Aktualisiert am
03.09.2026
17.10.2023

Lohnnebenkosten 2026: Wie hoch sie sind und woraus sie bestehen

Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick


  • Lohnnebenkosten sind die Kosten, die über das Bruttogehalt hinaus beim Arbeitgeber anfallen – nicht die Abzüge beim Arbeitnehmenden.
  • 2026 liegen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei rund 21 % des Bruttolohns.
  • Mit Insolvenzgeldumlage, Umlagen U1/U2 und Berufsgenossenschaft sind es etwa 24 %; bei 3.000 € Brutto rund 720 € im Monat.
  • Unfallversicherung und alle Umlagen trägt der Arbeitgeber allein, den Pflege-Zuschlag für Kinderlose allein der Arbeitnehmende.
  • Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (8.450 € bzw. 5.812,50 € im Monat) sinkt der prozentuale Aufschlag.
  • Lohnnebenkosten sind die Kosten, die für Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt anfallen. 2026 machen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung rund 21 % des Bruttolohns aus; mit Insolvenzgeldumlage, Umlagen U1/U2 und Berufsgenossenschaft sind es etwa 24 %. Bei 3.000 € Bruttogehalt entstehen also rund 720 € zusätzliche Kosten pro Monat. Bei höheren Gehältern sinkt der Prozentsatz, weil die Beitragsbemessungsgrenzen greifen.

    Was sind Lohnnebenkosten?

    Lohnnebenkosten sind alle Personalkosten, die über das Bruttogehalt hinaus anfallen. Den größten Teil bilden die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung – Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kommen Posten, die ausschließlich der Arbeitgeber trägt: die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage.

    Nicht zu den Lohnnebenkosten im engeren Sinn gehören die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Sie werden vom Bruttogehalt abgezogen und mindern das Netto, erhöhen aber nicht die Kosten des Arbeitgebers.

    Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026?

    Posten
    Gesamt
    Arbeitgeber
    Grundlage
    Posten
    Rentenversicherung
    Gesamt
    18,6 %
    Arbeitgeber
    9,3 %
    Grundlage
    § 168 SGB VI
    Posten
    Arbeitslosenversicherung
    Gesamt
    2,6 %
    Arbeitgeber
    1,3 %
    Grundlage
    § 346 SGB III
    Posten
    Krankenversicherung, allgemeiner Satz
    Gesamt
    14,6 %
    Arbeitgeber
    7,3 %
    Grundlage
    § 241 SGB V
    Posten
    Zusatzbeitrag KV (Durchschnitt 2026)
    Gesamt
    2,9 %
    Arbeitgeber
    1,45 %
    Grundlage
    kassenindividuell
    Posten
    Pflegeversicherung
    Gesamt
    3,6 %
    Arbeitgeber
    1,8 % (Sachsen 1,3 %)
    Grundlage
    § 58 SGB XI
    Posten
    Summe Sozialversicherung
    Gesamt
    Arbeitgeber
    ca. 21 %
    Grundlage
    Posten
    Insolvenzgeldumlage
    Gesamt
    0,15 %
    Arbeitgeber
    0,15 %
    Grundlage
    § 360 SGB III
    Posten
    Umlage U2 (Mutterschaft)
    Gesamt
    z. B. 0,44 %
    Arbeitgeber
    vollständig
    Grundlage
    §§ 1, 7 AAG
    Posten
    Umlage U1 (Entgeltfortzahlung)
    Gesamt
    z. B. 2,1 %
    Arbeitgeber
    vollständig
    Grundlage
    §§ 1, 7 AAG, bis 30 Beschäftigte
    Posten
    Gesetzliche Unfallversicherung
    Gesamt
    branchenabhängig
    Arbeitgeber
    vollständig
    Grundlage
    SGB VII, Gefahrklasse

    Die Summe der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung liegt damit 2026 bei rund 21 % des Bruttolohns. Rechnet man Insolvenzgeldumlage, Umlagen und Berufsgenossenschaft hinzu, ergibt sich ein Gesamtaufschlag von etwa 24 % – abhängig von Branche, Betriebsgröße und Krankenkasse.

    Rechenbeispiel

    Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € im Monat entstehen rund 720 € Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Gehalt. Die Gesamtkosten der Stelle liegen damit bei etwa 3.720 € monatlich. Der Prozentsatz sinkt bei höheren Gehältern: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fallen keine weiteren Beiträge an, das Bruttogehalt steigt aber weiter.

    Wer welchen Anteil trägt

    „Je zur Hälfte“ ist die verbreitete Kurzform, trifft aber nur zum Teil zu.

    • Renten- und Arbeitslosenversicherung: paritätisch, je 9,3 % bzw. 1,3 %.
    • Krankenversicherung: allgemeiner Satz paritätisch – und seit 2019 wird auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag geteilt.
    • Pflegeversicherung: grundsätzlich paritätisch. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, den ausschließlich der Arbeitnehmende trägt. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Arbeitnehmeranteil je Kind um 0,25 Punkte, bis zu einem Minimum bei fünf Kindern. In Sachsen ist die Aufteilung abweichend: 2,3 % Arbeitnehmende, 1,3 % Arbeitgeber.
    • Unfallversicherung, U1, U2 und Insolvenzgeldumlage: allein der Arbeitgeber.

    Beitragsbemessungsgrenzen 2026

    Beiträge fallen nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen an. Sie sind seit 2025 bundeseinheitlich.

    • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 € im Monat (2025: 8.050 €)
    • Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 € im Monat bzw. 69.750 € im Jahr
    • Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung: 77.400 € im Jahr
    • Bezugsgröße: 3.955 € im Monat

    Deshalb sinkt der prozentuale Aufschlag mit steigendem Gehalt: Oberhalb der Grenzen wächst das Brutto weiter, die Beiträge nicht.

    Was die Höhe im Einzelfall beeinflusst

    Drei Faktoren machen den Unterschied zwischen 22 % und 28 %: die Gefahrklasse der Branche in der Unfallversicherung – von unter 1 % im Büro bis in den zweistelligen Bereich am Bau –, die Betriebsgröße, weil nur Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten U1-pflichtig sind, und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der 2026 zwischen etwa 2,2 % und über 4 % streut.

    Lohnnebenkosten senken

    Der wirksamste Hebel ist nicht, an den Beitragssätzen zu drehen – die sind gesetzlich vorgegeben –, sondern die Vergütung so zu gestalten, dass ein Teil nicht in die Bemessungsgrundlage fällt. Steuerbegünstigte Zusatzleistungen wie der 50-Euro-Sachbezug oder der Essenszuschuss sind beitragsfrei und kommen bei den Mitarbeitenden vollständig netto an, während eine Bruttolohnerhöhung derselben Höhe zusätzliche Lohnnebenkosten auslöst.

    Wie sich das konkret rechnet und welche Bausteine sich kombinieren lassen, steht im Beitrag zum Senken der Lohnnebenkosten.

    Fazit

    Lohnnebenkosten sind kein einheitlicher Prozentsatz, sondern eine Summe aus paritätischen Sozialversicherungsbeiträgen und Posten, die der Arbeitgeber allein trägt. Rund 21 % Sozialversicherung plus Umlagen und Unfallversicherung ergeben in der Praxis etwa 24 % – mit erheblicher Streuung nach Branche, Betriebsgröße und Krankenkasse. Wer die Kosten einer Stelle kalkuliert, sollte mit dem Gesamtaufschlag rechnen, nicht mit der Faustregel.

    Rechtsgrundlagen

    • § 168 SGB VI – Beitragstragung Rentenversicherung
    • § 346 SGB III – Beitragstragung Arbeitslosenversicherung
    • § 241 SGB V – allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung
    • § 242 SGB V – kassenindividueller Zusatzbeitrag
    • § 58 SGB XI – Beitragstragung Pflegeversicherung
    • § 55 Abs. 3 SGB XI – Beitragszuschlag für Kinderlose
    • §§ 1, 7 AAG – Umlagen U1 und U2
    • § 360 SGB III – Insolvenzgeldumlage
    • SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung, Gefahrklassen
    • Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 – Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgröße

    Stand der Beitragssätze: 2026. Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Techniker Krankenkasse, BMAS-Pressemitteilung vom 22.12.2025.

    Benefit Report
    Exklusiv: Alle steuerfreien Benefits im Überblick!

    Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.

    Kostenfrei herunterladen
    essenszuschuss
    Gratis Leitfaden: Alles über Essenszuschüsse

    Mitarbeiterbindung stärken mit dem richtigen Zuschuss. Hier erfahren Sie, wie.

    Kostenfrei herunterladen
    Häufig gestellte Fragen:
    Häufige Fragen zu Lohnnebenkosten
    Was sind Lohnnebenkosten und woraus setzen sie sich zusammen?
    Dropdown Plus
    Lohnnebenkosten sind alle Kosten, die für Sie als Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt eines Mitarbeitenden anfallen. Der größte und wichtigste Teil sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Hinzu kommen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die Sie als Arbeitgeber allein tragen, sowie Umlagen (z.B. für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und eventuelle Kosten für die betriebliche Altersvorsorge oder Weiterbildungen.
    Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für mich als Arbeitgeber?
    Dropdown Plus
    Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung liegen 2026 bei rund 21 % des Bruttogehalts. Hinzu kommen Insolvenzgeldumlage, die Umlagen U1 und U2 sowie die Berufsgenossenschaft – zusammen ergibt das einen Gesamtaufschlag von etwa 24 %. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro sind das rund 720 Euro pro Monat, die Gesamtkosten der Stelle liegen bei etwa 3.720 Euro. Der Prozentsatz sinkt bei höheren Gehältern, weil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen keine weiteren Beiträge anfallen.
    Wie kann ich als Arbeitgeber die Lohnnebenkosten optimieren?
    Dropdown Plus
    Die Lohnnebenkosten steigen mit jeder Gehaltserhöhung. Eine smarte Alternative sind steueroptimierte Mitarbeiterbenefits. Viele Benefits, wie der steuerfreie Sachbezug bis 50 Euro, sind komplett frei von Sozialabgaben. Mit den Benefit-Lösungen von Hrmony, wie dem Hrmony Sachbezug oder dem Hrmony Essenszuschuss, können Sie Ihren Mitarbeitenden einen echten Mehrwert bieten und sparen dabei die vollen Lohnnebenkosten im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung.
    Wer trägt die Lohnnebenkosten – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
    Dropdown Plus
    Renten- und Arbeitslosenversicherung werden paritätisch getragen, bei der Krankenversicherung auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die gesetzliche Unfallversicherung, die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zahlt der Arbeitgeber allein. Den Pflegeversicherungs-Zuschlag von 0,6 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren trägt dagegen ausschließlich der Arbeitnehmende.
    Warum sind die Lohnnebenkosten in manchen Unternehmen höher?
    Dropdown Plus
    Drei Faktoren streuen: die Gefahrklasse der Branche in der Unfallversicherung, die Betriebsgröße – nur Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten zahlen die Umlage U1 – und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der 2026 zwischen etwa 2,2 und über 4 Prozent liegt.
    Senior Content Marketing Manager

    Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

    Über diesen Autor
    portrait roland völkel
    Senior Content Marketing Manager.
    Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.
    Das könnte Sie auch interessieren:
    Betriebliche Altersvorsorge: Die Zukunft finanziell absichern
    In einer Zeit, in der gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, gewinnt betriebliche Altersvorsorge an Bedeutung. Auch um Mitarbeitende zu binden.
    Alles, was Sie über Weiterbildungen wissen müssen
    Weiterbildungen erweitern Wissen, lehren neue Fähigkeiten & verbessern beruflichen Chancen. Sie sind ein wichtiger Benefit für Unternehmen.
    Gehaltserhöhung: Der Schlüssel zur finanziellen Zufriedenheit
    Gehaltserhöhungen sind ein wichtiger Karrierepunkt. Sie hilft Mitarbeitenden dabei, Ziele zu erreichen & sich weiterzuentwickeln.

    Neues aus dem Hrmony Blog

    Line-Art-Illustration: Entwurfsdokument mit markierter Zeile neben einem Kalenderblatt mit hervorgehobenem Stichtag und steigender Linie
    Einkommensteuerreform 2027: Was der Referentenentwurf für HR und Payroll bedeutet
    Weiterlesen
    Hrmony macht Employee Benefits zur Infrastruktur – und öffnet seine Plattform für Tech-Partner
    Weiterlesen
    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was jetzt auf Arbeitgeber:innen zukommt
    Weiterlesen

    Ihr Unternehmen mit Hrmony: Ein echter Win-Win
    Jetzt ausprobieren & Mitarbeitende motivieren

    Digitale Benefits von Hrmony