Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
Benefits
14.2.2019

Die betriebliche Altersvorsorge: Ein Muss, das viele Möglichkeiten birgt

Mit der betrieblichen Altersvorsorge tragen Sie zu einem gesicherten Ruhestand Ihrer Mitarbeitenden bei und sparen gleichzeitig echtes Geld

Auch wenn viele Arbeitnehmende regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird diese im Ruhestand nicht ausreichen, um alle Kosten zu decken. Auch eine private Rentenversicherung kann Altersarmut nur bedingt verhindern. Aus diesem Grund sind seit 2002 Arbeitgebende dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Für diese dritte Säule der Altersversorgungssysteme stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die auf der Basis einer Entgeltumwandlung ausgeführt werden. Durch die Steuervorteile, die sich durch die Entgeltumwandlung ergeben, wird die Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung zu einer echten Win-Win-Situation für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Deshalb wird er auch gern als Benefit zur Mitarbeiterbindung eingesetzt.

Betriebliche Altersvorsorge: Das sind die Fakten

  • Sie als Arbeitgeber:in sind seit dem 01.01.2019 verpflichtet, all Ihren Mitarbeitenden, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, eine neu abgeschlossene betriebliche Altersversorgung zu bezuschussen.
  • Es ist dann von einer betrieblichen Altersvorsorge die Rede, wenn Sie als Arbeitgeber:in Ihren Mitarbeitenden Leistungen zusagen, die einen der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität beinhalten. Diese Leistungen sagen Sie als Gegenleistung für die Arbeitsleistung zu, die Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin insgesamt erbracht hat.
  • Dafür werden Teile des Bruttogehalts in die betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Dies können Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sein, aber auch das reguläre Einkommen, das Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin erhält.
  • Bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind bei dieser Entgeltumwandlung die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei und sozialversicherungsfrei
  • Weiter zahlt Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin weniger Steuern, da die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge vor Steuerabzug abgeführt werden und er somit ein geringeres Bruttogehalt zu versteuern hat.

Exklusiv: Alle steuerfreien Benefits im Überblick!

Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.

Kostenfrei herunterladen

Gratis Leitfaden: Alles über Essenszuschüsse

Mitarbeiterbindung stärken mit dem richtigen Zuschuss. Hier erfahren Sie, wie.

Kostenfrei herunterladen

Fünf Durchführungswege: Wie wird die betriebliche Altersversorgung aufgebaut?

Es stehen Ihnen fünf Wege zur Verfügung, um den Aufbau der betrieblichen Altersversorgung durchzuführen. Dies sind zwei unmittelbare, die direkt über Ihr Unternehmen, und drei mittelbare, die über externe Dienstleister geregelt werden:

  • Direktzusage / Pensionszusage (unmittelbar)
    Sie erbringen die Leistungen selbst, so dass Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin einen unmittelbaren Anspruch Ihnen gegenüber auf die Leistungen hat.
  • Direktversicherung (unmittelbar)
    In diesem Fall schließen Sie als Arbeitgeber:in für Ihren Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin einen Versicherungsvertrag ab.
  • Pensionskasse (mittelbar)
    Sie und Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin zahlen in diese selbstständige Kasse ein, die die Beiträge verwaltet und auszahlt. Sie unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht.
  • Unterstützungskasse (mittelbar)
    Ähnlich wie bei der Pensionskasse werden die Beiträge auch in die Unterstützungskasse eingezahlt. Sie unterliegt aber keiner staatlichen Aufsicht.
  • Pensionsfonds (mittelbar)
    Das Prinzip ähnelt dem der Pensionskasse und der Unterstützungskasse, allerdings werden die Beiträge am Kapitalmarkt angelegt. Dadurch können höhere Renditen erzielt werden.

Wollen Sie mehr über die Chancen der betrieblichen Altersvorsorge und anderer Benefits erfahren, mit denen Sie echtes Geld sparen können und gleichzeitig Ihren Mitarbeitenden etwas Gutes tun? Dann rufen Sie uns gerne kostenfrei unter +49 (0) 30 567 950 39 an und wir erzählen Ihnen mehr zur betrieblichen Altersvorsorge und den Digitalen Essensmarken von Hrmony. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Rechtliche Grundlagen zur betrieblichen Altersvorsorge

Kategorie:
Benefits
Dropdown Plus
Dropdown Plus
Dropdown Plus
Autor: Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Verpassen Sie keinen
Benefit-Trend!


Als eine:r von über 17.000 Expert:innen erhalten Sie regelmäßig wichtige News und Infos zum Thema Benefits und Mitarbeiterföderung direkt in Ihr Postfach.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie der Kontaktaufnahme zur Übermittlung der gewünschten Inhalte und von Informationen zu Leistungen und Produkten von Hrmony zu. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das könnte Sie auch interessieren:
Ihr Unternehmen mit Hrmony: Ein echter Win-Win
Jetzt ausprobieren & Mitarbeitende motivieren.
Digitale Benefits von Hrmony