahmenbedingungen für steuerfreie Betriebsveranstaltungen und Bewirtungskosten.

Rechtliche Grundlagen zu Aufmerksamkeiten und Bewirtungskosten

R 4.10 Abs. 5 Nr. 1 EStR Einkommensteuer-Richtlinien: Aufmerksamkeiten

§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG – Einkommensteuergesetz: Einkünfte/ Betriebsveranstaltungen

R 19.5 LStR – Lohnsteuer-Richtlinien: Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

R 19.6 Abs. 2 LStR – Lohnsteuer-Richtlinien: Aufmerksamkeiten

Kategorie:
Benefits
Was sind Aufmerksamkeiten?
Dropdown Plus
Unter Aufmerksamkeiten versteht man Leistungen und Geschenke mit geringem Geldwert, die Mitarbeitenden zusätzlich angeboten werden. Kleine Snacks und Leckereien fallen zum Beispiel darunter.
Warum lohnen sich Aufmerksamkeiten?
Dropdown Plus
Aufmerksamkeiten lockern das Betriebsklima auf und verbessern die Stimmung und Zusammenarbeit. Ein Obstkorb zum Beispiel fällt zwar nicht als besonders individuell auf, Mitarbeitende nutzen ihn aber trotzdem im Alltag gerne.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mehr über Mitarbeitervorteile erfahren und nächste Schritte planen möchte?
Dropdown Plus
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Unsere Benefit-Experten nehmen sich die Zeit, Ihre Anforderungen zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung zu identifizieren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin über den Button in der Navigation.
Autor: Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Verpassen Sie keinen
Benefit-Trend!


Als eine:r von über 17.000 Expert:innen erhalten Sie regelmäßig wichtige News und Infos zum Thema Benefits und Mitarbeiterföderung direkt in Ihr Postfach.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie der Kontaktaufnahme zur Übermittlung der gewünschten Inhalte und von Informationen zu Leistungen und Produkten von Hrmony zu. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das könnte Sie auch interessieren:
Ihr Unternehmen mit Hrmony: Ein echter Win-Win
Jetzt ausprobieren & Mitarbeitende motivieren
Digitale Benefits von Hrmony