Aktualisiert am
22.05.2025
16.10.2023

Fahrtkostenzuschuss – Ihr umfassender Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager

Inhalt

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine finanzielle Leistung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freiwillig gewähren kann, um sie bei den Kosten für den täglichen Weg zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte zu unterstützen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, einen solchen Zuschuss zu den Fahrtkosten zu zahlen; vielmehr handelt es sich um einen zusätzlichen Benefit, der oft im Rahmen von Gehaltsverhandlungen vereinbart oder als Teil der Unternehmenskultur angeboten wird.  

Wichtig ist die Unterscheidung: Der Fahrtkostenzuschuss ist nicht dasselbe wie die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt), die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend machen können. Ebenso wenig handelt es sich um die Erstattung von Reisekosten, die bei Dienstreisen anfallen.  

In der Regel wird der Fahrtkostenzuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um bestimmte steuerliche Vorteile, wie die Pauschalversteuerung, in Anspruch nehmen zu können. Eine Ausnahme kann der Zuschuss für öffentliche Verkehrsmittel darstellen, der unter bestimmten Bedingungen auch im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gewährt werden kann.  

Die Freiwilligkeit dieser Leistung bietet Arbeitgebern Flexibilität. Sie können den Fahrtkostenzuschuss als Instrument zur Mitarbeitermotivation und -bindung einsetzen und so ihre Arbeitgeber steigern. Für Arbeitnehmer bedeutet die Freiwilligkeit, dass kein automatischer Anspruch besteht, der Zuschuss aber ein interessanter Verhandlungspunkt sein kann. Hrmony möchte Ihnen das Wissen an die Hand geben, um die Möglichkeiten des Fahrtkostenzuschusses für beide Seiten optimal zu nutzen.

Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?

Die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses basiert auf festgelegten Regeln, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleisten sollen. Hier sind die zentralen Aspekte:

Grundlagen der Berechnung:

  • Kilometerpauschale: Für Fahrten mit dem eigenen PKW, Motorrad, Fahrrad oder auch zu Fuß können Arbeitgeber eine Kilometerpauschale ansetzen. Diese beträgt derzeit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer (ab dem 21. Kilometer).  
  • Berechnungsgrundlage – die einfache und kürzeste Strecke: Für die Berechnung zählt immer nur die einfache Strecke zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und seiner ersten Tätigkeitsstätte. Maßgeblich ist dabei die kürzeste benutzbare Straßenverbindung. Ob der Arbeitnehmer tatsächlich eine längere Strecke fährt, beispielsweise um Mautstraßen zu umgehen, ist für die Höhe des Zuschusses irrelevant.  
  • Anzahl der Arbeitstage: Der so ermittelte tägliche Betrag wird mit der Anzahl der Tage multipliziert, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren ist. Arbeitet ein Mitarbeiter beispielsweise regelmäßig im Homeoffice, können für diese Tage keine Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden.  

Beispielrechnung:

Ein Mitarbeiter fährt an 20 Tagen im Monat zu seiner ersten Tätigkeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 25 Kilometer.

  1. Kilometer bis 20 km: 20 km * 0,30 €/km = 6,00 €
  2. Kilometer ab 21 km: (25 km - 20 km) = 5 km * 0,38 €/km = 1,90 €
  3. Zuschuss pro Tag: 6,00 € + 1,90 € = 7,90 €
  4. Monatlicher Fahrtkostenzuschuss: 7,90 €/Tag * 20 Tage = 158,00 €
Tabelle mit Beispielrechnung Fahrtkostenzuschuss

Höchstbeträge und die 4.500-Euro-Grenze:

Der Fahrtkostenzuschuss, den der Arbeitgeber pauschal versteuern kann (siehe nächster Abschnitt), ist grundsätzlich auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen könnte (Pendlerpauschale).

Es gibt jedoch eine Obergrenze von 4.500 Euro pro Jahr für die Pendlerpauschale, wenn der Weg zur Arbeit mit anderen Verkehrsmitteln als dem eigenen oder zur Verfügung gestellten PKW zurückgelegt wird (z.B. Motorrad, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel ohne Einzelnachweis höherer Kosten, oder zu Fuß).

Übersteigt der Fahrtkostenzuschuss diesen Betrag oder die individuell berechnete Pendlerpauschale, müssen die darüberliegenden Anteile regulär nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden.

Steuern & Abgaben beim Fahrtkostenzuschuss

Der Fahrtkostenzuschuss ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern hat auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Hier ein Überblick:

Pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber:

Eine gängige und vorteilhafte Methode ist die Pauschalversteuerung des Fahrtkostenzuschusses durch den Arbeitgeber. Dabei führt der Arbeitgeber 15 % Lohnsteuer auf den Zuschussbetrag ab. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % der pauschalen Lohnsteuer) und gegebenenfalls die pauschale Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 % oder 9 % der pauschalen Lohnsteuer).  

Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung:

  • Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist hierfür in der Regel nicht zulässig.  
  • Der Zuschuss darf den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer als Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) steuerlich geltend machen könnte, maximal jedoch 4.500 Euro pro Jahr (siehe vorheriger Abschnitt).  

Sozialversicherungsfreiheit:

Ein großer Vorteil der Pauschalversteuerung ist, dass auf den so gezahlten Fahrtkostenzuschuss keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen – weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer. Dies macht den Zuschuss oft günstiger als eine reguläre Gehaltserhöhung in gleicher Bruttohöhe.  

Auswirkungen auf die Pendlerpauschale des Arbeitnehmers:

Erhält ein Arbeitnehmer einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss, so mindert dieser Zuschuss den Betrag, den er in seiner eigenen Einkommensteuererklärung als Pendlerpauschale (Werbungskosten) absetzen kann. Es handelt sich also oft um eine Vorwegnahme der Steuerersparnis, die der Arbeitnehmer sonst erst mit dem Steuerbescheid erhalten würde.

Der Vorteil liegt hier im direkten monatlichen Geldfluss und der genannten Sozialversicherungsersparnis, die einen echten finanziellen Mehrwert gegenüber der reinen Geltendmachung der Pendlerpauschale darstellt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den gewährten pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers (in der Regel Zeile 18) auszuweisen.  

Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse:

In bestimmten Fällen kann der Fahrtkostenzuschuss sogar komplett steuerfrei sein:

  • Fahrten zur Berufsschule für Auszubildende: Zuschüsse des Arbeitgebers für diese Fahrten sind steuer- und sozialversicherungsfrei.  
  • Doppelte Haushaltsführung: Auch im Rahmen einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung können Fahrtkostenzuschüsse steuerfrei gewährt werden.  
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gibt es spezielle Regelungen, die oft eine vollständige Steuerfreiheit ermöglichen (siehe nächster Abschnitt).

Es geht auch einfacher: Alternativ zur taggenauen Erfassung kann aus Vereinfachungsgründen von monatlich 15 Arbeitstagen ausgegangen werden, sofern der Mitarbeiter nicht regelmäßig an weniger Tagen zur Arbeit fährt (z.B. bei Teilzeit oder dauerhaftem Homeoffice an bestimmten Tagen).

Spezialfall: Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV)

Eine besonders attraktive Form des Fahrtkostenzuschusses ist die Unterstützung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖPNV). Dieser Fahrtkostenzuschuss öffentliche Verkehrsmittel bietet oft erhebliche steuerliche Vorteile und fördert zudem eine umweltfreundliche Mobilität.

Was ist der ÖPNV-Zuschuss?

Der ÖPNV-Zuschuss ist ein vom Arbeitgeber gewährter Betrag, der speziell für die Nutzung von Bussen, Bahnen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur Arbeit gedacht ist. Er kann für verschiedenste Arten von Fahrkarten verwendet werden, seien es Monatskarten, Jahreskarten, das Deutschlandticket oder auch Einzeltickets.  

Steuerliche Vorteile und Voraussetzungen:

Der große Vorteil: Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrkarten des öffentlichen Personenverkehrs (für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr) sind steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 3 Nr. 15 EStG).  

  • Keine gesetzliche Obergrenze: Für die Höhe dieses steuerfreien ÖPNV-Zuschusses gibt es keine gesetzliche Begrenzung nach oben. Der Arbeitgeber kann also theoretisch die vollen Kosten für das ÖPNV-Ticket übernehmen.  
  • Gehaltsumwandlung möglich (mit Einschränkungen): Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn der Arbeitgeber das Ticket zur Verfügung stellt (Job-Ticket), kann auch eine Pauschalversteuerung mit 15 % im Rahmen einer Gehaltsumwandlung möglich sein. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Pauschalierung auf den Betrag begrenzt ist, den der Arbeitnehmer als Entfernungspauschale geltend machen könnte. Eine vollständig steuerfreie Gewährung als Gehaltsextra ist oft die unkompliziertere und vorteilhaftere Variante.  
  • Alternative Pauschalversteuerung: Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, ÖPNV-Zuschüsse pauschal mit 25 % zu versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG), was unter Umständen sinnvoll sein kann.  

Jobticket und Deutschlandticket:

Das beliebte Deutschlandticket kann ebenfalls als steuerfreier ÖPNV-Zuschuss vom Arbeitgeber übernommen oder bezuschusst werden. Wenn Unternehmen das Deutschlandticket als Jobticket anbieten und mindestens 25 % des Ticketpreises zuschießen, können sie sogar einen Rabatt von 5 % auf den Ausgabepreis des Tickets erhalten.  

Abgrenzung zum 50-Euro-Sachbezug:

Wichtig ist: Der steuerfreie Zuschuss für ÖPNV-Tickets nach § 3 Nr. 15 EStG ist eine eigenständige Regelung. Er wird nicht auf die monatliche 50-Euro-Freigrenze für sonstige Sachbezüge (z.B. Tankgutscheine) angerechnet. Arbeitgeber können also beide Vorteile parallel gewähren.  

Der ÖPNV-Zuschuss ist somit nicht nur ein finanzieller Benefit, sondern kann auch ein strategisches Instrument für Unternehmen sein, um Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen  und sich als attraktiver, umweltbewusster Arbeitgeber zu positionieren. Dies ist ein wichtiger Aspekt für moderne Benefit-Strategien, wie sie auch Hrmony verfolgt.

Vergleichstabelle Fahrtkostenzuschuss und ÖPNV-Zuschuss

Vorteile des Fahrtkostenzuschusses – Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Gewinn?

Ein gut gestalteter Fahrtkostenzuschuss kann für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – eine Win-Win-Situation schaffen. Er ist mehr als nur ein finanzieller Ausgleich; er ist ein Zeichen der Wertschätzung und kann die Beziehung zwischen Unternehmen und Mitarbeitern positiv beeinflussen.

Fahrtkostenzuschuss Vorteile Arbeitnehmer:

  • Direkte finanzielle Entlastung: Der Zuschuss hilft, die täglichen Kosten für den Arbeitsweg zu senken, wodurch am Monatsende mehr Netto vom Brutto übrigbleibt.  
  • Sofortige Liquidität: Im Gegensatz zur Pendlerpauschale, die erst über die Steuererklärung geltend gemacht wird, fließt der Fahrtkostenzuschuss in der Regel monatlich mit dem Gehalt auf das Konto.  
  • Indirekte Gehaltserhöhung: Da der Zuschuss oft pauschal mit einem geringeren Steuersatz versteuert wird oder im Fall des ÖPNV-Zuschusses sogar steuerfrei sein kann, kommt beim Arbeitnehmer oft mehr an als bei einer regulären Gehaltserhöhung in gleicher Bruttohöhe. Dies gilt insbesondere, wenn Sozialabgaben entfallen.  
  • Weniger finanzieller Stress: Die Reduzierung der Pendelkosten kann zu einer geringeren finanziellen Belastung führen, was sich positiv auf die Konzentration und Produktivität bei der Arbeit auswirken kann.  
  • Attraktivität bei längeren Wegen: Besonders für Pendler, die eine weitere Strecke zur Arbeit zurücklegen müssen (z.B. ab ca. 17 Kilometern), kann sich der Zuschuss spürbar lohnen.  

Fahrtkostenzuschuss Vorteile Arbeitgeber:

  • Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung: Ein Fahrtkostenzuschuss ist ein geschätzter Benefit, der die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter steigern und sie langfristig an das Unternehmen binden kann.  
  • Stärkung des Employer Brandings: Im Wettbewerb um Fachkräfte kann ein Fahrtkostenzuschuss ein attraktives Argument sein, um Talente zu gewinnen und das Unternehmen als fürsorglichen Arbeitgeber zu positionieren.  
  • Kosteneffizienz im Vergleich zur Gehaltserhöhung: Durch die Pauschalversteuerung und den Wegfall von Sozialversicherungsbeiträgen kann ein Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitgeber unter Umständen günstiger sein als eine reguläre Gehaltserhöhung, die die gleiche Nettoauswirkung für den Arbeitnehmer hätte.  
  • Betriebsausgabe: Der gewährte Fahrtkostenzuschuss (inklusive der pauschalen Steuern) kann vom Arbeitgeber als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtige Aspekte und potenzielle Nachteile – Das sollten Sie bedenken

Obwohl der Fahrtkostenzuschuss viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Aspekte und potenzielle Nachteile, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Für Arbeitnehmer:

  • Kein zusätzlicher Werbungskostenabzug: Erhält ein Arbeitnehmer einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber, kann er diese Fahrtkosten nicht mehr (oder nur noch in geringerem Umfang) als Pendlerpauschale in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Zuschuss mindert die abzugsfähigen Werbungskosten. Dies ist ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird. Zwar erhält man das Geld monatlich, aber die Steuerersparnis am Jahresende fällt entsprechend geringer aus oder entfällt ganz.  
  • Nicht immer volle Kostendeckung: Der Zuschuss, insbesondere wenn er auf der Kilometerpauschale basiert, deckt möglicherweise nicht die gesamten tatsächlichen Fahrtkosten, vor allem bei hohen Spritpreisen oder erheblichem Fahrzeugverschleiß.  
  • Mögliche Bindung an Bedingungen: In manchen Fällen kann die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie beispielsweise eine Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit.  
  • Steuerpflicht bei Überschreitung von Grenzen: Liegt der Zuschuss über den Beträgen, die pauschal versteuert werden können, oder sind die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit (z.B. beim ÖPNV-Zuschuss) nicht erfüllt, muss der übersteigende Teil regulär als Arbeitslohn versteuert werden.  

Für Arbeitgeber:

  • Verwaltungsaufwand: Die korrekte Berechnung, Dokumentation und Abführung der Pauschalsteuer für den Fahrtkostenzuschuss erfordert einen gewissen administrativen Aufwand in der Lohnbuchhaltung.  
  • Freiwillige Leistung kann Erwartungen schaffen: Obwohl es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann die Einführung eines Fahrtkostenzuschusses bei den Mitarbeitern Erwartungen für die Zukunft wecken.

Allgemein zu beachten:

  • Nachweispflicht: Arbeitnehmer sollten in der Lage sein, ihre Fahrtkosten bzw. die Nutzung von Verkehrsmitteln nachzuweisen, falls der Arbeitgeber dies verlangt (z.B. durch Fahrkarten, Tankbelege oder eine Bestätigung der Entfernung). Arbeitgeber sollten die Grundlagen für die Berechnung dokumentieren, auch wenn sie die Vereinfachungsregel (z.B. 15-Tage-Regel) anwenden.  
  • Nur für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte: Der Fahrtkostenzuschuss ist für den Weg zur primären Arbeitsstätte gedacht. Für Tage, die vollständig im Homeoffice verbracht werden, kann kein Zuschuss für die Fahrt dorthin gewährt werden."  
Tabelle mit Vorteilen und Nachteilen des Fahrtkostenzuschusses

Sonderfall "Fahrtkostenzuschlag" – Was ist gemeint?

Im Zusammenhang mit finanziellen Unterstützungen für den Arbeitsweg taucht gelegentlich der Begriff 'Fahrtkostenzuschlag' auf. Doch was genau ist damit gemeint und wie unterscheidet er sich vom 'Fahrtkostenzuschuss'?

Klärung des Begriffs:

In der Praxis werden die Begriffe 'Fahrtkostenzuschlag' und 'Fahrtkostenzuschuss' häufig synonym verwendet. Es gibt in der Regel keine rechtlich definierte, separate Leistungsart namens 'Fahrtkostenzuschlag', die fundamental anderen Regeln unterliegt als der Fahrtkostenzuschuss. Vielmehr handelt es sich meist um eine alternative sprachliche Bezeichnung für dieselbe Sache: einen finanziellen Beitrag des Arbeitgebers zu den Fahrtkosten des Arbeitnehmers.  

Beispielsweise verwendet die Minijob-Zentrale den Begriff 'Fahrtkostenzuschlag', wenn es um die Möglichkeit geht, Minijobbern einen Zuschuss zu ihren Fahrtkosten zu gewähren.  

Bedeutung für die Praxis:

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet dies in der Regel, dass die für den Fahrtkostenzuschuss geltenden Regelungen hinsichtlich Berechnung, steuerlicher Behandlung (Pauschalversteuerung, Steuerfreiheit für ÖPNV etc.) und Sozialversicherungsfreiheit analog auch dann anzuwenden sind, wenn von einem 'Fahrtkostenzuschlag' die Rede ist.

Bezug zu Minijobs:

Gerade im Kontext von Minijobs ist der Fahrtkostenzuschuss (oder -zuschlag) interessant. Auch Minijobber können diesen Benefit erhalten. Da der pauschal versteuerte Zuschuss nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt zählt, kann er helfen, die Verdienstgrenze für Minijobs besser auszunutzen, ohne dass Sozialabgaben fällig werden oder der Minijob-Status gefährdet wird.  

Empfehlung:

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, im betrieblichen Kontext und in Vereinbarungen klar zu definieren, welche Leistung gemeint ist. Auf dieser Seite verwenden wir primär den Begriff 'Fahrtkostenzuschuss', schließen aber mit den hier gegebenen Informationen den Begriff 'Fahrtkostenzuschlag' als weitgehend synonym ein. Die Kenntnis, dass 'Fahrtkostenzuschlag' oft als alternative Bezeichnung genutzt wird, hilft, Suchanfragen und Kommunikation richtig zuzuordnen und sicherzustellen, dass alle Beteiligten von denselben Grundlagen ausgehen. Dies verhindert Verwirrung und stellt sicher, dass die umfassenden Informationen zum Fahrtkostenzuschuss auch von denen gefunden werden, die nach 'Fahrtkostenzuschlag' suchen.

Fahrtkostenzuschuss für spezielle Arbeitnehmergruppen

Der Fahrtkostenzuschuss ist nicht auf bestimmte Arbeitnehmergruppen beschränkt, sondern kann grundsätzlich allen Angestellten gewährt werden. Für einige Gruppen gibt es jedoch spezielle Aspekte oder Regelungen, die besonders hervorzuheben sind:

Minijobber:

  • Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.  
  • Der entscheidende Vorteil: Wird der Zuschuss vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % versteuert, zählt er nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Das bedeutet, er wird nicht auf die Minijob-Verdienstgrenze angerechnet. Minijobber können so ihr Nettoeinkommen erhöhen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.  

Auszubildende (Azubis):

  • Auszubildende können ebenfalls von einem Fahrtkostenzuschuss profitieren.  
  • Eine besonders vorteilhafte Regelung gilt für Fahrten zur Berufsschule: Zuschüsse des Arbeitgebers für diese Fahrten sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Auszubildenden komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies ist eine attraktive Möglichkeit für Ausbildungsbetriebe, ihre Azubis zusätzlich zu unterstützen.  

Teilzeitkräfte:

  • Für Teilzeitkräfte gelten im Hinblick auf den Fahrtkostenzuschuss grundsätzlich dieselben Regeln wie für Vollzeitkräfte.
  • Die Höhe des Zuschusses bemisst sich auch hier nach der einfachen Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte und der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage, an denen der Weg zurückgelegt wird. Bei einer geringeren Anzahl von Arbeitstagen pro Woche fällt der monatliche Zuschuss entsprechend niedriger aus als bei einer Fünf-Tage-Woche bei gleicher Entfernung.

Die Möglichkeit, einen Fahrtkostenzuschuss zu gewähren, unterstreicht dessen Flexibilität als Benefit, der an die Bedürfnisse verschiedener Mitarbeitergruppen angepasst werden kann.

Abgrenzung: Fahrtkostenzuschuss, Pendlerpauschale & Mobilitätsbudget

Im Dschungel der Begriffe rund um Mobilitätsleistungen kann man leicht den Überblick verlieren. Fahrtkostenzuschuss, Pendlerpauschale und Mobilitätsbudget – was ist was? Hier eine klare Abgrenzung, um die Unterschiede zu verstehen:

1. Fahrtkostenzuschuss:

  • Wer gewährt/zahlt? Eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.  
  • Wann erhält der AN das Geld/den Vorteil? In der Regel monatlich zusammen mit dem Gehalt.  
  • Steuerliche Behandlung (grob): Entweder pauschal mit 15 % Lohnsteuer durch den Arbeitgeber (dann SV-frei) oder unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z.B. ÖPNV-Zuschuss, Fahrten zur Berufsschule für Azubis).  
  • Auswirkung: Der pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschuss mindert die vom Arbeitnehmer in der Steuererklärung abziehbare Pendlerpauschale.  
  • Flexibilität: Kann für verschiedene Verkehrsmittel genutzt werden, wenn er als Kilometerpauschale gezahlt wird. Spezifische Regelungen für ÖPNV.

2. Pendlerpauschale (Entfernungspauschale):

  • Wer gewährt/zahlt? Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Staat (Finanzamt). Hrmony bietet hierzu separate Wissensseiten.  
  • Wann erhält der AN das Geld/den Vorteil? Als Steuerersparnis im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.  
  • Steuerliche Behandlung (grob): Wird als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduziert so die Steuerlast. Die Höhe beträgt ebenfalls 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km der einfachen Strecke.  
  • Auswirkung: Reduziert das zu versteuernde Einkommen.
  • Flexibilität: Gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (Auto, Fahrrad, ÖPNV etc.).

3. Mobilitätsbudget:

  • Wer gewährt/zahlt? Eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Hrmony bietet hierzu separate Wissensseiten und Lösungen.  
  • Wann erhält der AN das Geld/den Vorteil? Als festgelegter Betrag, den Mitarbeiter flexibel für verschiedene Mobilitätsdienste nutzen können (z.B. ÖPNV, Car-Sharing, Bike-Sharing, manchmal auch Tankgutscheine).  
  • Steuerliche Behandlung (grob): Hängt von der konkreten Ausgestaltung und den genutzten Leistungen ab. Einzelne Bestandteile können steuerfrei (z.B. ÖPNV-Ticket), pauschal versteuert oder individuell steuerpflichtig sein.
  • Auswirkung: Bietet maximale Flexibilität und kann individuell auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter zugeschnitten werden.
  • Flexibilität: Sehr hoch; der Mitarbeiter wählt aus einem Portfolio an Mobilitätsoptionen.

Der Fahrtkostenzuschuss ist ein etablierter und oft einfach umzusetzender Benefit. Das Mobilitätsbudget stellt eine modernere, umfassendere und flexiblere Alternative oder Ergänzung dar, die insbesondere auf individuelle Mobilitätsbedürfnisse und Nachhaltigkeitsaspekte eingeht. Die Pendlerpauschale hingegen ist eine rein steuerliche Entlastungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer.

Die Kenntnis dieser Unterschiede hilft Arbeitgebern, die passende Benefit-Strategie zu entwickeln, und Arbeitnehmern, ihre Optionen optimal zu nutzen. Hrmony unterstützt Unternehmen dabei, moderne und passende Mobilitätslösungen zu implementieren, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeiter als auch den Unternehmenszielen gerecht werden.

Hrmony macht Mobilitätsbenefits einfach

Die Verwaltung von Mitarbeiterbenefits wie dem Fahrtkostenzuschuss oder einem flexiblen Mobilitätsbudget kann für HR-Abteilungen eine Herausforderung darstellen. Hrmony bietet intelligente Lösungen, die diesen Prozess erheblich vereinfachen und sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter attraktiv sind.

Mit Hrmony Mobilität erhalten Ihre Mitarbeitenden beispielsweise Zugriff auf eine breite Palette von Mobilitätsoptionen ÖPNV-Tickets einfach und digital verwaltet. Unsere Plattform sorgt für eine 100 % rechtssichere und konforme Abwicklung und lässt sich ohne großen Aufwand in Ihre bestehenden HR-Prozesse integrieren.  

Fazit

Der Fahrtkostenzuschuss spielt eine wichtige Rolle bei der finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmenden, die regelmäßig zur Arbeit pendeln müssen. Er bietet eine Möglichkeit, die Mobilitätskosten zu verringern und Arbeitnehmenden eine finanzielle Entlastung zu bieten. Gleichzeitig kann der Fahrtkostenzuschuss auch Arbeitgebenden helfen, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit zu erhöhen.

Der Fahrtkostenzuschuss hat auch Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die Förderung alternativer Mobilitätslösungen können Unternehmen dazu beitragen, den Individualverkehr und die Umweltbelastung zu reduzieren. Der Fahrtkostenzuschuss kann als Anreiz dienen, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen und so zur Nachhaltigkeit beizutragen.

Mit den sich ständig ändernden Mobilitätstrends und den zunehmenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist es möglich, dass sich die Regelungen und Bedingungen für den Fahrtkostenzuschuss in Zukunft weiterentwickeln werden. Es ist wichtig, über aktuelle Entwicklungen und neue Möglichkeiten informiert zu bleiben, um den Fahrtkostenzuschuss optimal nutzen zu können.

Insgesamt bietet der Fahrtkostenzuschuss eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmende und kann dazu beitragen, die Mobilitätskosten zu verringern. Gleichzeitig können Unternehmen durch die Bereitstellung eines Fahrtkostenzuschusses ihre Arbeitgeberattraktivität steigern und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

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Was ist der Unterschied zwischen Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale?
Dropdown Plus
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, während die Pendlerpauschale ein steuerlicher Abzugsbetrag ist, den Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Kann ich sowohl den Fahrtkostenzuschuss als auch die Pendlerpauschale nutzen?
Dropdown Plus
Nein, der erhaltene Fahrtkostenzuschuss wird auf die Pendlerpauschale angerechnet und mindert diese entsprechend.
Ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?
Dropdown Plus
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zuschuss steuerfrei oder pauschal versteuert sein, insbesondere bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und wenn er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird.
Senior Content Marketing Manager

Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

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