Durch den Fachkräftemangel hat sich der Arbeitsmarkt grundlegend verändert: Unternehmen müssen sich immer mehr einfallen lassen, um neue Mitarbeitende von sich zu überzeugen und das bestehende Team fest an sich zu binden.
Denn die Ansprüche an einen Job sind gewachsen und Fachkräfte fordern für ihre Arbeit neben einem guten Gehalt nun auch vermehrt Zusatzleistungen.
Corporate Benefits haben sich in diesem Zusammenhang als ein effektives Werkzeug etabliert, mit dem Unternehmen in diesem „War of Talents“ dem Wettbewerb trotzen.
Um Unternehmen bei der Akquise zu unterstützen, sieht das Steuerrecht für einige Mitarbeiterangebote steuerliche Vorteile vor. So wird die Einführung eines Corporate Benefits zu einer echten Win-Win-Situation für ein Unternehmen und seine Mitarbeitenden.
Hrmony gibt Ihnen im Folgenden eine Einsicht in den großen Themenbereich Benefits.
Corporate Benefits – für das Wichtigste im Unternehmen: Ihre Mitarbeitenden
Doch zuallererst: Was genau bedeutet „Benefit“ eigentlich? Der Wortursprung liegt im Englischen und Lateinischen und heißt so viel wie „Vorteil“ oder auch „Wohltat“. Ein Unternehmen kann sein Team also mit zusätzlichen Leistungen unterstützen, die über das reguläre Gehalt hinausgehen. Damit drückt es zum einen seine Wertschätzung aus und stärkt die Mitarbeiterbindung und hat zum anderen auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen, neue Fachkräfte für sich zu gewinnen.
Bei der Auswahl der passenden Benefits sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt, Hauptsache, sie passen zum Unternehmen, seiner Firmenphilosophie und bieten vor allem den Mitarbeitenden einen wirklichen Mehrwert.
Benefits für Mitarbeitende sind also zu einem wirksamen Instrument geworden, einen Job attraktiv zu machen. Dieser Umstand hat sich auch unter den Fachkräften herumgesprochen, so dass viele von ihnen Benefits mittlerweile als eine Selbstverständlichkeit ansehen, die sie von ihrem potenziellen Arbeitgebenden erwarten. Laut einer Splendid-Research-Studie sind es 63 % aller Bewerber, die in einer Stellenanzeige auf die Benefits achten (wobei die restlichen 37 % diese wohl auch nicht ablehnen würden).
Manch eine Fachkraft verschiebt sogar ihren Anspruch vom Gehalt hin zum Benefit, denn laut der Absolventa-Studie „Ein gutes Gehalt genügt nicht allein“ würden 43 % der Bewerber für Zusatzleistungen auf Teile ihres Gehalts verzichten. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Unternehmen und Konzerne mit einem kreativen, wertigen oder einfach sehr reichhaltigen Angebot an Benefits gegenseitig zu überbieten versuchen.
Auch „Mitarbeiterzufriedenheit“ ist zu einem geflügelten Wort geworden. Aber warum ist sie für Unternehmen so essentiell? Reicht es nicht, wenn Mitarbeitende zur Arbeit erscheinen und ihren Job tun? Ganz klar: nein. Denn Mitarbeitende, die mit sich und dem Unternehmen zufrieden sind, leisten mehr und sind gesünder, was schlussendlich natürlich auch dem Unternehmen wieder zugutekommt. Klug gewählte Benefits sind eine wichtige Komponente der Mitarbeiterzufriedenheit und helfen einem Unternehmen, allen Mitarbeitenden nachhaltig etwas Gutes zu tun.
Zum Weiterlesen, zum Staunen und die Inspiration: So machen die Top-Konzerne ihre Mitarbeitenden mit Corporate Benefits glücklich und zufrieden.
Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.
Kostenfrei herunterladenEinsatz: Positives Betriebsklima und gesündere Mitarbeiter
Produktivität: Mehr Leistung und Umsatz durch Motivationa
Reputation: Positives Firmenimage nach außen und innen
Dennis Ortmann, Head of Sales von Hrmony, erklärt Ihnen in diesem Video, warum Corporate Benefits nicht nur was für die ganz Großen sind und auch in keinem KMU fehlen sollten:
Auch der Staat hat mittlerweile also erkannt, dass zufriedene und motivierte Mitarbeitende die Wirtschaft ankurbeln und unterstützt Unternehmen deshalb in der Einführung von Benefits. Dafür bietet er gleich eine ganze Reihe von Mitarbeiterangeboten in Form von Sachbezügen oder Arbeitgeberzuschüssen an, die steuerlich bevorteilt oder gleich komplett von der Steuer befreit sind.
„Und das Beste: Der Staat bezuschusst dies und subventioniert Benefits mittels erheblichen Steuerersparnissen auch noch.“
Dennis Ortmann, Sales Hrmony
Warengutscheine bleiben abgabefrei, wenn sie die monatliche Freigrenze von 50-Euro pro Mitarbeiter:in nicht überschreiten.
Finanzielle Zuschüsse zur Kinderbetreuung sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei, unabhängig von ihrer Höhe.
Der Zuschuss zur Gesundheitsförderung darf für die Abgabefreiheit im Jahr den Freibetrag von 500€ nicht überschreiten.
Arbeitstäglich kann ein Unternehmen jedem Arbeitnehmenden einen Zuschuss für Mittagessen bis zu 6,67€ auszahlen, beispielsweise mit den Digitalen Essensmarken.
Pro Jahr sind zwei Betriebsveranstaltungen mit einem Freibetrag von 110€ pro Mitarbeiter:in nicht abgabepflichtig.
Dienstwagen und Dienstfahrrad fallen unter die Dienstwagenregelung und müssen aufgrund der 1-%-Regelung pauschal versteuert werden.
In Notfallsituationen kann der Arbeitgebende bis zu 600€ jährlich pro Arbeitnehmer:in steuerfrei auszahlen.
Ein Zuschuss zur Internetnutzung ist für den Arbeitgebenden bis 50 € pauschal besteuerbar und nicht sozialabgabepflichtig.
Jobtickets oder Tankgutscheine sind wohl zwei der populärsten Benefits und fallen unter die 50-Euro-Regelung des Warengutscheins.
Wünscht der Arbeitnehmende eine BaV, ist diese obligatorisch. Das Unternehmen kann den Zuschuss pauschalversichern.
Geschenke zu persönlichen Anlässen sind bis zu 60 Euro pro Anlass steuerfrei und nicht sozialabgabepflichtig.
Liegt der Weiterbildung ein „ganz überwiegend betriebliches Interesse“ zugrunde, ist auch dieser Zuschuss komplett abgabefrei.
So sinnvoll Benefits auch sind, manche Personalabteilung schreckt vor ihnen zurück: Zu viel Papierkram, zu viel Aufwand und auch das Steuerrecht will korrekt angewandt werden. Hrmony hat diese Herausforderung erkannt und mit den Digitalen Essenmarken eine unkomplizierte und rechtskonforme Lösung entwickelt, mit denen der Essenszuschuss per App ins digitale Zeitalter überführt wird. Darüber hinaus übernimmt Hrmony auch die Verwaltung des Benefits, so dass am Monatsende nur noch die Abrechnung in die Lohnbuchhaltung importiert werden muss.