Die 5 häufigsten Fehler beim 50-Euro-Sachbezug (und wie Sie sie vermeiden)
Die direkte Antwort zuerst: Die fünf häufigsten und teuersten Fehler beim 50-Euro-Sachbezug sind:
- Die Verwechslung der Freigrenze mit einem Freibetrag.
- Die Anrechnung als Gehaltsumwandlung statt als zusätzlicher Lohn.
- Die Nutzung von unzulässigen Gutscheinen (Verstoß gegen ZAG-Kriterien).
- Eine unzureichende Dokumentation der Zuwendungen.
- Die Gewährung von Bargeld statt einer Sachleistung.
Diese Fehler können bei einer Betriebsprüfung zur Aberkennung der Steuerfreiheit und zu hohen Nachzahlungen führen.
Der 50-Euro-Sachbezug ist ein mächtiges Werkzeug zur Mitarbeitermotivation, doch im Detail lauern Fallstricke. Dieser Leitfaden beleuchtet die häufigsten Fehler und zeigt, wie Sie diese mit einer professionellen Lösung wie Hrmony von vornherein vermeiden.
Fehler 1: Freigrenze mit Freibetrag verwechseln
Das ist der Klassiker: Die 50 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das bedeutet: Wird die Grenze auch nur um einen einzigen Cent überschritten (z. B. ein Gutschein über 50,01 €), wird der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Hrmony-Lösung: Unser System stellt sicher, dass nur Gutscheine bis zum Maximalwert von 50,00 Euro ausgewählt werden können. Eine Überschreitung ist technisch ausgeschlossen.
Fehler 2: Anrechnung als Gehaltsumwandlung
Der Sachbezug muss „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt werden. Er darf nicht Teil einer Gehaltsumwandlung sein, bei der ein Mitarbeiter auf Bruttolohn verzichtet. Solche Modelle sind nicht zulässig und werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Hrmony-Lösung: Hrmony ist als reines Benefit-System konzipiert, das die Zusätzlichkeit zum Lohn als Standard voraussetzt und sicherstellt.
Fehler 3: Falsche Gutscheintypen (Verstoß gegen ZAG-Kriterien)
Seit 2022 gelten strengere Regeln. Gutscheine müssen die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Das bedeutet, sie müssen auf bestimmte Akzeptanzstellen (z. B. Ladenketten wie REWE, Aral) oder eine sehr begrenzte Produktpalette (z. B. nur Mode, nur Technik) beschränkt sein. Allgemeine Gutscheine, die "überall" einlösbar sind (wie ein reiner Amazon-Gutschein ohne Einschränkung), sind oft nicht mehr zulässig.
Hrmony-Lösung: Wir bieten ausschließlich eine kuratierte Auswahl von über 100 Top-Marken an, deren Gutscheine die ZAG-Kriterien nachweislich erfüllen.
Fehler 4: Mangelhafte Dokumentation
Das Unternehmen muss nachweisen können, welcher Mitarbeiter in welchem Monat einen Sachbezug erhalten hat. Eine fehlende oder lückenhafte Dokumentation kann bei einer Prüfung zum Bumerang werden.
Hrmony-Lösung: Unsere Plattform erstellt automatisch ein lückenloses und revisionssichere Dokumentierung. Im Falle einer Betriebsprüfung unterstützen wir Sie einfach mit den notwendigen Unterlagen.
Fehler 5: Gewährung von Bargeld
Der Name sagt es: Es muss ein Sachbezug sein. Die direkte Auszahlung von 50 Euro auf das Konto des Mitarbeiters ist regulärer, steuerpflichtiger Lohn. Auch das spätere Auszahlen von Gutschein-Restguthaben ist unzulässig.
Hrmony-Lösung: Der gesamte Prozess ist bargeldlos. Mitarbeiter erhalten einen digitalen Gutschein, der direkt beim Partner eingelöst wird.
Fazit: Mit Professionalität Risiken vermeiden
Der 50-Euro-Sachbezug ist zu wertvoll, um ihn durch administrative Fehler zu gefährden. Eine digitale Plattform wie Hrmony automatisiert die Einhaltung der Regeln und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Benefit auch bei der nächsten Betriebsprüfung Bestand hat.