Aktualisiert am
3.9.26
Lohnnebenkosten senken: die wirksamsten Hebel für Arbeitgeber
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung liegen 2026 bei rund 21 % des Bruttolohns, im Referenzfall mit Umlagen und Berufsgenossenschaft bei 26,47 % – jede Bruttoerhöhung löst sie mit aus.
- Steuerbegünstigte Bausteine fallen nicht oder nur reduziert in die Bemessungsgrundlage und kommen netto an.
- Der Essenszuschuss erreicht 2026 bis zu 7,67 € pro Arbeitstag und 115,05 € im Monat.
- Über eine Gehaltsumwandlung geht der Essenszuschuss auch ohne zusätzliches Budget – mit Wirkung auf die Sozialleistungsansprüche der Mitarbeitenden.
- Was es im Einzelfall bringt, rechnet der Brutto-Netto-Benefit-Rechner aus.
Warum Lohnnebenkosten der teuerste Teil einer Gehaltserhöhung sind
Die Lohnnebenkosten setzen sich aus dem Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben und weiteren Aufwendungen zusammen, die allein das Unternehmen trägt. Die Sozialversicherungsanteile liegen 2026 bei rund 21 % des Bruttolohns. Mit Umlagen und Berufsgenossenschaft kommt ein Beispielunternehmen in Berlin-West auf 26,47 % – vier der acht Sätze sind kassen- oder betriebsindividuell, ein allgemeiner Satz lässt sich daraus nicht ableiten. Was genau dazuzählt, steht im Wissensbeitrag zu Lohnnebenkosten.
Der entscheidende Punkt für die Praxis: Jeder Euro Bruttoerhöhung löst diesen Aufschlag mit aus. Im Referenzfall kostet eine Erhöhung von 100 € das Unternehmen also rund 126 € – und bei den Mitarbeitenden kommt nach Steuern und eigenen Sozialabgaben oft nur die Hälfte an. Genau in dieser Lücke liegt der Hebel.
Vom Brutto zum Netto: Was in der Lohnabrechnung passiert
Das Entgelt, das Mitarbeitende sich mit ihrer Leistung erarbeiten, durchläuft in der Lohnabrechnung mehrere Schritte, bevor es als Nettobetrag auf dem Konto ankommt. Auf beiden Seiten fallen dabei Abgaben an – und die des Arbeitgebers stehen nicht auf der Abrechnung des Mitarbeitenden.
Welche Lohnkosten zahlt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber zahlt mehr als das, was aus der Lohnabrechnung hervorgeht, nämlich das sogenannte Arbeitgeberbrutto. Diese Personalkosten unterteilen sich in zwei Kategorien.
Die direkten Personalkosten
Sie stehen auch auf der Lohnabrechnung:
- das Bruttogehalt
- die Nebenbezüge
- die Sachwertbezüge
Die indirekten Personalkosten oder Lohnnebenkosten
Hinzu kommen die indirekten Personalkosten. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung liegen 2026 bei rund 21 % des Bruttolohns; mit den Posten, die der Arbeitgeber allein trägt, sind es im Referenzfall 26,47 %. So setzt sich der Satz zusammen:
Arbeitgeber-Nebenkosten im Referenzfall
PositionAG-AnteilArt
Rentenversicherung
9,30 %
gesetzt
Krankenversicherung (AG-Hälfte, inkl. 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag)
8,75 %
Zusatzbeitrag kassenindividuell
Pflegeversicherung (AG-Anteil)
1,80 %
gesetzt
Arbeitslosenversicherung
1,30 %
gesetzt
Umlage U1 (Lohnfortzahlung)
2,80 %
kassenindividuell
Umlage U2 (Mutterschaft)
0,45 %
kassenindividuell
Umlage U3 (Insolvenzgeld)
0,15 %
gesetzt
Berufsgenossenschaft
1,92 %
nach Gefahrklasse
Summe
26,47 %
Referenzfall: Berlin-West, 2026, Bruttolohn 3.000 € im Monat. Vier der acht Sätze sind kassen- oder betriebsindividuell – ein allgemeiner Satz folgt daraus nicht. Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung weicht in Sachsen ab.
Nicht bezifferbar und deshalb nicht in der Tabelle: Anwerbungskosten, Berufsbekleidung, Umzugskostenerstattung sowie Aus- und Weiterbildungskosten. Sie fallen je Unternehmen sehr unterschiedlich aus.
Wer welchen Anteil der Sozialversicherung trägt
- Die Sozialversicherungen sorgen für die Grundabsicherung der Mitarbeitenden: Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung werden paritätisch getragen, bei der Krankenversicherung auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
- Die gesetzliche Unfallversicherung, die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zahlt der Arbeitgeber allein. Den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose trägt dagegen ausschließlich der Arbeitnehmende.
- Die Beiträge sind gedeckelt: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fallen keine weiteren Beiträge an – der prozentuale Aufschlag sinkt bei höheren Gehältern also.
Wie lassen sich Lohnnebenkosten senken?
Lohnnebenkosten senken heißt, die Vergütung so zu gestalten, dass ein Teil nicht in die Beitragsbemessungsgrundlage fällt. Steuerbegünstigte Bausteine wie der Essenszuschuss, der 50-€-Sachbezug, der Internetkostenzuschuss oder der Tankgutschein lösen keine oder nur reduzierte Arbeitgeberbeiträge aus und kommen bei den Mitarbeitenden netto an. An den Beitragssätzen selbst lässt sich nichts drehen, die sind gesetzlich vorgegeben.
Der Unterschied zur Gehaltserhöhung: Ein steuerbegünstigter Baustein kommt bei den Mitarbeitenden netto an und löst beim Arbeitgeber keine oder nur reduzierte Lohnnebenkosten aus. Eine Bruttoerhöhung derselben Höhe wird auf beiden Seiten belastet – deshalb ist der Nettoeffekt pro eingesetztem Euro deutlich größer.
Mehr Netto ohne zusätzliche Lohnnebenkosten – mit Hrmony
Mit dem Hrmony Essenszuschuss lassen sich 2026 bis zu 7,67 € pro Arbeitstag und damit bis zu 115,05 € im Monat gewähren. Bei den Mitarbeitenden kommt der Betrag netto an; für den Arbeitgeber fällt im Regelfall keine Pauschalsteuer an, wenn der Eigenanteil der Mitarbeitenden mindestens dem Sachbezugswert von 4,57 € entspricht.
Wie viel das in Ihrem Fall bedeutet, hängt von Gehalt, Steuerklasse, Krankenkasse und Branche ab. Der Brutto-Netto-Benefit-Rechner vergleicht die klassische Gehaltserhöhung mit den Benefit-Bausteinen und zeigt beide Seiten pro Mitarbeitendem – Arbeitgeberkosten und Netto-Plus.
Essenszuschuss per Gehaltsumwandlung
Neben der Gewährung zusätzlich zum Gehalt wird der Essenszuschuss in der Praxis auch über eine Gehaltsumwandlung eingeführt. Mitarbeitende verzichten dabei auf einen Teil ihres künftigen Bruttogehalts und erhalten dafür den Zuschuss. § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG verlangt – anders als § 8 Abs. 4 EStG beim 50-€-Sachbezug – keine Zusätzlichkeit; eine gefestigte Klarstellung der Finanzverwaltung speziell für diesen Fall gibt es aber nicht, deshalb gehört die Gestaltung mit der Steuerberatung abgestimmt.
Zu bedenken ist die Kehrseite: Eine Bruttoumwandlung senkt das beitragspflichtige Entgelt und damit auch Ansprüche auf Rente, Kranken- und Arbeitslosengeld. Deshalb müssen Mitarbeitende zustimmen, und der Hinweis gehört in die Zusatzvereinbarung.
Die Bearbeitung, Prüfung und Verwaltung der Belege übernimmt Hrmony, sodass in der Lohnabrechnung kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Ihre Ersparnis konkret beziffern
Wie viel eine Gehaltserhöhung Ihr Unternehmen wirklich kostet – und wie viel davon als Lohnnebenkosten an Finanzamt und Sozialversicherung geht – lässt sich vorab ausrechnen. Der Brutto-Netto-Benefit-Rechner von Hrmony vergleicht die Bruttoerhöhung mit steuerbegünstigten Benefit-Bausteinen und zeigt pro Mitarbeitenden, wie stark die Arbeitgeberkosten sinken und wie viel mehr netto ankommt.
Welche Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung sich sonst noch lohnen und wie sie steuerlich behandelt werden, zeigt der Überblick zu den Alternativen zur Gehaltserhöhung.






