Digitaler Essenszuschuss
22.2.2021
Vorteile für Unternehmen durch Digitale Essensmarken von Hrmony
Compliance- und bedarfsgerecht Steuern sparen
Als Arbeitgebende können Sie Ihren Mitarbeitenden einen Zuschuss zum Essen in Höhe von 6,90 € pro Tag gewähren. Häufig greifen Arbeitgebende auf Essensmarken zurück, die ihre Arbeitnehmende in Restaurants, Cafés, aber auch Bäckereien und Supermärkten einlösen können. So haben Mitarbeitende monatlich bis zu 103,50 € bzw. 1.242 € jährlich mehr Netto vom Brutto. Sie als Arbeitgeber:in sparen im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung mit gleichem Netto-Ergebnis 1.382,40 € pro Mitarbeiter:in pro Jahr. Die Vorteile für Unternehmen mit Digitalen Essensmarken von Hrmony liegen damit klar auf der Hand: Je nach gewählter Art der Digitalen Essensmarken können in einem Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden jährlich bis zu 70.000 € gespart werden!
Weniger Verwaltungsaufwand
Bisher war der Verwaltungsaufwand für Essensmarken hoch. Erkrankte der Arbeitnehmende, hatte er Urlaub oder war dienstlich unterwegs, musste er den Zuschuss für diesen Zeitraum an seinen Arbeitgebenden zurückgeben. Digitale Essensmarken von Hrmony ersparen diesen Aufwand und bringen damit zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Die Abwicklung der Digitalen Essensmarken erfolgt komplett online. Sobald der Account für den jeweiligen Arbeitnehmenden eingerichtet ist, können die Digitalen Essensmarken sofort genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gastronomie-Betriebe Essensmarken akzeptieren oder nicht, denn Sie brauchen keine Akzeptanzstellen mehr! Mit den Digitalen Essensmarken von Hrmony liegen die Vorteile für Unternehmen im einfachen Prozess. Bei Hrmony kaufen Ihre Mitarbeitenden ganz normal ihre Mahlzeit, fotografieren den Beleg ab und schicken dieses Foto an Hrmony. Hrmony prüft und archiviert die eingereichten Belege und ermittelt die vom Arbeitgebenden festgelegte Erstattungssumme an Essenszuschuss pro Monat. Das entlastet vor allem die Personalabteilung und die Buchhaltung, denn es gibt nur eine einzige Rechnung, die beglichen werden muss. Den Rest übernimmt Hrmony.
Verbrauchsgerechte Abrechnung: Erstattung ohne Verluste
Der Clou: Liegt der Wert der Mahlzeit unter dem Wert der Digitalen Essensmarke, wird der überschüssige Betrag dem Konto des Mitarbeitenden automatisch gutgeschrieben und geht nicht verloren. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu den klassischen Papiermarken, für die per Gesetz kein Rückgeld ausgegeben werden darf. Bezahlen Mitarbeitende also ein Mittagessen, das 5 € kostet, mit einer Papiermarke mit dem Wert von 6,90 €, wird die Differenz einbehalten. Nur mit den Digitalen Essensmarken von Hrmony stellen Arbeitgebende eine verbrauchsgenaue Abrechnung sicher, die gleichzeitig dazu führt, dass ihre Mitarbeitenden auch tatsächlich die bestmögliche und maximale Erstattung erhalten.