Aktualisiert am
28.04.2026
16.10.2023

Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber: Der Leitfaden 2026

Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick


Wie viel Fahrtkostenzuschuss ist steuerfrei? Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden ab 2026 bis zu 0,38 € pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewähren — pauschal mit 15 % versteuert nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG, dafür sozialversicherungsfrei. Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, die je nach Verkehrsmittel und Ausgestaltung steuerfrei oder pauschal versteuert gewährt werden kann. Dieser Leitfaden erklärt Höhe, Berechnung, steuerliche Behandlung sowie den Unterschied zur Pendlerpauschale.

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss? Definition & Abgrenzung

Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige finanzielle Leistung des Arbeitgebers an die Mitarbeitenden, die einen Teil der Kosten für den Arbeitsweg (Wohnung → erste Tätigkeitsstätte) abdeckt. Im Unterschied zur staatlichen Pendlerpauschale, die der Mitarbeitende erst in der Steuererklärung geltend macht, wird der Fahrtkostenzuschuss direkt vom Arbeitgeber gewährt — typischerweise gemeinsam mit der monatlichen Lohnabrechnung.

Fahrtkostenzuschuss, Fahrgeld, Fahrtkostenerstattung — die Begriffe

Im Sprachgebrauch werden mehrere Begriffe synonym verwendet — alle meinen dasselbe steuerliche Instrument:

Fahrtkostenzuschuss ist der gängigste Begriff in arbeits- und steuerrechtlichen Texten. Fahrgeld wird oft umgangssprachlich verwendet, vor allem bei kleineren Beträgen. Fahrtkostenerstattung beschreibt die Erstattung tatsächlich angefallener Fahrtkosten — bei klassischen Pendelfahrten ist das in der Praxis identisch mit dem Fahrtkostenzuschuss. Fahrtkostenersatz und Fahrtkostenübernahme sind weitere synonym verwendete Bezeichnungen.

Steuerrechtlich behandelt der Begriff "Fahrtkostenzuschuss" alle Konstellationen, in denen der Arbeitgeber zu den Pendelkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zuschießt. Davon abzugrenzen ist der Begriff "Reisekosten" oder "Spesen", der für Dienstreisen verwendet wird — diese folgen anderen steuerlichen Regelungen.

Wie hoch ist der Fahrtkostenzuschuss 2026?

Direktantwort: Der steuerbegünstigte Fahrtkostenzuschuss beträgt ab 2026 bis zu 0,38 € pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bei 5-Tage-Woche und 30 km Arbeitsweg ergibt das maximal rund 171 € pro Monat steuerbegünstigt. Die jährliche Höchstgrenze für Pauschalversteuerung liegt bei 4.500 €.

Höhe pro Kilometer (Entfernungspauschale ab 2026)

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer auf 0,38 € angehoben (vorher: 0,30 € bis zum 20. Kilometer, 0,38 € ab dem 21. Kilometer). Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf den maximal pauschal versteuerbaren Fahrtkostenzuschuss aus — Arbeitgeber dürfen nun ab dem ersten Kilometer den höheren Betrag gewähren.

Wichtig: Es zählt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, nicht die Hin- und Rückfahrt. Die Entfernung wird nach der kürzesten Straßenverbindung bemessen — eine längere, aber verkehrstechnisch günstigere Strecke ist im Einzelfall anerkennbar.

Maximale Pauschalversteuerung pro Jahr

Der pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschuss ist auf 4.500 € pro Jahr je Mitarbeitenden begrenzt. Diese Grenze entspricht der maximalen Pendlerpauschale bei einer Entfernung von rund 60 km bei 5-Tage-Woche. Über diesen Beträgen ist kein pauschaler Steuersatz mehr möglich — der Mehrbetrag müsste individuell mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Es geht auch einfacher: Alternativ zur taggenauen Erfassung kann aus Vereinfachungsgründen von monatlich 15 Arbeitstagen ausgegangen werden, sofern der Mitarbeiter nicht regelmäßig an weniger Tagen zur Arbeit fährt (z.B. bei Teilzeit oder dauerhaftem Homeoffice an bestimmten Tagen).

Steuerliche Behandlung — drei Wege zur Steuerersparnis

Je nach gewähltem Verkehrsmittel und Ausgestaltung gibt es drei steuerlich begünstigte Wege, Fahrtkosten zu erstatten:

Verkehrsmittel / Form Steuerlicher Rahmen Höhe / Limit Voraussetzung
PKW (Fahrtkostenzuschuss klassisch) Pauschalversteuerung 15 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG Bis 0,38 €/km (ab 2026), max. 4.500 € jährlich pauschal versteuerbar Zusätzlich zum Arbeitslohn, kein bar auszahlbarer Geldbetrag
ÖPNV-Zuschuss / Jobticket Vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 15 EStG Unbegrenzt — bis zu den tatsächlichen Ticketkosten Zusätzlich zum Arbeitslohn, ÖPNV-Tickets (auch Deutschlandticket)
Tankgutschein / Sachbezugskarte 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Bis 50 € pro Mitarbeitenden pro Monat (steuer- und SV-frei) Sachleistung (keine Bargeldzahlung), ZAG-konforme Karte/Gutschein
Geldzahlung ohne weitere Strukturierung Voll steuer- und sozialversicherungspflichtig (Lohn) Keine steuerliche Begünstigung

Pauschalversteuerung 15 % (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG)

Der klassische Fahrtkostenzuschuss bei PKW-Nutzung läuft über die Pauschalversteuerung. Der Arbeitgeber führt 15 % Pauschalsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ab, der Zuschuss bleibt für den Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei. Auch der Arbeitgeber spart die Sozialabgaben, die bei einer regulären Lohnerhöhung anfallen würden.

Steuerfreier ÖPNV-Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG)

Zuschüsse für Tickets im öffentlichen Personennahverkehr — Monats- oder Jahreskarten, das Deutschlandticket, Einzeltickets — sind nach § 3 Nr. 15 EStG vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung: Der Zuschuss wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Eine Anrechnung auf das Bruttogehalt schließt die Steuerfreiheit aus.

Jobticket steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG — Detail-Leitfaden

50-Euro-Sachbezug für Tanken (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)

Tankgutscheine und Sachbezugskarten zum Tanken laufen nicht über den klassischen Fahrtkostenzuschuss, sondern über die 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze. Bis 50 € pro Mitarbeitenden pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die Sachbezugskarte ZAG-konform ausgestaltet ist. Der wichtige Punkt: Die 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze ist von der Pauschalversteuerung des Fahrtkostenzuschusses vollkommen unabhängig — beide Töpfe können parallel gewährt werden.

50-Euro-Sachbezug im Detail

Tankkarte als Mitarbeiter-Benefit

Fahrtkostenzuschuss berechnen: Schritt-für-Schritt mit Beispielen

Berechnungsformel

Die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses folgt einer einfachen Formel:

Entfernung (km) × Arbeitstage pro Monat × Pauschale pro km = monatlicher Fahrtkostenzuschuss

Bei 5-Tage-Woche werden steuerlich typischerweise 15 Arbeitstage pro Monat angesetzt — das entspricht der Standardannahme der Finanzverwaltung. Diese Pauschalisierung vereinfacht die Berechnung und vermeidet monatliche Anpassungen.

Rechenbeispiel: 30 km Arbeitsweg, 15 Tage

Mit 30 km Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und 15 Arbeitstagen pro Monat ergibt sich folgender Maximalbetrag für 2026: 30 km × 15 Tage × 0,38 € = 171 € pro Monat steuerbegünstigt.

Der Arbeitgeber spart in diesem Beispiel rund 50 % der Kosten gegenüber einer äquivalenten Lohnerhöhung. Auf das Jahr gerechnet entspricht das einer Ersparnis von rund 2.570 € pro Mitarbeitenden.

Hinweis zur Berechnung: Vereinfachtes Modell mit branchenüblichen Werten. Tatsächliche Sozialabgaben variieren je nach Bundesland und Krankenkasse. Bei einer 5-Tage-Woche werden steuerlich typischerweise 15 Arbeitstage pro Monat angesetzt — abweichende Konstellationen (Teilzeit, Schichtarbeit) werden anteilig berechnet.

Rechenbeispiel: 30 km Arbeitsweg, 15 Arbeitstage/Monat (Stand 2026)
Position Mit Fahrtkostenzuschuss
(15 % pauschal)
Mit klassischer Lohnerhöhung
(gleiche Netto-Zahlung)
Berechnung 30 km × 15 Tage × 0,38 € äquivalente Brutto-Erhöhung
Bruttobetrag pro Monat 171,00 € ~ 340 €
Pauschalsteuer 15 % (AG trägt) 25,65 €
SV-Beiträge AG (~21 %) 0 € ~ 71 €
Lohnsteuer & SV AN 0 € ~ 169 €
Netto bei Mitarbeitenden 171,00 € 171,00 €
Gesamtkosten Arbeitgeber 196,65 € ~ 411 €

Fahrtkostenzuschuss vs. Pendlerpauschale — der Unterschied

Eine der häufigsten Fragen: Sind Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale dasselbe? Nein — die beiden Instrumente unterscheiden sich grundlegend in Wer-Was-Wann:

Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die monatlich mit der Lohnabrechnung gewährt wird. Steuerlich entweder pauschal (15 %) oder steuerfrei (ÖPNV) behandelt.

Pendlerpauschale ist ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Finanzamt. Sie wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht und reduziert das zu versteuernde Einkommen.

Die zwei Instrumente sind kombinierbar — aber nicht beliebig:

Bei Pauschalversteuerung des Fahrtkostenzuschusses mindert dieser die in der Steuererklärung abziehbare Pendlerpauschale 1:1. Wer 1.500 € Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert erhalten hat, kann nur noch die Differenz zur sonst zustehenden Pendlerpauschale absetzen.

Bei steuerfreiem ÖPNV-Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG) wird ebenfalls auf die Pendlerpauschale angerechnet — der Mitarbeitende kann nicht zusätzlich für die durch den Zuschuss gedeckten ÖPNV-Kosten die Pauschale nochmals geltend machen.

Pendlerpauschale 2026 im Detail

Entfernungspauschale 2026 — neue Werte

Fahrtkostenzuschuss vs. Jobticket — wann was?

Wenn die Belegschaft mehrheitlich mit ÖPNV zur Arbeit kommt, ist das Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG die wirtschaftlichere Variante: vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, ohne 15-%-Pauschalsteuer-Aufwand für den Arbeitgeber. Beim Fahrtkostenzuschuss hingegen liegt der Vorteil in der Flexibilität — er funktioniert mit jedem Verkehrsmittel und jeder Belegschafts-Konstellation.

In der Praxis kombinieren viele Unternehmen beides: Jobticket für die ÖPNV-affine Mehrheit, Fahrtkostenzuschuss für PKW-Pendler. Beide Instrumente lassen sich parallel gewähren — sie schließen sich nicht aus. Eine integrierte Plattform-Lösung verwaltet beide Modelle in einer einheitlichen Lohnabrechnungs-Logik.

Jobticket — der vollständige Leitfaden

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Fahrtkostenzuschuss bei Minijob, Teilzeit & Sonderfällen

Auch Minijobber haben Anspruch auf einen freiwilligen Fahrtkostenzuschuss, sofern der Arbeitgeber ihn gewährt. Wichtig: Der pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschuss zählt nicht zur Minijob-Verdienstgrenze. Ein Minijobber mit 556 € Monatslohn (Stand 2026) und zusätzlichem Fahrtkostenzuschuss bleibt also weiterhin im Minijob-Status.

Bei Teilzeit-Beschäftigten wird die Berechnung anteilig durchgeführt. Ein Teilzeit-Mitarbeitender mit 3 Arbeitstagen pro Woche (statt 5) erhält bei 30 km Entfernung etwa: 30 km × 9 Tage (anteilig) × 0,38 € = ca. 103 € pro Monat. Der prozentuale Anteil entspricht typischerweise dem Verhältnis der Arbeitstage.

Bei Mitarbeitenden mit doppelter Haushaltsführung können in bestimmten Konstellationen erweiterte Fahrtkosten-Erstattungen steuerfrei oder pauschal versteuert gewährt werden — das sollte im Einzelfall mit dem Lohnbüro geklärt werden.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmende

Vorteile. Der Fahrtkostenzuschuss erhöht das Netto-Einkommen, ohne dass beim Mitarbeitenden Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Bei pauschaler Versteuerung übernimmt der Arbeitgeber die Steuer komplett. Außerdem reduziert der Zuschuss faktisch die finanzielle Belastung des Arbeitswegs — ein in der Praxis oft unterschätzter Effekt bei langen Pendelstrecken.

Nachteile. Bei Pauschalversteuerung des Fahrtkostenzuschusses durch den Arbeitgeber mindert sich die in der Einkommensteuererklärung absetzbare Pendlerpauschale. Wer ohnehin durch hohe Werbungskosten unter dem Pauschbetrag bleibt, profitiert vom Zuschuss netto-stark. Wer hingegen die Pendlerpauschale ausgeschöpft hätte, gewinnt durch den Zuschuss nur das, was über die Pauschalsteuerquote hinausgeht.

Außerdem ist der Fahrtkostenzuschuss eine freiwillige Leistung — der Arbeitgeber kann ihn jederzeit anpassen oder einstellen, sofern keine vertragliche Bindung besteht. Bei Job-Wechsel verfällt der Anspruch typischerweise.

Insgesamt überwiegen die Vorteile in den meisten Konstellationen — die Pauschalversteuerung schafft ein steuer-/SV-frei netto-äquivalentes Ergebnis bei niedrigeren Gesamtkosten für den Arbeitgeber.

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Häufig gestellte Fragen:
Wie hoch darf der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber sein?
Dropdown Plus
Der steuerbegünstigte Fahrtkostenzuschuss beträgt ab 2026 bis zu 0,38 € pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die jährliche Pauschalversteuerungs-Grenze liegt bei 4.500 €. Höhere Beträge sind möglich, dann aber individuell zu versteuern.
Ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?
Dropdown Plus
Vollständig steuerfrei ist nur der ÖPNV-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG. Der klassische PKW-Fahrtkostenzuschuss wird mit 15 % pauschal vom Arbeitgeber versteuert (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG), ist dafür aber sozialversicherungsfrei. Tankgutscheine laufen über die separate 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze und sind innerhalb dieser ebenfalls steuerfrei.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale — und kann ich beides gleichzeitig nutzen?
Dropdown Plus
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung; die Pendlerpauschale ist ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Finanzamt. Beides parallel zu nutzen ist möglich, aber: Ein pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss mindert die in der Steuererklärung abziehbare Pendlerpauschale 1:1. Ein steuerfreier ÖPNV-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG wird ebenfalls auf die Pendlerpauschale angerechnet.
Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?
Dropdown Plus
Formel: Entfernungskilometer × Arbeitstage pro Monat × Pauschale pro km. Beispiel: 30 km × 15 Tage × 0,38 € = 171 € pro Monat. Bei 5-Tage-Woche werden steuerlich typischerweise 15 Arbeitstage pro Monat angesetzt; bei Teilzeit anteilig.
Kann ich Fahrtkostenzuschuss und 50-Euro-Sachbezug gleichzeitig gewähren?
Dropdown Plus
Ja, beide Töpfe sind voneinander unabhängig. Der Fahrtkostenzuschuss läuft über § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG (Pauschalversteuerung), der 50-Euro-Sachbezug über § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Freigrenze für Sachleistungen). Ein Tankgutschein über die Sachbezugskarte und ein klassischer Fahrtkostenzuschuss können also parallel gewährt werden — beide Töpfe blockieren sich nicht gegenseitig.
Senior Content Marketing Manager

Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

Über diesen Autor
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