Branchen
6.1.2022
Arbeitgeberzuschuss in Behörden – Mitarbeiterbindung in öffentlichen Ämtern
Beamte und Angestellte in öffentlichen Ämtern – Lohnerhöhung durch Arbeitgeberzuschuss
Beamte oder Angestellte in Behörden haben ebenso Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss wie Angestellte in öffentlichen Ämtern. Die deutsche Gesetzgebung macht bei ihren Subventionen keinen Unterschied zwischen Behörden und Unternehmen der freien Wirtschaft. Auch in Behörden ist es möglich, eine steuerfreie Lohnerhöhung über Benefits zu erhalten. Der Arbeitgebende profitiert von diesem Arbeitgeberzuschuss ebenso wie der Arbeitnehmende. Damit sind auch in Behörden Lohnerhöhungen ohne Lohnnebenkosten möglich.
Mitarbeiterbindung und Lohnerhöhung über Benefits
Der Sachbezugswert liegt im Jahr 2023 bei 3,80 €. Damit haben Arbeitgebende – unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Behörde oder ein Unternehmen der freien Wirtschaft handelt – die Möglichkeit, ihren Angestellten einen täglichen Essenszuschuss in Höhe von 6,67 € zu gewähren. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei solange der monatliche Betrag nicht 100,05 € übersteigt. Liegt der Betrag darüber, werden Steuern fällig.
Während Arbeitnehmende vom Mehr in der Gehaltstüte profitieren, freuen sich Arbeitgebende über die Ersparnis, die mit einer Lohnerhöhung einhergeht. Bereits bei einer Mitarbeiterzahl von 30, hat der Arbeitgebende eine Ersparnis von 41.472 €. Arbeitnehmende hingegen erhalten monatlich 103,50 € mehr Netto. Damit binden Behörden nicht nur ihre Mitarbeitenden, sondern erhöhen auch die Mitarbeitermotivation. Gerade in Behörden mit langen Sprechzeiten ist eine ausgewogene Mittagsmahlzeit unabdingbar.