So bleiben Geschenke zu Weihnachten für Mitarbeitende steuerfrei
Das Jahr neigt sich seinem Ende zu, und mit der Weihnachtszeit kommt auch die Zeit der Geschenke. Für Arbeitgebende bietet diese Zeit eine Gelegenheit, ihren Mitarbeitenden eine Freude zu bereiten und gleichzeitig ihre Wertschätzung zu zeigen. Doch wie können Geschenke zu Weihnachten für Mitarbeitende steuerfrei bleiben und welche Regelungen sind dabei zu beachten?
Zeit, sich Gedanken zu machen, womit Sie Ihrer Belegschaft zu Weihnachten eine Freude bereiten können. Wenn Sie Ihr Team mit einem Weihnachtsgeschenk überraschen wollen, bietet Ihnen das Lohnsteuerrecht einige Möglichkeiten, Ihre Präsente steuerfrei und nicht sozialabgabepflichtig zu verschenken.
Geschenke zu Weihnachten für Mitarbeitende innerhalb der 50-Euro-Freigrenze
Die erste Möglichkeit, Geschenke steuerfrei zu machen, ist die 50-Euro-Freigrenze. Diese erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden einmal im Monat Sachbezüge im Wert von insgesamt 50 € zukommen zu lassen. Diese können beispielsweise in Form von Gutscheinen oder digitalen Waren an die Mitarbeitenden übergeben werden. Im Hrmony Sachbezug sind zum Beispiel Tankgutscheine, das Deutschlandticket oder Gutscheine für Supermärkte besonders beliebt.
Im Dezember können Arbeitgeber diese Freigrenze nutzen, um ihren Mitarbeitenden ein Weihnachtsgeschenk zukommen zu lassen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die 50-Euro-Grenze eine Freigrenze ist, und dass der Gesamtbetrag vollständig versteuert werden muss, wenn er überschritten wird.
Sollten Sie also überlegen, das Weihnachtsgeschenk für Ihre Mitarbeitenden unter der 50-Euro-Freigrenze laufen zu lassen, prüfen Sie bitte genau, ob Sie nicht noch andere Posten damit bestreiten.
Aufmerksamkeiten innerhalb der 60-Euro-Freigrenze: Kein Geschenk zu Weihnachten für Mitarbeitende
Neben der monatlichen 50-Euro-Freigrenze können Geschenke auch im Wert von bis zu 60 € steuerfrei und abgabefrei überreicht werden. Dafür ist allerdings ein persönlicher und einmaliger Anlass vonnöten, wie zum Beispiel eine Hochzeit, ein Dienstjubiläum oder ein Geburtstag. In diesem Fall gilt die 60-Euro-Freigrenze pro Anlass, so dass es durchaus möglich ist, einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin gleich zweimal in einem Monat zu beschenken.
Weihnachten allerdings ist (nicht nur) steuerrechtlich ein Fest für alle und kein persönlicher Anlass, wie eine Hochzeit oder eine Geburt. Das bedeutet, dass die Weihnachtsgeschenke für Ihre Mitarbeitenden leider nicht unter dieser Regelung verbucht werden können. Weiterhin ist auch die 60-Euro-Grenze eine Freigrenze, die nicht überschritten werden kann, ohne dass auf den Gesamtbetrag Steuern fällig werden.