
Senior Content Marketing Manager
Der 50-Euro-Sachbezug ist eine steuer- und sozialabgabenfreie Sachleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich zusätzlich zum Gehalt gewähren können. Solange die Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wird, kommt der Vorteil 1:1 netto beim Mitarbeiter an und kann für Gutscheine, Abonnements oder andere Sachleistungen genutzt werden.
Neben dem Gehalt sind es oft diese kleinen Extras, die Mitarbeiter wertschätzen und langfristig binden. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie über den 50-Euro-Sachbezug wissen müssen und wie Sie ihn mit Hrmony einfach und rechtssicher verwalten.

Senior Content Marketing Manager
Was genau ist der 50-Euro-Sachbezug?
Der 50-Euro-Sachbezug ist eine gesetzlich verankerte Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt Sachleistungen im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat zukommen zu lassen. Solange dieser Betrag nicht überschritten wird, ist die Zuwendung komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Wichtig dabei ist:
- Es muss eine Sachleistung sein: Reine Geldzahlungen sind ausgeschlossen.
- Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird die 50-Euro-Grenze auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig.
- Zusätzlich zum Lohn: Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist hier nicht möglich.
Welche Leistungen fallen unter den Sachbezug?
Die Möglichkeiten sind vielfältig und lassen sich an die Wünsche der Mitarbeiter anpassen. Beliebte Formen des Sachbezugs sind Gutscheine oder Prepaid-Karten, die bei einer Vielzahl von Partnern eingelöst werden können.
Typische Beispiele sind:
⛽️ Tankgutscheine
🛒 Einkaufsgutscheine für Supermärkte, Drogerien oder den Einzelhandel
🛍️ Gutscheine für Online-Shops
🏋 Mitgliedschaften im Fitnessstudio (bei monatlicher Kündbarkeit)
🎵 Streaming-Abos
Die Vorteile des 50-Euro-Sachbezugs
- Nettolohnoptimierung: Der Benefit kommt 1:1 beim Mitarbeiter an, ohne Abzüge.
- Mitarbeitermotivation & -bindung: Ein monatliches Extra zeigt Wertschätzung und steigert die Zufriedenheit.
- Flexibilität: Mitarbeiter können oft selbst wählen, wofür sie ihren Gutschein einsetzen möchten.
- Einfache Verwaltung mit Hrmony: Mit der Hrmony-Plattform können Sie den Sachbezug für alle Mitarbeiter zentral, digital und rechtssicher verwalten. Mitarbeiter wählen ihre Wunschgutscheine einfach per App.
Rechtliche Rahmenbedingungen & Fallstricke
Um die Steuerfreiheit zu gewährleisten, müssen die sogenannten ZAG-Kriterien (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) erfüllt sein. Das bedeutet, die Gutscheinkarten müssen auf bestimmte Akzeptanzstellen (z.B. Ladenketten, regionale Geschäfte) oder auf eine sehr begrenzte Produktpalette (z.B. nur Kraftstoff) beschränkt sein.Hrmony stellt sicher, dass alle angebotenen Gutscheinpartner diese Kriterien erfüllen und Sie somit rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Fazit: Ein kleiner Betrag mit großer Wirkung
Der 50-Euro-Sachbezug ist ein unkomplizierter und dennoch extrem wirkungsvoller Benefit. Er bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Kaufkraft der Mitarbeiter zu erhöhen und als Arbeitgeber positiv aufzufallen. Mit einer digitalen Lösung wie Hrmony wird die Verwaltung zum Kinderspiel und die Freude bei den Mitarbeitern ist garantiert.Entdecken Sie die Vielfalt des Hrmony Sachbezugs.