Digitaler Essenszuschuss
18.10.2021
Warum Digitale Essensmarken von Hrmony in Unternehmen Geld sparen?
Grund dafür ist das deutsche Steuergesetz.
Grundsätzliches zur Verpflegung durch den Arbeitgebenden.
Lediglich 0,5 % aller deutschen Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitenden eine Verpflegung in der firmeneigenen Kantine. Dabei handelt es sich vornehmlich um Großunternehmen der Industrie. Die restlichen 99,5 % besitzen keine Kantine und schicken ihre Arbeitnehmenden während der Mittagspause in externe Restaurants und Imbisse. Wie eine Umfrage von Statista ergab, kauften 29 % der auswärts speisenden Arbeitnehmenden im Jahr 2014 ein Sandwich aus den umliegenden Geschäften, 22,8 % gingen zu einem Schnellimbiss und 14,4 % nutzten die Mittagstisch-Angebote nahe gelegener Restaurants.
Dennoch können Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden gemäß den Lohnsteuerrichtlinien § 8 Abs. 2 S. 6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG. LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2; R31 Abs. 7 Nr. 4 cc., s.u. einen steuerfreien Zuschuss zum Essen in Form von Essensmarken oder Verpflegungsschecks zukommen lassen. Das ist einer der Gründe, warum Digitale Essensmarken in Unternehmen Geld sparen.
Bisher griffen viele Arbeitgebende auf sogenannte Verpflegungs-Scheckhefte zurück, um Geld zu sparen. Mit den digitalen Essensmarken von Hrmony entfallen diese. Fazit: Mit Hrmony können Sie auf smarte Weise an Lohnnebenkosten sparen. Ihre Mitarbeitenden erhalten mehr Netto – eine Win-Win Situation für beide Seiten.
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