Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

Das Fahrrad erlebt ein echtes Comeback – nicht nur in der Freizeit, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit! Fahrradleasing, oft auch als Dienstrad-Leasing bekannt, ist dabei der Schlüssel zu mehr Flexibilität, Gesundheit und Nachhaltigkeit im Berufsalltag. Ob klassisches Fahrrad oder E-Bike, dieses Benefit-Modell erobert die Herzen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Sturm.
Sie fragen sich, was genau dahintersteckt? Wie funktioniert das mit der Gehaltsumwandlung? Welche steuerlichen Vorteile gibt es, Stichwort 0,25 %-Regel? Und wie passt das Ganze vielleicht sogar in ein Mobilitätsbudget?
Keine Sorge, wir von Hrmony bringen Licht ins Dunkel! In diesem umfassenden Guide erklären wir Ihnen alles, was Sie zum Thema Fahrradleasing für Unternehmen und Fahrradleasing für Mitarbeiter wissen müssen – locker, verständlich und praxisnah.
Fahrradleasing ist im Grunde ganz einfach: Arbeitnehmer suchen sich ihr Wunschrad aus, und der Arbeitgeber least es für sie. Die monatlichen Leasingraten werden dann meist direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters einbehalten – das nennt man Gehaltsumwandlung. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, was zu Steuer- und Sozialabgabenersparnissen führen kann.
Die zwei Hauptmodelle:
Der Arbeitgeber schließt den Leasingvertrag mit einem Anbieter (wie z.B. Eleasa, Jobrad, Bikeleasing Service, Eurorad etc.) ab und überlässt das Fahrrad dem Mitarbeiter per Überlassungsvertrag zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die Laufzeit beträgt in der Regel 36 Monate.
Fahrradleasing ist eine echte Win-Win-Situation! Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen profitieren auf vielfältige Weise.
Ein Kernstück des Fahrradleasings per Gehaltsumwandlung ist die vorteilhafte steuerliche Behandlung. Seit 2020 gilt hier die sogenannte 0,25 %-Regel.
So funktioniert's: Für die private Nutzung des Dienstrads muss der Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil versteuern. Dieser beträgt monatlich nur noch 0,25 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Fahrrads (inklusive fest verbautem Zubehör wie Schloss oder Gepäckträger).
Beispiel:
Dieser geringe Betrag wird dem Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert. Im Vergleich zur früheren 1 %-Regel (die bis 2018 galt und danach auf 0,5 % gesenkt wurde) ist das eine erhebliche Ersparnis für den Mitarbeiter.
Wichtig: Wird das Dienstrad als Gehaltsextra (also zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn) vom Arbeitgeber gestellt, ist die private Nutzung für den Mitarbeiter seit 2019 sogar komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG).
Der Markt für Fahrradleasing ist vielfältig. Es gibt zahlreiche Anbieter, die Unternehmen und deren Mitarbeitern Leasingmodelle für Diensträder anbieten. Zu den bekanntesten und größten Anbietern gehört sicherlich Jobrad. Aber auch Namen wie Bikeleasing Service, Eurorad, Lease a Bike oder Mein-Dienstrad.de sind etablierte Player.
Worauf sollten Unternehmen bei der Auswahl eines Anbieters achten?
Hrmony arbeitet ebenfalls mit ausgewählten Bike-Leasing Partnern zusammen, um Ihnen und Ihren Mitarbeitern attraktive Konditionen anbieten zu können.
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Das Mobilitätsbudget ist ein weiterer moderner Benefit, der Mitarbeitern finanzielle Mittel für ihre individuelle Mobilität zur Verfügung stellt. Aber wie passt Bikeleasing hier ins Bild?
Die gute Nachricht: Beides lässt sich oft hervorragend kombinieren! Ein Mobilitätsbudget kann beispielsweise genutzt werden, um die monatliche Leasingrate für das Dienstrad (teilweise) zu decken oder um zusätzliche Mobilitätsformen wie ÖPNV-Tickets, Carsharing oder E-Scooter zu finanzieren.
Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter erhält ein monatliches Mobilitätsbudget von 50 €. Er kann entscheiden, diesen Betrag (oder einen Teil davon) für die Leasingrate seines Dienstrads zu verwenden. Die Formel könnte dann lauten: Leasingrate minus Anteil vom Mobilitätsbudget = verbleibende Gehaltsumwandlungsrate.
Hrmony bietet mit Hrmony Mobilität eine flexible Lösung, um zusätzlich zum Fahrradleasing Mobilitätsformen wie den ÖPNV zu unterstützen. So können Unternehmen ihren Mitarbeitern maximale Wahlfreiheit bei der Gestaltung ihrer Mobilität bieten.
Fahrradleasing für Unternehmen einzuführen ist unkompliziert, aber einige Punkte sollten Sie beachten:
Wichtig: Die Kosten für das Aufladen von E-Bikes am Arbeitsplatz sind für den Mitarbeiter steuerfrei.
Auch für Fahrrad Leasing Mitarbeiter gibt es ein paar Dinge zu bedenken:
Wir bei Hrmony verstehen, dass moderne Mitarbeiterbenefits flexibel und attraktiv sein müssen. Deshalb unterstützen wir Sie auch beim Thema Fahrradleasing!
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne, wie Sie Fahrradleasing optimal in Ihre Benefit-Strategie einbinden können!
Fahrradleasing ist mehr als nur ein Trend. Es ist ein intelligenter Mitarbeiterbenefit, der Gesundheit fördert, die Umwelt schont, Kosten spart und die Attraktivität Ihres Unternehmens steigert.
Dank der vorteilhaften steuerlichen Regelungen wie der 0,25 %-Regel ist es für Mitarbeiter so günstig wie nie, auf das Wunschrad umzusteigen. Und für Unternehmen bietet es eine hervorragende Möglichkeit, sich als moderner und verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu positionieren – oft sogar kostenneutral.

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