Aktualisiert am
28.05.2025
16.10.2023

Förderung E-Auto: Ihr Kompass für Unternehmen und HR

Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager

E-Mobilität im Unternehmen – Mehr als nur ein Trend

Für HR-Abteilungen eröffnet die E-Mobilität spannende Möglichkeiten, das Unternehmen als modernen Arbeitgeber zu positionieren und attraktive Benefits für Mitarbeiter zu schaffen. Gleichzeitig bringt die Umstellung neue Fragestellungen mit sich, von der Auswahl der richtigen Förderinstrumente bis zur Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Autos durch Mitarbeiter.

Dieser umfassende Leitfaden dient Ihnen als Kompass durch die vielfältigen Aspekte der E-Auto-Förderung und hilft Ihnen, die Weichen für eine erfolgreiche elektrische Zukunft in Ihrem Unternehmen zu stellen. Die Förderlandschaft und die steuerlichen Regelungen sind einem ständigen Wandel unterworfen, was eine kontinuierliche Beobachtung und Anpassung erfordert. Diese Dynamik unterstreicht die Notwendigkeit, sich als Unternehmen proaktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, um keine Chancen zu verpassen und stets auf dem neuesten Stand zu agieren.

Warum auf E-Autos im Unternehmen setzen? Die überzeugendsten Argumente

Die Entscheidung für Elektromobilität im Unternehmen ist weit mehr als ein Bekenntnis zum Umweltschutz. Sie ist eine strategische Weichenstellung, die sich positiv auf verschiedene Bereiche Ihres Betriebs auswirken kann. Die Kombination aus steigendem regulatorischem Druck zur CO2-Reduktion, sich wandelnden gesellschaftlichen Erwartungen und den oft erst auf den zweiten Blick erkennbaren, aber langfristigen Kostenvorteilen macht die Umstellung auf eine E-Mobilität im Unternehmen für viele Betriebe nicht mehr nur zu einer Option, sondern zu einer Notwendigkeit, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und den Anschluss nicht zu verlieren.

Kosten senken, Umwelt schonen: Die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile

Einer der schlagkräftigsten Gründe für den Umstieg auf eine elektrische Fahrzeugflotte sind die potenziellen Kosteneinsparungen. E-Autos weisen in der Regel geringere Betriebs- und Wartungskosten auf als vergleichbare Modelle mit Verbrennungsmotor. Der Wegfall von Ölwechseln, der geringere Verschleiß von Bremsen durch Rekuperation und die einfachere Motorentechnik führen zu niedrigeren Werkstattrechnungen. Auch die "Tankrechnung" fällt oft günstiger aus, da Stromkosten pro Kilometer meist unter den Kosten für Benzin oder Diesel liegen, besonders wenn am eigenen Standort oder zu Hause geladen wird.  

Darüber hinaus leisten Unternehmen mit dem Einsatz von E-Autos einen wichtigen Beitrag zur Reduktion ihres CO2-Fußabdrucks und zur Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele. Dies ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern wird auch zunehmend von Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit erwartet. Langfristig bieten E-Autos zudem eine bessere Planbarkeit durch potenziell stabilere Energiekosten im Vergleich zu den oft volatilen Preisen für fossile Brennstoffe.  

Image-Boost und Mitarbeiter-Magnet: E-Mobilität als Pluspunkt

Die Einführung von betrieblicher Elektromobilität sendet ein starkes Signal: Ihr Unternehmen ist modern, innovativ und übernimmt Verantwortung. Dies stärkt nicht nur das öffentliche Image, sondern macht Sie auch als Arbeitgeber attraktiver. Insbesondere für umweltbewusste Talente kann eine nachhaltige Mobilitätsstrategie ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers sein.  

Für die bestehende Belegschaft kann die Möglichkeit, ein E-Auto dienstlich oder sogar privat zu nutzen, die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung erhöhen. Es zeigt, dass das Unternehmen in die Zukunft investiert und Wert auf moderne, umweltfreundliche Lösungen legt. Die Integration von Keywords wie "e-mobilität unternehmen" und "betriebliche elektromobilität" in Ihre Kommunikationsstrategie kann diese positiven Aspekte zusätzlich unterstreichen.

Die aktuelle Förderlandschaft für E-Autos und Ladeinfrastruktur in Unternehmen (Stand Q2 2025)

Die Förderlandschaft für Elektromobilität in Deutschland ist komplex und unterliegt häufigen Änderungen. Daher ist es unerlässlich, sich regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren und die Bedingungen genau zu prüfen. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die wichtigsten Instrumente, die Unternehmen aktuell (Stand Q2 2025) zur Verfügung stehen könnten.

Direkte Zuschüsse und Kredite: Was gibt es noch?

Obwohl einige bekannte Förderprogramme ausgelaufen sind, existieren weiterhin Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für den Umstieg auf Elektromobilität zu erhalten.

  • KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit Programmen wie dem "Investitionskredit Nach­haltige Mobilität (268/269)" zinsgünstige Kredite für Unternehmen aller Größen an. Gefördert werden Investitionen in umweltfreundliche Technologien, wozu explizit auch die Anschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie der Aufbau von Ladeinfrastruktur gehören. Die Darlehenssummen können bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben betragen und eine Vollfinanzierung ermöglichen.  
  • Exkurs: Der Umweltbonus – Was war und was kommt? Der staatliche Umweltbonus, der eine direkte Kaufprämie für Elektroautos darstellte, ist für Unternehmen bereits seit dem 31. August 2023 nicht mehr antragsberechtigt. Auch für Privatpersonen lief diese Förderung am 17. Dezember 2023 aus. Für die Zukunft, insbesondere ab 2025, plant die Bundesregierung jedoch neue Fördermaßnahmen, die sich vor allem an Unternehmen und Selbstständige richten sollen. Im Gespräch sind steuerliche Sonderabschreibungen von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 gelten und bis 2028 laufen könnten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Pläne (Stand Q2 2025) noch nicht endgültig beschlossen sind. Die "förderung e-auto" bleibt also ein dynamisches Feld.  

THG-Quote: Mit CO2-Einsparungen Geld verdienen

Eine interessante Möglichkeit, die Betriebskosten von E-Fahrzeugen zu senken, bietet die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Unternehmen, die reine Elektrofahrzeuge (auch E-Nutzfahrzeuge) in ihrem Fuhrpark haben, können die dadurch eingesparten CO2-Emissionen zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen (z.B. Mineralölkonzerne) verkaufen. Auch für öffentlich zugängliche Ladepunkte kann unter Umständen eine THG-Prämie geltend gemacht werden.  

Die Höhe der jährlichen Prämie pro Fahrzeug kann variieren, da sie vom Marktpreis der CO2-Zertifikate abhängt, bewegt sich aber oft im Bereich von mehreren hundert Euro. Die Beantragung erfolgt in der Regel unkompliziert über spezialisierte Dienstleister, die die Bündelung und den Verkauf der Zertifikate übernehmen. Für Unternehmen sind die Einnahmen aus der THG-Quote als Betriebseinnahme zu versteuern.  

Regionale und kommunale Förderprogramme

Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen lohnt es sich, nach spezifischen Förderangeboten auf Landes- oder Kommunalebene Ausschau zu halten. Viele Bundesländer und Städte bieten eigene Zuschüsse oder Vergünstigungen für die Anschaffung von E-Fahrzeugen oder den Aufbau von Ladeinfrastruktur an (ein Beispiel ist das Programm WELMO in Berlin ). Eine Eigenrecherche für den jeweiligen Unternehmensstandort ist hier empfehlenswert, da die Angebote stark variieren können.

Steuerliche Vorteile voll ausschöpfen: E-Autos in der Unternehmensflotte und für Mitarbeiter

Neben direkten Zuschüssen und Krediten spielt die steuerliche Behandlung von Elektroautos eine entscheidende Rolle für deren Wirtschaftlichkeit im Unternehmen. Insbesondere die Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung haben die Attraktivität von E-Autos als Firmenwagen erheblich gesteigert. Diese Vorteile sind ein starkes Argument für Mitarbeiter, können aber für die HR-Abteilung und Lohnbuchhaltung eine genaue Kenntnis der Details erfordern, um alles korrekt zu handhaben.

Der Dienstwagen-Deal: Die 0,25 %- und 0,5 %-Regelung clever nutzen

Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride hat der Gesetzgeber hier deutliche Erleichterungen geschaffen, die bis Ende 2030 gelten sollen.  

  • Die 0,25 %-Regelung: Für reine Elektroautos (BEV), die keine CO2-Emissionen ausstoßen, mit einem Bruttolistenpreis (BLP) von bis zu 70.000 Euro, muss monatlich nur 0,25 % des BLP als geldwerter Vorteil versteuert werden. Diese Anhebung der Preisgrenze von 60.000 Euro auf 70.000 Euro gilt dank des Wachstumschancengesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2024.  
  • Die 0,5 %-Regelung: Liegt der Bruttolistenpreis eines reinen E-Autos über 70.000 Euro, oder handelt es sich um ein Plug-in-Hybridfahrzeug (PHEV), so werden monatlich 0,5 % des BLP für die Versteuerung des geldwerten Vorteils angesetzt.  
  • Voraussetzungen für Plug-in-Hybride: Damit PHEVs von der 0,5 %-Regelung profitieren können, dürfen sie entweder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen (nach WLTP) oder müssen eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern aufweisen (diese Reichweitengrenze gilt seit dem 1. Januar 2025). Es gibt Diskussionen, dass die Reichweitenanforderung für PHEVs zukünftig entfallen könnte, sodass nur noch der CO2-Grenzwert relevant wäre.  

Wichtig für die Berechnung ist stets der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Sonderausstattung ab Werk. Eventuelle Rabatte oder Nachlässe beim Kauf spielen für die steuerliche Bewertung keine Rolle.  

Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt zusätzlich die sogenannte Kilometerbesteuerung hinzu. Hier werden monatlich 0,03 % des (gegebenenfalls nach der 0,25 %- oder 0,5 %-Regel reduzierten) Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer angesetzt.  

Zur Verdeutlichung der Ersparnis hier ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Ein Mitarbeiter nutzt einen Firmenwagen mit einem BLP von 50.000 Euro privat.

  • Verbrenner (1 %-Regel): 1 % von 50.000 € = 500 € geldwerter Vorteil pro Monat.
  • Reines E-Auto (0,25 %-Regel): 0,25 % von 50.000 € = 125 € geldwerter Vorteil pro Monat.

Die deutliche Reduktion des zu versteuernden Vorteils führt zu einer spürbaren Entlastung bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben für den Mitarbeiter. Diese attraktiven Regelungen machen das E-Auto für Mitarbeiter zu einem wertvollen Benefit und fördern die Akzeptanz der E-Auto Förderung im Unternehmen.  

Kfz-Steuer: Für E-Autos (fast) kein Thema

Reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Es gibt Pläne, diese Steuerbefreiung bis zum Jahr 2035 zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für gebrauchte E-Autos, sofern der Zehnjahreszeitraum seit Erstzulassung noch nicht abgelaufen ist. Plug-in-Hybride hingegen sind von dieser Befreiung ausgenommen und werden regulär besteuert.  

Laden des Dienstwagens: Kostenübernahme und Pauschalen

Auch die Kosten für das Laden des E-Dienstwagens sind steuerlich relevant:

  • Laden beim Arbeitgeber: Stellt der Arbeitgeber den Strom zum Aufladen der (privaten oder dienstlichen) Elektro- oder Hybridfahrzeuge auf dem Betriebsgelände kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, stellt dies keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar, sofern diese Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.  
  • Laden zu Hause: Lädt der Mitarbeiter den Dienstwagen zu Hause auf eigene Kosten, kann der Arbeitgeber diese Kosten steuerfrei erstatten. Hierfür gibt es Pauschalen, deren Höhe davon abhängt, ob auch eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber besteht:
    • Mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 30 Euro monatlich für reine E-Autos, 15 Euro für PHEVs.  
    • Ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 70 Euro monatlich für reine E-Autos, 35 Euro für PHEVs.Alternativ zur Pauschale können auch die tatsächlichen Kosten gegen Einzelnachweis (z.B. über einen separaten Stromzähler oder eine eichrechtskonforme Wallbox mit individueller Erfassung) steuerfrei erstattet werden.  
  • Zuschuss zur privaten Wallbox: Bezuschusst der Arbeitgeber die Anschaffung einer privaten Wallbox für den Mitarbeiter oder schenkt sie ihm sogar, kann dieser Vorteil pauschal mit 25 % versteuert werden (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer), wobei diese Leistung ebenfalls zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen muss. Überlässt der Arbeitgeber die Wallbox nur und bleibt Eigentümer, ist der Vorteil für den Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Aufbau einer E-Fahrzeugflotte: Strategisch planen, erfolgreich umsetzen

Die Umstellung auf eine Elektroauto Fahrzeugflotte ist ein Projekt, das sorgfältige Planung und eine klare Strategie erfordert. Von der ersten Analyse bis zur Integration in den Betriebsalltag gibt es einige wichtige Schritte zu beachten.

Bedarfsanalyse: Welche E-Autos passen zu Ihrem Unternehmen?

Am Anfang steht eine gründliche Analyse des Ist-Zustands und der zukünftigen Anforderungen.  

  • Fahrprofilanalyse: Untersuchen Sie die typischen Fahrstrecken, die Nutzungshäufigkeit und die spezifischen Anforderungen an die Fahrzeuge in Ihrer bestehenden Flotte. Welche Distanzen werden täglich zurückgelegt? Gibt es regelmäßige Langstreckenfahrten?
  • Anforderungsdefinition: Definieren Sie klare Anforderungen an die neuen E-Fahrzeuge hinsichtlich Reichweite, Ladezeit, Nutzlast und Ladevolumen. Nicht jedes E-Auto passt zu jedem Einsatzzweck.  
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Betrachten Sie nicht nur die reinen Anschaffungskosten, sondern die Gesamtkosten über die Lebensdauer (Total Cost of Ownership, TCO). Berücksichtigen Sie dabei niedrigere Betriebs- und Wartungskosten, Förderungen und Steuervorteile sowie den potenziellen Wiederverkaufswert.  

Ladeinfrastruktur: Das A und O für Ihre Elektroauto Fahrzeugflotte

Eine funktionierende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur ist das Rückgrat jeder E-Flotte.  

  • Planung am Firmenstandort: Ermitteln Sie den Bedarf an Ladepunkten (AC-Normalladung und ggf. DC-Schnellladung). Berücksichtigen Sie die Anzahl der gleichzeitig zu ladenden Fahrzeuge und die Standzeiten. Ein intelligentes Lastmanagement kann helfen, teure Lastspitzen zu vermeiden und die vorhandene Netzkapazität optimal zu nutzen.  
  • Rechtliche Aspekte: Beachten Sie die Meldepflicht für Ladestationen mit einer Leistung von mehr als 3,68 kVA und führen Sie frühzeitig eine Netzanfrage bei Ihrem Verteilnetzbetreiber durch, um die Anschlusskapazität zu klären.  
  • Laden für Mitarbeiter: Entwickeln Sie Lösungen für Mitarbeiter, die keine Möglichkeit haben, zu Hause zu laden. Das Laden am Arbeitsplatz ist hier eine wichtige Option. Auch die Bereitstellung von Ladekarten für öffentliche Ladestationen kann sinnvoll sein.
  • Förderung der Ladeinfrastruktur: Prüfen Sie, ob der Aufbau von Ladepunkten im Rahmen von KfW-Programmen oder regionalen Initiativen gefördert wird.  

Mitarbeiter informieren und begeistern

Die erfolgreiche Einführung von betrieblicher Elektromobilität hängt maßgeblich von der Akzeptanz Ihrer Mitarbeiter ab.

  • Schulung und Einweisung: Bieten Sie Ihren Mitarbeitern Schulungen zum Umgang mit den neuen E-Fahrzeugen, der Ladeinfrastruktur und den spezifischen Eigenheiten der Elektromobilität an. Das schafft Sicherheit und reduziert Berührungsängste.  
  • Transparente Kommunikation: Kommunizieren Sie klar die Vorteile der Umstellung, sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter. Erklären Sie die geltenden Regelungen zur Nutzung und Abrechnung.
  • Einbindung: Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter möglichst früh in den Umstellungsprozess ein. Holen Sie Feedback ein und gehen Sie auf Bedenken ein.

E-Auto für Mitarbeiter: Mehr als nur ein fahrbarer Untersatz

Ein E-Auto für Mitarbeiter kann weit mehr sein als nur ein Mittel zum Zweck. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung, ein Beitrag zur Nachhaltigkeit und ein attraktiver Benefit, der die Motivation und Bindung ans Unternehmen stärken kann.

Motivation und Bindung durch moderne Mobilitätsangebote

In Zeiten des Fachkräftemangels und des "War for Talents" spielen attraktive Zusatzleistungen eine immer größere Rolle. Ein E-Dienstwagen, insbesondere mit den aktuellen steuerlichen Vorteilen, ist ein hochgeschätzter Benefit, der die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber deutlich steigern kann.

Er kann zur Verbesserung der Work-Life-Balance beitragen, wenn Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen können, und signalisiert ein modernes, zukunftsorientiertes Denken des Unternehmens.  

Gehaltsumwandlung für E-Autos: Eine Option mit Tücken?

Eine Möglichkeit, Mitarbeitern ein E-Auto zur Verfügung zu stellen, ist die Gehaltsumwandlung (auch Entgeltumwandlung genannt). Dabei verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttogehalts, und dieser Betrag wird für die Finanzierung des Firmenwagens (z.B. Leasingrate) verwendet.  

  • Potenzielle Vorteile: Für den Arbeitnehmer kann sich dadurch die effektive Zuzahlung zum Fahrzeug reduzieren, da der geringere Bruttolohn zu niedrigeren Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen führt. Der Arbeitgeber kann ebenfalls Lohnnebenkosten sparen.  
  • Wichtige Voraussetzungen in Deutschland:
    • Es muss eine klare, schriftliche Vereinbarung (Zusatz zum Arbeitsvertrag) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Gehaltsumwandlung und die Fahrzeugüberlassung getroffen werden.  
    • Das umzuwandelnde Entgelt muss oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns und etwaiger tariflicher Mindestentgelte liegen.  
    • Der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des E-Autos muss auch bei einer Gehaltsumwandlung nach den üblichen Regeln (0,25 %- oder 0,5 %-Regelung) versteuert werden.  
  • Zu bedenkende Aspekte für Arbeitnehmer: Eine Reduktion des Bruttogehalts kann sich langfristig auf die Höhe von Sozialleistungen wie Rente, Kranken- oder Arbeitslosengeld auswirken, da diese auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet werden. Dies ist ein wichtiger Punkt, über den HR-Abteilungen transparent aufklären müssen.  
  • Abgrenzung zu anderen Modellen: Die Gehaltsumwandlung für einen Firmenwagen ist in Deutschland zwar grundsätzlich möglich, aber sie ist nicht immer die steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich günstigste Variante im Vergleich zu einem als echtes Gehaltsextra gewährten Sachbezug. Die Regelungen hierzu sind komplex und unterscheiden sich beispielsweise von denen in Österreich, wo unter bestimmten Umständen der Sachbezug bei Gehaltsumwandlung für E-Autos entfallen kann.  

Die Gehaltsumwandlung kann für Mitarbeiter ein Weg sein, günstiger an ein E-Auto zu kommen, und für Unternehmen eine Möglichkeit, Benefits anzubieten und Kosten zu optimieren. Allerdings ist es für HR-Abteilungen ein zweischneidiges Schwert: Es erfordert einen erhöhten Beratungs- und Verwaltungsaufwand.

Eine sorgfältige Aufklärung der Mitarbeiter über alle Konsequenzen, insbesondere die potenziellen Auswirkungen auf Sozialversicherungsansprüche, ist unerlässlich. Eine individuelle Prüfung der persönlichen Situation und gegebenenfalls eine externe Beratung sind hier dringend zu empfehlen.

Fazit: Mit der richtigen Strategie wird E-Mobilität zum Erfolg für Ihr Unternehmen

Die Elektromobilität bietet Unternehmen eine Fülle von Chancen: Kostensenkungen, ein verbessertes Image, motivierte Mitarbeiter und einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Die vielfältigen Fördermöglichkeiten und steuerlichen Anreize, insbesondere die vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung, machen den Umstieg auf eine Elektroauto Fahrzeugflotte und das Angebot von E-Autos für Mitarbeiter attraktiver denn je.

Auch wenn die Förderlandschaft dynamisch ist und die Implementierung eine sorgfältige Planung erfordert, lohnt sich die proaktive Auseinandersetzung mit dem Thema. Unternehmen, die jetzt die Weichen stellen, positionieren sich nicht nur als verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert, sondern sichern sich auch langfristige Wettbewerbsvorteile. Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch – seien Sie mit Ihrem Unternehmen und Ihrer HR-Strategie ein Teil davon!

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Die 0,25 %-Regel gilt für reine E-Autos mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 €. Die 0,5 %-Regel gilt für reine E-Autos mit einem Bruttolistenpreis über 70.000 € sowie für Plug-in-Hybride, die bestimmte Effizienzkriterien erfüllen (max. 50g CO2/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite).
Muss ich für ein E-Auto als Dienstwagen mehr Lohnsteuer zahlen als für einen Verbrenner?
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Nein, im Gegenteil. Durch die günstigere Versteuerung des geldwerten Vorteils (0,25 % oder 0,5 % statt 1 %) zahlen Sie für ein E-Auto als Dienstwagen in der Regel deutlich weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben als für einen vergleichbaren Verbrenner.
Senior Content Marketing Manager

Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

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