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Was ist Kilometergeld in Deutschland und wie hoch ist es? Kilometergeld — in Deutschland fachsprachlich Kilometerpauschale oder Wegstreckenentschädigung genannt — bezeichnet die pauschale Erstattung für Fahrten mit dem privaten Pkw, die auf dienstlicher oder ehrenamtlicher Veranlassung erfolgen. Der gesetzliche Pauschalsatz liegt bei 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG, Bundesreisekostengesetz). Das Kilometergeld ist klar abzugrenzen von der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale), die nur den Arbeitsweg betrifft. Dieser Leitfaden erklärt, wann Kilometergeld zum Einsatz kommt, wie es berechnet wird und welche Sonderregeln im Ehrenamt gelten.
Hinweis: Wenn Sie als Mitarbeitende:r den Arbeitsweg (Wohnung zur Arbeitsstätte) steuerlich geltend machen wollen, finden Sie dazu Informationen in unseren Leitfäden zur Pendlerpauschale und Entfernungspauschale. Wenn Sie als Arbeitgeber Mitarbeitenden einen Zuschuss zum Arbeitsweg gewähren möchten, siehe Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber.
Kilometergeld ist im deutschen Sprachgebrauch ein eher umgangssprachlicher Sammelbegriff für die pauschale Kilometer-Erstattung bei Fahrten mit dem privaten Pkw. Im Steuer- und Reisekostenrecht spricht man präziser von Kilometerpauschale oder Wegstreckenentschädigung.
In Deutschland kommt Kilometergeld in vier Hauptkonstellationen zum Einsatz:
Begriffsklärung: "Kilometergeld" ist primär ein österreichischer Fachbegriff (dort 0,50 € pro Kilometer in 2025). In Deutschland sprechen Steuer- und Lohnbüros eher von "Kilometerpauschale". Die Begriffe werden umgangssprachlich aber häufig synonym verwendet.
Direktantwort: Die deutsche Kilometerpauschale beträgt 2026 unverändert 0,30 € pro gefahrenem Kilometer für Fahrten mit dem privaten Pkw. Bei Motorrädern, Mofas und Mopeds liegt die Pauschale bei 0,20 € pro Kilometer. Diese Sätze gelten seit Jahren konstant und sind in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG sowie im Bundesreisekostengesetz (§ 5 BRKG) verankert.
Ein wichtiger Unterschied zur Entfernungspauschale: Beim Kilometergeld zählen alle gefahrenen Kilometer — Hin- und Rückfahrt. Bei der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) zählt dagegen nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Was die Pauschale abdeckt. Der Pauschalsatz von 0,30 € pro Kilometer deckt sämtliche fahrzeugbezogenen Kosten ab — Kraftstoff, Wartung, Versicherung, Wertverlust, Steuern. Tatsächliche Einzelkosten müssen nicht nachgewiesen werden. Das ist die zentrale Vereinfachung gegenüber einer Einzelnachweis-Methode.
Wann höhere Erstattung möglich ist. Wer nachweisen kann, dass die tatsächlichen Kosten pro Kilometer höher liegen (z. B. bei sehr teuren Fahrzeugen oder hoher Auslastung), kann statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen. Dafür ist allerdings eine vollständige Fahrtenbuch-Dokumentation und Kostenrechnung nötig — der Aufwand lohnt sich in der Praxis selten.
Eine der häufigsten Verwechslungen: Kilometergeld und Pendlerpauschale sind nicht dasselbe. Beide haben sogar einen ähnlichen Zahlenwert (jeweils 0,30 € als Basissatz, plus 0,38 € ab 2026 für die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer), bedeuten aber etwas grundlegend Unterschiedliches:
Praxis-Beispiel zur Abgrenzung: Eine Mitarbeiterin fährt morgens 20 km von zu Hause ins Büro (Arbeitsweg → Pendlerpauschale, 20 km × 0,38 € = 7,60 €). Vom Büro fährt sie 80 km zum Kunden und wieder zurück (Dienstreise → Kilometergeld, 160 km × 0,30 € = 48 €). Abends fährt sie wieder die 20 km nach Hause (Pendlerpauschale, kein zusätzlicher Ansatz, weil die einfache Entfernung schon abgedeckt ist).
→ Pendlerpauschale 2026 — der Detail-Leitfaden
→ Entfernungspauschale 2026 — die neuen Werte
Wenn Mitarbeitende für eine dienstliche Auswärtstätigkeit ihren privaten Pkw nutzen, kann der Arbeitgeber das Kilometergeld als steuerfreie Reisekostenerstattung gewähren. Drei Punkte sind dabei zentral:
Was zählt als Dienstreise? Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Mitarbeitende vorübergehend außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig sind — also bei Kundenbesuchen, Schulungen, Tagungen, Servicemontagen oder Geschäftsterminen. Der Arbeitsweg selbst (Wohnung → erste Tätigkeitsstätte) zählt nicht als Dienstreise.
Wie wird die Erstattung berechnet? Die Mitarbeitenden reichen die gefahrenen Kilometer ein (typischerweise per Reisekostenabrechnung), der Arbeitgeber zahlt 0,30 € pro Kilometer als steuerfreie Reisekostenerstattung. Auf Mitarbeiterseite ist die Erstattung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Was, wenn der Arbeitgeber weniger erstattet? Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel nur 0,20 € pro Kilometer zahlt, können Mitarbeitende die Differenz (10 Cent pro Kilometer) als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung: Es liegt tatsächlich eine berufliche Auswärtstätigkeit vor und die Fahrten sind dokumentiert.
Was, wenn der Arbeitgeber mehr erstattet? Über 0,30 € pro Kilometer hinausgehende Erstattungen sind als Arbeitslohn zu versteuern. Eine Pauschalversteuerung nach § 40 EStG ist hier in der Regel nicht möglich — der überschießende Anteil läuft als laufender Bezug.
Direktantwort: Wer ehrenamtlich für eine gemeinnützige Organisation Fahrten mit dem privaten Pkw übernimmt, kann ebenfalls 0,30 € pro Kilometer geltend machen — entweder als steuerfreie Erstattung durch den Verein, als Aufwandsentschädigung oder über die Sonderausgaben in der Steuererklärung.
Wenn die gemeinnützige Organisation finanzielle Mittel hat, kann sie ehrenamtlich Engagierten die Fahrtkosten direkt erstatten — bis zu 0,30 € pro Kilometer steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung: Es muss tatsächliche Fahrten gegeben haben und diese sollten dokumentiert werden (einfaches Fahrtenbuch oder Kilometernachweis reicht).
Statt Einzelnachweis pro Fahrt können Ehrenamtliche pauschal nutzen:
Diese Pauschalen decken pauschal alle Aufwendungen ab — auch die Fahrtkosten. Wer die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale ausschöpft, kann die Kilometerpauschale nicht zusätzlich für dieselben Fahrten geltend machen.
Eine in der Praxis oft übersehene Variante: Ehrenamtliche können auf die Erstattung verzichten und stattdessen den Verzichts-Betrag als Spende geltend machen. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Verein über den Erstattungsanspruch und ein anschließender, formgerechter Verzicht. Der Verein stellt eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) über den verzichteten Betrag aus, der dann als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzbar ist.
Praxis-Tipp: Wer steuerlich nicht im Spitzensteuersatz liegt und auf Erstattung verzichtet, profitiert oft mehr von der Spendenquittung — vor allem bei höheren Kilometer-Volumen. Aber: Der Verzicht muss vorab vereinbart sein und der Verein muss erstattungsfähig (also finanziell handlungsfähig) sein.
Die Berechnung ist denkbar einfach: Gefahrene Kilometer × 0,30 € = Kilometergeld. Drei Praxis-Beispiele:
Beispiel 1: Dienstreise zum Kunden. Eine Vertriebsmitarbeiterin fährt zum Kundentermin nach München und zurück. Hin- und Rückweg insgesamt: 280 km. Kilometergeld: 280 × 0,30 € = 84 €. Diese Summe erstattet der Arbeitgeber steuerfrei.
Beispiel 2: Mehrere Termine an einem Tag. Ein Servicetechniker fährt am Tag drei Kunden an: 45 km, 120 km, 80 km — insgesamt 245 km plus Rückweg 60 km zur Werkstatt. Gesamt: 305 km. Kilometergeld: 305 × 0,30 € = 91,50 €.
Beispiel 3: Ehrenamtliche Fahrt. Eine ehrenamtliche Helferin fährt für einen Tierschutzverein 50 km zur Übergabe eines Pflegehundes und 50 km zurück. 100 km × 0,30 € = 30 €. Der Verein erstattet diese Summe steuerfrei oder die Helferin macht sie über den Verzicht als Spende geltend.
Bei Motorrädern, Mofas oder Mopeds wird stattdessen mit 0,20 € pro Kilometer gerechnet.

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