Branchen
17.6.2021
Leistungsfähig durch den Arbeitstag – Arbeitgeberzuschuss für Agenturen
Zufrieden und leistungsfähig am Arbeitsplatz mit einer ausgewogenen Ernährung
Beschäftigte in Agenturen müssen leistungsfähig sein. Der Arbeitgeberzuschuss „Verpflegung“ kann dabei helfen, dass Arbeitnehmende auch nach dem klassischen Mittagstief hervorragende Leistungen bringen. Wie eine Studie zeigt, schätzen 70 % aller Beschäftigten ihre Mittagspause. 60 % bevorzugen ein vollständiges Menü in einem Restaurant. Tatsächlich besuchten aber nur 16 % ein Restaurant in ihrer Mittagspause.
Ursache dafür sind die häufig hohen Kosten, die mit einem Restaurantbesuch anfallen. Durchschnittlich geben Beschäftigte gerade mal fünf Euro pro Mittagsmahlzeit aus – zu wenig für einen Besuch im Restaurant. 64 % der Beschäftigten gaben an, nach einer ausgewogenen Mahlzeit leistungsfähiger zu sein. Auch die Mitarbeiterbindung wird durch solche Benefits gefördert. Zufriedene und geschätzte Mitarbeitende sind ihrem Arbeitgebenden eher loyal ergeben, als unzufriedene Beschäftigte. Grund genug, Beschäftigten in Agenturen eine ausgewogene Mahlzeit zu garantieren.
Mitarbeiterbindung mit dem Arbeitgeberzuschuss „Verpflegung“
Gute Mitarbeitende sind rar. Das spüren vor allem Agenturen der kreativen Branche. Umso wichtiger ist es, gutes Personal an das Unternehmen zu binden und die Motivation der Angestellten zu stärken. Arbeitgebende, die ihre Angestellten langfristig binden möchten, erhalten mit den Arbeitgeberzuschüssen ein effektives Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation.
Der deutsche Staat fördert die Verpflegung von Mitarbeitenden monatlich bis zu einem Betrag von 103,50 € steuerfrei. Durch den derzeitigen Sachbezugswert in Höhe von 3,80 € können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden arbeitstäglich eine Mahlzeit im Wert von 6,90 € steuerfrei gewähren und dabei auch noch Lohnnebenkosten sparen (129 € pro Monat und Mitarbeiter:in). Das bedeutet eine jährliche Kostenersparnis von 1.382,40 € pro Mitarbeiter:in.
Gleichzeitig erhalten Arbeitnehmende durch den Essenszuschuss eine monatliche Lohnerhöhung in Höhe von 103,50 € – und das steuerfrei. In der Lohntüte erscheint der Betrag, der tatsächlich auch vom Arbeitgebenden erhöht wurde – mehr Netto vom Brutto durch subventionierte Arbeitgeberzuschüsse.