Fehlgeldentschädigung: Steuerfreie Entschädigung für Kassenfehlbeträge

Inhalt

Was ist die Fehlgeldentschädigung?

Die Fehlgeldentschädigung, auch als Zählgeld oder Mankogeld bezeichnet, ist eine Entschädigung, die Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden im Kassen- und Zähldienst zahlen können. Sie dient als Ausgleich für Kassenfehlbeträge, die trotz gewissenhafter Arbeit und Einhaltung der gebotenen Sorgfalt auftreten können. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Differenzen zwischen dem erwarteten Kassenbestand und dem tatsächlich gezählten Bargeld.

Steuer- und beitragsfreier Ausgleich

Die gute Nachricht für Arbeitgebende und Mitarbeitende ist, dass die Fehlgeldentschädigung unter bestimmten Bedingungen steuer- und beitragsfrei ist. Konkret bedeutet dies, dass die gezahlte Entschädigung nicht in die Berechnung der Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge einfließt. Allerdings gilt diese Steuerfreiheit nur bis zu einem Betrag von 16 € pro Monat.

Wer kann die Fehlgeldentschädigung erhalten?

Die Fehlgeldentschädigung ist nicht ausschließlich den Mitarbeitenden im Kassen- und Zähldienst vorbehalten. Sie kann auch an Mitarbeitende gezahlt werden, die nur gelegentlich oder in geringem Umfang mit Kassenaufgaben betraut sind. Das bedeutet, dass Unternehmen eine gewisse Flexibilität haben, wenn es darum geht, diese steuerfreie Entschädigung anzubieten.

Überschreitung der Freigrenze

Wichtig zu beachten ist, dass die steuerliche Freigrenze von 16 € monatlich nicht überschritten werden darf. Erhalten Mitarbeitende höhere Pauschbeträge als Fehlgeldentschädigung, so wird der darüber hinausgehende Betrag als steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn behandelt. Es ist daher ratsam, die Entschädigungszahlungen sorgfältig zu überwachen, um steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Arbeitsrechtliche Verantwortung

Es ist wichtig zu betonen, dass die Gewährung einer Fehlgeldentschädigung nicht automatisch bedeutet, dass Mitarbeitende arbeitsrechtlich für Kassenfehlbestände verantwortlich gemacht werden können. Für die arbeitsrechtliche Inanspruchnahme gelten die üblichen Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung.

Fazit

Die Fehlgeldentschädigung ist eine sinnvolle Möglichkeit, Mitarbeitende im Kassen- und Zähldienst für ihre verantwortungsvolle Arbeit angemessen zu entschädigen. Durch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigung dieser Entschädigung profitieren sowohl Arbeitgebende als auch Mitarbeitende von einer finanziellen Entlastung. Es ist jedoch unerlässlich, die Freigrenze von 16 € pro Monat im Auge zu behalten und die Entschädigungszahlungen entsprechend zu verwalten, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden. Beachten Sie zudem die arbeitsrechtlichen Aspekte, um eine klare Regelung für Kassenfehlbestände in Ihrem Unternehmen zu schaffen.

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