Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
Aktualisiert am
27.4.26
20.11.2024
Kategorie
Benefits

Tankkarte für Mitarbeitende: 50 € steuerfrei pro Monat (2026)

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

Kann ich als Arbeitgeber meinen Mitarbeitenden eine steuerfreie Tankkarte anbieten? Ja. Mit einer Sachbezugskarte können Sie monatlich bis zu 50 € pro Mitarbeitendem steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen – nutzbar zum Tanken an allen gängigen Tankstellen. Grundlage ist die 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Im Gegensatz zu klassischen Tankgutscheinen entfällt der Aufwand mit Belegen und Tankquittungen, weil die Karte als ZAG-konformes Zahlungsmittel direkt im Sachbezugs-Rahmen funktioniert.

Angesichts steigender Kraftstoffpreise und dem kontinuierlichen Bedarf an effizientem Flottenmanagement suchen Unternehmen nach intelligenten Lösungen, die sowohl operative Vorteile als auch attraktive Anreize für Mitarbeiter bieten. Tankkarten für Firmen haben sich als ein solch vielseitiges Instrument etabliert.

Sie dienen nicht nur der Optimierung von Kraftstoffkosten und der Vereinfachung administrativer Prozesse, sondern ermöglichen es auch, Mitarbeitern in Form von Tankgutscheinen einen wertvollen, steuerbegünstigten Vorteil zukommen zu lassen. Dieser Artikel beleuchtet umfassend die Funktionsweise, die Vorteile und die verschiedenen Arten von Tankkarten.

Ein besonderer Fokus liegt auf den steuerlichen Aspekten bei der Nutzung als Sachbezug und wie Unternehmen die richtige Karte für ihre spezifischen Bedürfnisse auswählen und implementieren können. Darüber hinaus wird ein Ausblick auf die Zukunft der betrieblichen Mobilität gegeben, in der Tankkarten eine wichtige Rolle neben neuen Konzepten wie Ladekarten und Mobilitätsbudgets spielen.

Was diese Karte ist – und was nicht

Der Begriff „Tankkarte" wird in zwei sehr unterschiedlichen Welten verwendet – und es lohnt, gleich am Anfang klarzustellen, welche Lösung wir hier beschreiben.Diese Seite richtet sich an Arbeitgeber, die Mitarbeitenden monatlich einen steuerfreien Tankzuschuss als Benefit anbieten möchten – mit einer Mastercard-basierten Sachbezugskarte, die im Rahmen der 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG funktioniert.Falls Sie auf der Suche nach einer klassischen Flotten-Tankkarte sind – also einer Karte, mit der Geschäftsfahrzeuge zentral abgerechnet werden, ohne Limit pro Person, mit Tankrechnungen direkt an die Firma – dann sind die Anbieter DKV, UTA, Aral CardKomplett, Shell Card oder OMV Card die richtige Adresse. Diese Karten sind reine Abrechnungs-Instrumente für Geschäftsfahrzeuge und funktionieren steuerlich völlig anders als ein Mitarbeiter-Benefit.

Für wen ist diese Lösung gedacht?

Die Sachbezugs-Tankkarte ist ein Mitarbeiter-Benefit. Sie eignet sich für jede Unternehmensgröße – vom 10-Personen-Mittelstand bis zum DAX-Konzern – und trifft besonders dort den Nerv, wo Mitarbeitende regelmäßig mit dem privaten PKW zur Arbeit pendeln. Typische Zielsituationen sind Belegschaften im ländlichen Raum oder im Speckgürtel großer Städte, Unternehmen mit Schicht- und Bereitschaftsdienst, in denen Mitarbeitende auf das Auto angewiesen sind, und Arbeitgeber, die einen einfachen, sofort wirksamen Zusatzbenefit suchen, ohne aufwendige Verwaltungsstruktur.

Wer braucht stattdessen eine Flotten-Tankkarte?

Wenn Sie als Fuhrparkleitung Geschäftsfahrzeuge betreiben – also Außendienstflotten, Lieferfahrzeuge, Servicewagen oder Poolfahrzeuge – dann ist die Sachbezugskarte nicht das richtige Instrument. Geschäftsfahrzeuge tanken typischerweise pro Fahrzeug deutlich mehr als 50 € im Monat, die Abrechnung läuft direkt an das Unternehmen, und es gibt kein steuerliches Mitarbeiter-Limit. Hier sind die klassischen Flotten-Anbieter (DKV, UTA, Aral CardKomplett, Shell Card, OMV Card) die etablierte Wahl. Im Direktvergleich:

Kriterium Mitarbeiter-Tankkarte (Sachbezugskarte) Flotten-Tankkarte (z. B. DKV, UTA, Aral)
Zielgruppe HR / Geschäftsführung – als Benefit für Mitarbeitende Fuhrparkleitung – für Geschäftsfahrzeuge
Steuerlicher Rahmen Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG, max. 50 €/Monat steuerfrei Betriebsausgabe – nicht steuerfrei, sondern voll absetzbar
Limit 50 € pro Mitarbeitendem pro Monat Kein individuelles Limit – beliebige Tankvolumen
Abrechnung Pro Mitarbeitendem, Sachbezug-Lohnart Sammelrechnung an Firma, monatlich
Einsatz Privatfahrzeuge der Mitarbeitenden – Benefit-Charakter Geschäftsfahrzeuge – Betriebskosten
Typische Anbieter Hrmony, Spendit, Probonio, givve DKV, UTA, Aral CardKomplett, Shell Card, OMV Card

Tankkarte als Mitarbeiter-Benefit: So funktioniert's

Das Sachbezug-Prinzip (50 € pro Monat steuerfrei)

Die rechtliche Grundlage der Tankkarte als Mitarbeiter-Benefit ist denkbar einfach: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erlaubt Arbeitgebern, Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren. Die Tankkarte ist eine konkrete Anwendung dieser Regelung – das monatliche Budget wird auf eine Karte geladen, die Mitarbeitende zum Tanken nutzen.

Wichtig zu verstehen ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag: Bei einer Freigrenze ist jeder Cent über dem Limit steuerpflichtig – und zwar nicht nur der überschießende Betrag, sondern der gesamte Sachbezug. Wer also 51 € pro Monat aufladen würde, müsste die kompletten 51 € als geldwerten Vorteil versteuern. In der Praxis wird die Freigrenze deshalb typischerweise voll, aber nicht überschritten ausgereizt.

ZAG-Konformität – warum sie bei Tankkarten wichtig ist

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sachbezugskarten in Deutschland ZAG-konform sein – also den Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechen. Konkret heißt das: Eine Sachbezugskarte darf keine reine Geldkarte sein, sondern muss in ihrer Verwendung eingeschränkt sein. Erlaubt sind zwei Wege: eine regionale Begrenzung (die Karte funktioniert nur in einem definierten Postleitzahlen-Gebiet) oder eine kategorische Begrenzung (die Karte funktioniert nur bei bestimmten Akzeptanzpartnern oder Branchen).

Was passiert ohne ZAG-Konformität? Die Karte würde steuerlich als Geldleistung gelten – und damit verlöre der Sachbezug seinen steuerfreien Status. Der gesamte aufgeladene Betrag würde lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig. ZAG-Konformität ist deshalb keine Formalität, sondern die Voraussetzung dafür, dass das Modell überhaupt funktioniert.

Flexibel und ZAG-konform: Wie HelloBonnie das löst

Die ZAG-Konformität verlangt eine Begrenzung der Karten-Nutzung. In der Praxis bedeutet das bei den meisten Sachbezugskarten am Markt: Der Arbeitgeber legt die Begrenzung einmal fest und alle Mitarbeitenden leben damit. Eine alleinerziehende Mutter im Speckgürtel, ein Single in der Innenstadt, ein Lehrling im ländlichen Raum – alle bekommen dieselbe regionale oder kategorische Begrenzung, obwohl ihre Lebensrealitäten völlig unterschiedlich sind.

HelloBonnie by Hrmony löst das anders. Mitarbeitende erhalten ihr monatliches Sachbezugs-Budget auf die Karte und entscheiden selbst, wie sie es zwischen regionalen und Brand Spaces – also der Beschränkung auf bestimmte Tankstellen-Marken – aufteilen. Wer hauptsächlich tanken möchte, wählt die entsprechende Brand-Begrenzung. Wer das Geld lieber im lokalen Einzelhandel ausgeben will, nutzt die regionale Variante. Die ZAG-Konformität bleibt vollständig gewahrt – sie wird nur dort hergestellt, wo der Mitarbeitende sie tatsächlich braucht.

Für Arbeitgeber heißt das: ein einziger Benefit, der bei einer Industriebelegschaft genauso ankommt wie bei einer urbanen Tech-Crew. Statt drei verschiedene Sachbezugs-Lösungen zu betreiben, weil eine alleine nie zur Belegschaft passt.

Wo ist die Karte einsetzbar?

Eine Mastercard-basierte Sachbezugskarte ist grundsätzlich überall dort einsetzbar, wo Mastercard akzeptiert wird – das deckt deutschlandweit den ganz überwiegenden Teil des Tankstellennetzes ab. Aral, Shell, Total, Esso, Avia, Star, JET sowie der überwiegende Teil der freien Tankstellen akzeptieren Mastercard. Die ZAG-konforme Begrenzung greift bei der Wahl, die Mitarbeitende selbst treffen: Wer eine Tankstellen-Marke als Brand-Space wählt, kann das Budget genau dort einsetzen.

Steuerfreie Tankkarte: Voraussetzungen 2026

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG – die Rechtsgrundlage

Die zentrale gesetzliche Grundlage für die Tankkarte als steuerfreien Sachbezug ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Die Vorschrift definiert die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge: Erhalten Mitarbeitende vom Arbeitgeber einen Sachbezug, der diesen Wert pro Monat nicht überschreitet, bleibt er lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die Tankkarte ist eine konkrete Anwendungsform dieser Regelung – sie verbrieft keinen Geldanspruch, sondern den Anspruch auf eine Sachleistung (Treibstoff oder vergleichbare Waren), abgewickelt über ein ZAG-konformes Zahlungsinstrument.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Steuerfreiheit greift: Der Sachbezug überschreitet die 50-Euro-Grenze nicht, er wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, und er erfüllt die ZAG-konforme Verwendung. Sind alle drei Bedingungen erfüllt, ist der Vorgang lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.

Was bedeutet „zusätzlich zum Arbeitslohn"?

Diese Voraussetzung ist in der Praxis der häufigste Stolperstein. Seit 2020 ist in § 8 Abs. 4 EStG eindeutig geregelt, wann ein Zuschuss als „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" gilt – und diese Definition ist streng. Alle vier der folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein: Der Sachbezug wird nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Arbeitslohn wird nicht herabgesetzt, der Sachbezug wird nicht anstelle einer bereits vereinbarten Lohnerhöhung gewährt, und bei Wegfall des Sachbezugs wird der Arbeitslohn nicht im Gegenzug erhöht.

Im Klartext: Eine Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen. Wenn Mitarbeitende auf Teile ihres Bruttogehalts verzichten, um dafür eine Tankkarte zu bekommen, ist die Voraussetzung nicht erfüllt – und damit der Sachbezug steuerpflichtig. Bei Neueinstellungen lässt sich der Sachbezug ohne Diskussion als zusätzliche Leistung in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Bei bestehenden Verträgen ist der saubere Weg, den Sachbezug schriftlich als echte Zusatzleistung zu dokumentieren – mit klarer Trennung vom Grundgehalt.

Abgrenzung zur alten 44-€-Regelung (vor 2022)

Wer beim Recherchieren auf ältere Quellen stößt, liest oft noch von einer 44-Euro-Freigrenze. Das ist nicht falsch, sondern überholt: Bis Ende 2021 lag die monatliche Sachbezugs-Freigrenze tatsächlich bei 44 €. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde sie zum 1. Januar 2022 auf 50 € angehoben und gilt seitdem unverändert – auch im Jahr 2026. Wer für die laufende Lohnabrechnung plant, rechnet mit 50 €. Die alten 44 € sind nur noch historisch relevant.

Tankkarte vs. Tankgutschein: Was ist der Unterschied?

Tankkarte oder Tankgutschein – beide nutzen die 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze und bringen Mitarbeitenden die gleiche steuerfreie Ersparnis. In der praktischen Umsetzung trennen die beiden Modelle aber Welten: Akzeptanzbreite, Verwaltungsaufwand, Mitarbeiter-Flexibilität. Die folgende Tabelle zeigt, warum die Tankkarte für moderne, deutschlandweit verteilte Belegschaften 2026 die deutlich bessere Wahl ist.

Kriterium Tankkarte (Sachbezugskarte) Tankgutschein
Format Physische oder virtuelle Mastercard Papier- oder digitaler Gutschein einer Tankstellenkette
Rechtsgrundlage § 8 Abs. 2 S. 11 EStG (50 €-Freigrenze) § 8 Abs. 2 S. 11 EStG (50 €-Freigrenze)
Steuerliche Behandlung Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 50 €/Monat Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 50 €/Monat
Akzeptanz Alle Tankstellen mit Mastercard-Akzeptanz (deutschlandweit) Nur bei der ausgebenden Tankstellenkette
Mitarbeiter-Flexibilität Hoch – freie Wahl der Tankstelle Eingeschränkt auf eine Marke
Verwaltungsaufwand Niedrig – automatische monatliche Aufladung Mittel – Gutscheine bestellen, ausgeben, Belege archivieren
Belege / Nachweise Keine Tankquittungen erforderlich Belege müssen für Lohnbuchhaltung dokumentiert werden
ZAG-Konformität Anbieter-seitig sichergestellt (regional/kategorial begrenzt) Naturgemäß ZAG-konform (Single-Merchant)
Restbetrag-Handling Übertrag in Folgemonat möglich (anbieter-abhängig) Meist verfällt nicht genutzter Betrag
Skalierung im Unternehmen Sehr gut – zentrale Plattform, alle Mitarbeitende gleich Aufwendig bei größeren Belegschaften

Wann lohnt sich was?

Klassische Tankgutscheine haben heute nur noch in einer einzigen Konstellation einen praktischen Vorteil: wenn alle Mitarbeitenden eines Standorts ohnehin an derselben Tankstellenmarke tanken, weil sie geografisch dominant ist. Für alle anderen Konstellationen – also den Regelfall in modernen Unternehmen – ist die Tankkarte überlegen: keine Belege, keine Marken-Bindung, keine ungenutzten Restbeträge, keine Verwaltungslast bei wachsender Belegschaft. Das macht sie zur Standardlösung für die Sachbezug-Tankförderung 2026.

Tankkarte einführen: Schritt für Schritt

Die Einführung einer Sachbezugs-Tankkarte ist im Vergleich zu anderen Mitarbeiter-Benefits unkompliziert. In sechs Schritten ist das Modell typischerweise innerhalb von zwei bis vier Wochen produktiv.

  • Anbieter wählen. Eine ZAG-konforme Sachbezugskarte mit Mastercard-Akzeptanz, die für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 EStG zugelassen ist. Achten Sie auf: regionale oder kategorische Begrenzung als ZAG-Mechanik, DATEV-Integration für die Lohnbuchhaltung, intuitive App für Mitarbeitende, Skalierbarkeit auf Ihre Belegschaftsgröße.
  • Höhe festlegen. Maximal 50 € pro Mitarbeitendem pro Monat. Die volle Ausschöpfung ist häufig sinnvoll, weil der Benefit psychologisch stärker wirkt als ein Teilbetrag und die Verwaltungsstruktur identisch ist.
  • Karten ausgeben. Über die Plattform werden Karten zentral bestellt und an Mitarbeitende ausgegeben. Onboarding der Mitarbeitenden über App – meist in unter fünf Minuten pro Person.
  • Lohnbuchhaltung aufsetzen. Sachbezug als steuerfreier Bezug nach § 8 Abs. 2 EStG verbuchen, DATEV-Lohnart korrekt anlegen. Die meisten modernen Plattformen liefern fertige Lohndateien zur direkten Übernahme.
  • „Zusätzlich zum Arbeitslohn"-Voraussetzung sicherstellen. Der Sachbezug muss zusätzlich zum bestehenden Gehalt gewährt werden, nicht via Gehaltsumwandlung. Bei Neueinstellungen unproblematisch, bei bestehenden Verträgen schriftlich als echte Zusatzleistung dokumentieren.
  • Mitarbeitende informieren. Klare Kommunikation: Was ist der Benefit, wo kann ich ihn einsetzen, wie funktioniert die App. Erfahrungsgemäß steigt die Nutzungsquote massiv, wenn die Einführung mit einem konkreten Anlass (Onboarding, Jahreswechsel, Team-Meeting) verknüpft wird.

Mehr als Tanken — die Sachbezugskarte mit maximaler Flexibilität

HelloBonnie by Hrmony lässt Mitarbeitende ihren 50-Euro-Sachbezug selbst aufteilen – zwischen Tanken, lokalem Einzelhandel und bestimmten Tankstellen- oder Handelsmarken. ZAG-konform, deutschlandweit einsetzbar, vollständig in die Hrmony-Benefit-Plattform integrierbar. Genau die richtige Lösung für Belegschaften, in denen nicht alle dieselbe Mobilitäts- oder Konsum-Realität haben.

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Roland Völkel
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Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

Über diesen Autor
Häufig gestellte Fragen:
Kann ich meinen Mitarbeitenden eine steuerfreie Tankkarte geben?
Dropdown Plus
Ja. Mit einer ZAG-konformen Sachbezugskarte können Sie pro Mitarbeitendem bis zu 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen – nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Wie hoch darf der Tankzuschuss als Sachbezug sein?
Dropdown Plus
Maximal 50 € pro Mitarbeitendem pro Monat. Diese Freigrenze wurde 2022 von 44 € auf 50 € angehoben und gilt unverändert auch 2026. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag – wird der Betrag um auch nur 1 Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Tankgutschein und Tankkarte?
Dropdown Plus
Beide nutzen die 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze. Der Tankgutschein bindet an eine bestimmte Tankstellen-Marke und erfordert die Archivierung von Belegen. Eine Sachbezugskarte auf Mastercard-Basis ist deutschlandweit an allen gängigen Tankstellen einsetzbar, wird automatisch monatlich aufgeladen und erfordert keine Tankquittungs-Dokumentation.
Ist HelloBonnie by Hrmony eine klassische Tankkarte für Firmen-Flotten?
Dropdown Plus
Nein. HelloBonnie by Hrmony ist ein Mitarbeiter-Benefit im Rahmen der 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze. Sie eignet sich nicht für die zentrale Abrechnung von Geschäftsfahrzeugen ohne Limit. Für klassisches Flotten-Tanken sind Anbieter wie DKV, UTA, Aral CardKomplett oder Shell Card die richtige Adresse.
Wo können meine Mitarbeitenden mit der Karte tanken?
Dropdown Plus
Bei der HelloBonnie-Sachbezugskarte teilen Mitarbeitende ihr monatliches Budget selbst auf regionale und Brand Spaces auf. Wer schwerpunktmäßig tanken möchte, wählt die entsprechende Brand-Begrenzung und kann an allen Tankstellen tanken, die zur gewählten Marke gehören. Wer das Budget flexibler nutzen will, kann die regionale Variante wählen und es im lokalen Einzelhandel einsetzen. Die ZAG-Konformität bleibt dabei vollständig gewahrt – sie greift dort, wo der Mitarbeitende sie braucht.
Dennis Ortmann
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