Steuerlexikon
18.1.2018
Sachbezugswert 2018: Ein Plus für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Täglicher Essenszuschuss steigt um 6 Cent
Ab dem 1. Januar 2018 wird der jetzige Sachbezugswert von 3,17 € auf 3,23 € erhöht. Damit beträgt der Mitarbeiteranteil statt bisher 3,17 € künftig 3,23 €. Der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 3,10 € bleibt erhalten. Durch diese Erhöhung ist ein täglicher Essenszuschuss von bis zu 6,33 € pro Arbeitstag möglich.
Sachbezugswert 2018: Steuerbegünstigte Lohnerhöhung in Form von Essensmarken
Ab 2018 können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden steuerfrei bis zu 6,33 € pro Arbeitstag für die Mittagsversorgung gewähren. Je nach Finanzierungsmodell existieren derzeit zwei Modelle, mit denen der Sachbezugswert 2018 umgesetzt werden kann.
Modell 1 bindet Arbeitnehmende in der Umsetzung des Essenszuschusses mit ein. In diesem Fall beteiligen sich die Mitarbeitenden mit dem neuen Sachbezugswert 2018 in Höhe von 3,23 € am Essenszuschuss. Der Arbeitgebende übernimmt seinen Arbeitgeberanteil von 6,33 € und spart erhebliche Lohnnebenkosten. Der Arbeitnehmende verfügt unterm Strich über ein Mehreinkommen von 1.139,40 €.
Bei Modell 2 übernimmt der Arbeitgebende den Sachbezugswert (2018: 3,23 €), den steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitgeberanteil in Höhe von 3,10 € und 25 % Pauschalsteuer. Davon profitieren beide Seiten. Der Arbeitnehmende verfügt jährlich über ein Mehreinkommen von 1.139,40 € während der Arbeitgebende Lohnnebenkosten spart.