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Steuerlexikon
9.8.2021

Was ist eine Entgeltoptimierung?

Eine steuerreduzierte bzw. steuerfreie Lohnerhöhung!

Über eine Entgeltoptimierung lassen sich hohe Steuer- und Sozialabgabenbelastung steuerreduziert bzw. steuerfrei umgehen. Möglich ist das über die sogenannten Benefits, auch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse genannt. Über sie können Arbeitgebende einen Teil des Gehalts steuerfrei oder pauschal besteuert auszahlen – eine Lohnerhöhung ohne zusätzliche Steuern- und Sozialabgabenbelastung also.

Angesichts der Abgaben- und Steuerlast geht der Trend immer mehr in Richtung Entgeltoptimierung mithilfe des Arbeitgeberzuschusses. Verdient der Arbeitnehmende brutto 3.000 €, bleiben ihm am Ende nur ca. 1.780 €. Auch der Arbeitgebende leidet unter dieser Gesetzgebung. Für ihn betragen die Vollkosten ca. 3.884 € bei einem Nettoeinkommen von 1.780 €. Eine Änderung ist nicht in Sicht.

Entgeltoptimierung durch Benefits

Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt bereits seit vielen Jahren, dass der Arbeitgebende ein pauschal besteuertes bzw. steuerfreies Gehalt zahlen kann. 2007 wurde dieses Gehalt von der Sozialversicherungspflicht befreit. Dazu gehören Essenszuschüsse, Erholungsbeihilfen oder Tankgutscheine.

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Derzeit existieren drei Modelle der Entgeltoptimierung:

  1. Beim Cafeteria-Modell für Entgelterhöhungen kann sich der Arbeitnehmende zwischen Wahlbudget, Wahlangebot und periodisch wiederkehrender Wahlmöglichkeit entscheiden. Alle drei Optionen ermöglichen dem Arbeitnehmenden individuell seinen Arbeitgeberzuschuss entsprechend seinen Bedürfnissen auszuwählen und im Gegenzug dazu auf Teile seines Bruttogehalts zu verzichten.
  2. Bei der Netto-Entgeltoptimierung gestaltet der Arbeitgebende seine Arbeitsverträge so, dass das Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden um bis zu 15 % steigt und er selbst bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter:in im Jahr spart.
  3. Die Brutto-Entgeltoptimierung garantiert Arbeitnehmenden ein gleichbleibendes Nettoeinkommen ohne Abzüge beim Arbeitslosengeld, Krankentagegeld und der Altersrente. Auch hier arbeiten die Arbeitgebenden mit dem Arbeitgeberzuschuss wie Tankgutscheine, Essensgutscheine, Kindergartenbetreuung, Handy- und Internetkosten oder Werbung auf dem Privatfahrzeug.

Hrmony: Ihr Spezialist für Entgeltoptimierung über Benefits

Der Verwaltungsaufwand für eine Entgeltoptimierung ist nicht zu unterschätzen. Aus diesem Grund sollten Experten um Rat gefragt werden, wenn Nettolohnerhöhungen beim Arbeitnehmenden und eine Lohnnebenkostenreduktion beim Arbeitgebenden umgesetzt werden sollen.

Wir von Hrmony sind Spezialisten für die Realisierung der Entgeltoptimierung über Benefits, wie den Hrmony Essenszuschuss. Unsere digitalen Essensmarken ermöglichen Ihren Arbeitnehmenden zum Beispiel eine flexible und unabhängige Auswahl ihrer Mahlzeiten. Ob das Restaurant um die Ecke oder der Italiener am anderen Ende der Stadt: Mit unseren digitalen Essensmarken haben ihre Mitarbeitenden die freie Wahl. Eine Vorlage von physischen Marken ist nicht mehr notwendig.

Wir übernehmen für Sie die komplette Prüfung der eingehenden Belege. Zu Beginn des Folgemonats erhalten Sie eine steuerrechtlich konforme Abrechnung zur Vorlage beim Finanzamt. Wir senken den Verwaltungsaufwand für Ihre Buchhaltung und es bleibt Ihnen mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge.

Kategorie:
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Was ist Entgeltoptimierung?
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Entgeltoptimierung erhöht über steuerfreie Leistungen das verfügbare Nettoeinkommen von Mitarbeitenden.
Welche Möglichkeiten der Entgeltoptimierung gibt es?
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Für eine Entgeltoptimierung stehen verschiede Möglichkeiten zu Verfügung: Entgeltoptimierung, Nettolohnoptimierung und Gehaltsoptimierung
Wie funktioniert Entgeltoptimierung?
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Das Gesetz sieht Arbeitgeberzuschüsse vor, die steuerlich bevorteilt ausgezahlt werden können. So erhält der Arbeitnehmende mehr Netto von Brutto, bei keinen oder nur geringen Mehrkosten für das Unternehmen.
Autor: Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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