Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
10.9.2024
| Kategorie
Benefits

Sachbezugswert 2025: Was Unternehmen wissen müssen

Der Sachbezugswert 2025 ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitenden steuerfreie Zusatzleistungen wie einen digitalen Essenszuschuss zu gewähren. Diese zählen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, werden jedoch nicht als Geldleistung erbracht.

Der Sachbezugswert wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt. Die Grundlage für eine Anpassung des Werts ist der Verbraucherpreisindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Über einen Zeitraum von 12 Monaten werden dafür die Verbraucherpreise für Lebensmittel und Getränke in Deutschland geprüft.

Was sich beim Sachbezugswert 2025 ändert

Im Jahr 2025 steigt der maximale steuerfreie Essenszuschuss für Arbeitnehmende erneut. Pro Arbeitstag dürfen Unternehmen ihre Mitarbeitenden voraussichtlich mit bis zu 7,50 € unterstützen (statt 7,23 € im Vorjahr).

Der maximale Sachbezugswert 2025 beträgt dann 4,25 € für eine Mahlzeit, zuzüglich eines Arbeitgeberzuschusses von bis zu 3,25 €. Damit können Mitarbeitende bis zu 112,50 € pro Monat als Essenszuschuss erhalten.

Was der Sachbezugswert 2025 für Mitarbeitende bedeutet

Für die Mitarbeitenden ändert sich nicht viel. Sie können den Hrmony Essenszuschuss wie gewohnt nutzen und erhalten in 2025 eine tägliche Erstattung von bis zu 7,50 € statt maximal 7,23 €. Im Monat steigt die Höchstgrenze somit auf bis zu 112,50 € bzw. 1.350 € im Jahr.
„Unsere Auswertungen haben jedoch ergeben, dass 70 Prozent aller digital eingereichten Belege eine Belegsumme von über 12 Euro haben.Diese Mitarbeitenden erreichen also meistens bereits die neue Erstattungssumme von 7,50 Euro, die folglich steuer- und sozialabgabenfrei erstattet werden kann“, sagt Dennis Ortmann, Geschäftsführer und Co-Founder der Hrmony GmbH mit Sitz in Berlin.

Entwicklung des Sachbezugswerts von 2016 - 2025

Die Sachbezugswerte für das tägliche Mittagessen werden jedes Jahr durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) erhöht. Im Folgenden sind die Werte der Vorjahre bis zum Sachbezugswert 2025 in einer Übersicht zusammengefasst:

Sachbezugswert 2016 bis 2024
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Ob Essenszuschuss, Steuerfreiheit oder Sachbezugsgrenze – Kay weiß, was Unternehmen beachten müssen. Mit seinem rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Wissen unterstützt er Hrmony Kunden und teilt neue Entwicklungen aus diesen Bereichen.

Über diesen Autor
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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Senior Content Marketing Manager
Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
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