Die neuen Vorgaben bei Sachbezügen (44€) -Abgrenzung zwischen Geldleistung & Sachbezug: Das müssen Sie jetzt wissen!

Die Neuregelung der Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug (44€-Freigrenze und § 37b EStG) haben bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden für große Verunsicherung gesorgt. Nach fast 16 Monate wurde nun am 13.04.2021 das lang ersehnte BMF-Schreiben mit detaillierten Regeln veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen erfahren Sie in unserem Webinar.

Donnerstag, 20.05.2021, 10.30 – 11.30 Uhr

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Digitale Essensmarken: Der Benefit für alle Ihre Mitarbeitenden. Essen & Einkaufen steuerfrei, überall.

Essen & Einkaufen ist für alle Ihre Mitarbeitenden gleichermaßen relevant. Egal ob im Büro oder im Homeoffice. Digitale Essensmarken sind ein vom Gesetzgeber gewährter Steuerfreibetrag für Mahlzeiten, ähnlich wie das Dienstfahrrad oder die betriebliche Altersvorsorge. Mit Digitalen Essensmarken bieten Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen steuerfreien Zuschuss – auch ohne zusätzliches Budget. Dennis Ortmann von Hrmony erklärt, wie einfach Sie Ihren Mitarbeitenden diesen Vorteil ermöglichen.

Dennis Ortmann
Geschäftsführer bei Hrmony
Speaker

Aktuelles BMF-Schreiben: Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

Wir bringen Licht ins Dunkel und erläutern Ihnen die neuen Regelungen zum Thema Sachbezüge & Geldleistungen! Sachbezüge im Rahmen der 44€-Regelung und des § 37b EStG wurden stark eingeschränkt. Ab dem 01.01.22 müssen sie die strengen Kriterien des ZAG erfüllen. Weiterhin bestätigt das BMF-Schreiben, dass Gehaltsumwandlungen im Rahmen der 44€-Regelung bereits ab dem 01.01.20 nicht mehr möglich sind.

Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Ersparnis für Ihr Unternehmen pro Jahr: 23.292,00 €
Benefit-Vorteil für Ihre Mitarbeiter pro Jahr: 76.128,00 €

Hrmony – Attraktive Benefits im Homeoffice - Wichtigste Informationen vorab:
Digitale Essensmarken sind weiterhin uneingeschränkt nutzbar.

1.) Homeoffice:
Die Nutzung von Digitale Essensmarken im Homeoffice ist explizit gestattet und sie können vollumfänglich genutzt werden.

2.) Kurzarbeit:
Digitale Essensmarken können auch während der Kurzarbeit eingesetzt werden.

3.) Kosten senken:
Digitale Essensmarken erhöhen die Nettovorteile Ihrer Mitarbeiter und sparen Ihnen als Arbeitgeber Lohnnebenkosten.

Zudem: Lieferdienste - Supermärkte - Bäckereien.
Mitarbeiter müssen sich weiterhin verpflegen. Dafür können Belege von Lieferdiensten oder Supermarkt Belege mit Lebensmitteln zur Erstattung eingereicht werden.

Hinweis: Bei Supermarkt Belegen müssen Non-Food Artikel nicht getrennt eingekauft werden. Unsere Belegprüfung filtert diese Artikel heraus. Unterstützen Sie in dieser Zeit außerdem Ihre lokale Bäckerei, über einen Essenszuschuss Ihres Arbeitgebers.
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