Sollte Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin dienstlich unterwegs sein, können Sie die Reisekosten bezuschussen, indem Sie eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand zahlen. Da sich die Ermittlung der tatsächlichen beruflichen Reisekosten mitunter schwierig gestalten kann, haben Sie die Möglichkeit, sogenannte Verpflegungspauschalen in Höhe von 12 € oder 24 € steuerfrei zu erstatten. Erfahren Sie hier, was Sie bei der Erstattung des Verpflegungsmehraufwands beachten müssen.
Seit der Reisekostenreform 2014 sehen die Richtlinien für Reisekosten zwei Arten von Verpflegungspauschalen vor:
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Kostenfrei herunterladenSie haben als Arbeitgeber:in die Möglichkeit, Ihrem Mitarbeiter oder Ihrer Mitarbeiterin den doppelten Betrag der Verpflegungspauschale auszuzahlen. In diesem Fall müssen Sie die Hälfte des Betrags mit 25 % pauschal versteuern und sparen die Beiträge zur Sozialversicherung.
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• § 4 Absatz 5 Nummer 5 Satz 2 EStG – Einkommensteuergesetz: Betriebsausgaben
• § 8 Absatz 2 Satz 8 f. EStG – Einkommensteuergesetz: Einnahmen
• § 9 Absatz 4a EStG - Einkommensteuergesetz: Verpflegungsmehraufwand
• Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014