Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
17.1.2022
Aktualisiert am
29.12.25

Zuschuss vom Arbeitgebenden für vergünstigte oder kostenlose Mahlzeiten

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

Mitarbeitende aufgepasst: Nicht alle Zuschüsse vom Arbeitgebenden sind automatisch steuerfrei!

Der Zuschuss vom Arbeitgebenden zu den Mahlzeiten seiner Arbeitnehmenden ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens und soll den Mitarbeitenden vergünstigte oder kostenfreie Mahlzeiten garantieren.

Der Arbeitgeberzuschuss kann durch die Ausgabe von Essensmarken zur Einlösung bei externen Gastronomiebetrieben oder durch die Essensausgabe in einer unternehmenseigenen Kantine erfolgen. Häufig besitzen nur große Unternehmen eine eigene Kantine, sodass der Zuschuss vom Arbeitgebenden zu den Mahlzeiten der Arbeitnehmenden vorrangig in Form von Essensmarken zur Einlösung bei Dritten gewährt wird.

Seit 2026 beträgt der maximale steuerbegünstigte Wert einer Essensmarke 7,67 €. Dieser Wert setzt sich aus dem amtlichen Sachbezugswert von 4,57 € und dem maximalen Zuschuss des Arbeitgebenden von 3,10 € zusammen.

Arbeitgeberzuschuss zu Essensmarken mit einer Mitarbeiterbeteiligung in Höhe von 4,57 € pro digitaler Essensmarke als amtlicher Sachbezugswert.

Beteiligt sich der Mitarbeitende mit einem Betrag von 4,57 € am Essenszuschuss, kann der Arbeitgebende bis zu 7,67 € zum Mitarbeiteressen dazugeben. Der Wert einer Essensmarke beträgt damit 7,67 €.

Da der Mitarbeitende in diesem Fall für seine betriebliche Mahlzeit mindestens den amtlichen Sachbezugswert von 4,57 € zahlt, liegt in den Augen des Finanzamts kein geldwerter Vorteil vor – die Mahlzeit bleibt für den Arbeitnehmenden beitrags- und steuerfrei.

15 Essensmarken pro Monat – maximal.

In der Praxis hat sich der fixe Wert von 7,67 € und die Ausgabe von höchstens 15 Essensmarken pro Monat und Arbeitnehmer:in durchgesetzt, um eine maximale steuerliche Ersparnis zu garantieren. Gibt der Arbeitgebende mehr als 15 Essensmarken pro Monat und Arbeitnehmer:in aus, unterliegt er der gesetzlichen Überwachungspflicht durch das Finanzamt, um einem Missbrauch des Steuervorteils im Falle von Urlaub und Krankheit vorzubeugen.

Derzeit existieren drei Varianten, mit denen der Arbeitgebende den Arbeitnehmenden einen Arbeitgeberzuschuss zu den Mahlzeiten gewähren kann.

Monatlicher Arbeitgeberzuschuss pro Mitarbeiter:in 115,05 €

Anzahl Essensmarken pro Monat 15

Täglicher Arbeitgeberzuschuss 7,67 €

Mitarbeiterbeteiligung 4,57 €

Wert einer Essensmarke 7,50 €

Gesamtwert von 15 Essensmarken pro Monat 115,05 €

Versteuerung des Sachbezugswertes 0,00 €

Sachbezugswerte: Das müssen Sie wissen.

Da bei einer Ausgabe von Essenmarken im Wert von 7,50 € pro Mahlzeit nur der Sachbezugswert in Höhe von 4,57 € versteuert werden muss, können dem Mitarbeitenden 7,67 € steuerfrei pro Arbeitstag zugewendet und dessen Barlohn in Essensmarken umgewandelt werden.

15 Marken zu jeweils 7,67 Euro = 115,05 Euro

Zuzahlung Arbeitnehmer:in 15 × 4,57 Euro = 68,55 Euro

Benefit Report
Benefit Report 2026

Ihr kompakter Leitfaden zu den wichtigsten Benefit-Bausteinen

kostenfrei herunterladen
essenszuschuss
Alles über Essenszuschüsse

Ihr Leitfaden zur Einführung des beliebten Benefit-Bausteins

Kostenfrei herunterladen
Checkliste
Checkliste für Ihre Benefit Strategie

Ihre Schritt für Schritt Anleitung zum HR-Erfolg.

Kostenfrei herunterladen

Benefit Report
Exklusiv: Alle steuerfreien Benefits im Überblick!

Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.

Kostenfrei herunterladen

essenszuschuss
Gratis Leitfaden: Alles über Essenszuschüsse

Mitarbeiterbindung stärken mit dem richtigen Zuschuss. Hier erfahren Sie, wie.

Kostenfrei herunterladen
Häufig gestellte Fragen:
Wann zahlt der Arbeitgebende einen Zuschuss zum Mittagessen?
Dropdown Plus
Der Zuschuss zum Mittagessen ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebenden. Dieser kann zum Beispiel durch Vergünstigungen in der Unternehmenskantine oder in Form von Essensmarken ausgezahlt werden.
Welche Zuschüsse vom Arbeitgebenden sind steuerfrei?
Dropdown Plus
Eine Reihe von Arbeitgeberzuschüssen müssen unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuert werden, so zum Beispiel der Zuschuss zu Mahlzeiten.
Was ist ein Zuschuss vom Arbeitgebenden?
Dropdown Plus
Ein Arbeitgeberzuschuss ist eine freiwillige Leistung eines Unternehmens an seine Arbeitnehmenden, der zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden kann. Viele Zuschüsse sind steuerfrei, wie zum Beispiel ein Zuschuss zu den Mahlzeiten.
Dropdown Plus
Dropdown Plus
Dennis Ortmann
Co-Founder & CSO
Natalja Magitova
Senior Content Marketing Manager
Team Hrmony
Presse & Unternehmenskommunikation
Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager
Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Das könnte Sie auch interessieren:
Verpassen Sie keinen
Benefit-Trend!

Als eine:r von über 17.000 Expert:innen erhalten Sie regelmäßig wichtige News und Infos zum Thema Benefits und Mitarbeiterföderung direkt in Ihr Postfach.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie der Kontaktaufnahme zur Übermittlung der gewünschten Inhalte und von Informationen zu Leistungen und Produkten von Hrmony zu. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihr Unternehmen mit Hrmony: Ein echter Win-Win
Jetzt ausprobieren & Mitarbeitende motivieren
Digitale Benefits von Hrmony