Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

Was ist eine Sachbezugskarte? Eine Sachbezugskarte ist eine Visa- oder Mastercard-basierte Prepaid-Karte, mit der Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden den 50-Euro-Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei und sozialversicherungsfrei gewähren. Anders als ein klassischer Gutschein ist die Karte deutschlandweit einsetzbar — bei lokalen Händlern und je nach Anbieter zusätzlich bei ausgewählten Online-Marken — und wird automatisch monatlich aufgeladen. Dieser Leitfaden erklärt, wie die Sachbezugskarte funktioniert, welche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gelten und wie Sie sie in drei Schritten einführen.
Hinweis: Wenn Sie als Mitarbeitende:r den Kontostand Ihrer eigenen Sachbezugskarte abfragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Karten-Anbieter Ihres Arbeitgebers.
Eine Sachbezugskarte ist eine spezielle Form der Prepaid-Karte, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden als steuerfreien Sachbezug zur Verfügung stellen. Die Karte funktioniert wie eine reguläre Mastercard-Prepaid-Karte — mit zwei wesentlichen Unterschieden: Erstens ist der Einsatzbereich aus steuerlichen Gründen begrenzt (Regional- oder Marken-Beschränkung). Zweitens darf das aufgeladene Guthaben nicht in bar ausgezahlt werden — sonst verliert es den Sachbezugs-Status.
Steuerlich greift die Karte über die monatliche 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Solange der monatliche Aufladebetrag 50 € nicht überschreitet und die ZAG-Konformität nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG gegeben ist, ist der Sachbezug für beide Seiten vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei.
Eine reguläre Mastercard-Prepaid-Karte (Open-Loop-Karte) ohne Akzeptanz-Beschränkungen erfüllt die ZAG-Kriterien seit 2022 nicht mehr — sie kann nicht als steuerfreier Sachbezug eingesetzt werden. Eine Sachbezugskarte ist daher technisch eine Mastercard, aber mit gezielter Beschränkung auf bestimmte Regionen, Marken oder Kategorien (Closed-Loop oder Controlled-Loop).
Beide nutzen die gleiche Steuerregelung (§ 8 Abs. 2 EStG, 50 € pro Monat). Der Unterschied liegt in der praktischen Einsatz-Mechanik: Ein Sachbezugsgutschein ist meist auf einen Händler oder eine Kette beschränkt (z. B. Amazon-Gutschein, Tankgutschein einer einzelnen Marke). Eine Sachbezugskarte ist Mastercard-basiert und damit deutlich breiter einsetzbar — bei vielen Händlern in einer Region oder bei einer Auswahl von Marken. Für Belegschaften ab etwa 10 Mitarbeitenden ist die Karte fast immer eine effiziente Wahl, weil der Verwaltungsaufwand pro Mitarbeitenden minimal ist.
→ 50-Euro-Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG — der vollständige Leitfaden
Damit die Sachbezugskarte vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
Pro Mitarbeitenden dürfen maximal 50 € pro Kalendermonat als Sachbezug gewährt werden — das umfasst alle Sachbezüge zusammen, nicht nur die Karte. Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Karte muss seit 2022 die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. In der Praxis bedeutet das: Sie ist entweder bei einem definierten Händlerkreis einlösbar (Closed-Loop), bei einem begrenzten Akzeptanznetz (Controlled-Loop) oder für einen bestimmten Zweck (z. B. Tanken). Eine vollständig offene Mastercard ohne Beschränkung erfüllt die Kriterien nicht.
Der Sachbezug muss "on top" zum bestehenden Gehalt gewährt werden — eine Gehaltsumwandlung schließt die Steuerfreiheit aus. Diese Voraussetzung wird in Lohnsteuer-Außenprüfungen besonders aufmerksam geprüft.
Direktantwort: Mit einer Mastercard-basierten Sachbezugskarte können Mitarbeitende deutschlandweit überall dort bezahlen, wo Mastercard akzeptiert wird — bei lokalen Händlern, in Restaurants, an Tankstellen und in Online-Shops. Aus steuerlichen Gründen muss der Einsatzbereich allerdings auf bestimmte Regionen oder Marken begrenzt sein (ZAG-Konformität). Bei HelloBonnie by Hrmony entscheiden Mitarbeitende selbst, wie sie ihr Budget zwischen Regional Spaces (lokaler Einzelhandel der eigenen Region) und Brand Spaces (über 300 ausgewählte Online-Marken) aufteilen.
Steuerlich nicht zulässig: Eine vollständig offene Mastercard ohne regionale oder marken-bezogene Beschränkung erfüllt die ZAG-Kriterien nicht und kann den Sachbezugs-Status verlieren. Konkrete Anwendungsbeispiele für ZAG-konforme Karten: Tanken bei einer ausgewählten Marke, Einkaufen im lokalen Einzelhandel, Online-Shopping bei IKEA, MediaMarkt, Zalando und ähnlichen Brand Spaces.
Mit der Übernahme von HelloBonnie im Februar 2026 hat Hrmony seine Multi-Benefit-Plattform um eine Smartcard-Infrastruktur erweitert. HelloBonnie verbindet die Akzeptanzbreite einer Mastercard mit der ZAG-Konformität klassischer Sachbezugskarten — ein Modell, das in der deutschen Sachbezugskarten-Landschaft so noch nicht etabliert war.
Was HelloBonnie unterscheidet. Mitarbeitende erhalten ihr monatliches 50-Euro-Sachbezug-Budget auf eine virtuelle oder physische Karte und teilen es selbst zwischen zwei Einsatz-Modi auf: Regional Spaces (lokaler Einzelhandel der eigenen Region), Brand Spaces (über 300 ausgewählte Marken im Online-Bereich — von Aral bis Zalando). Die ZAG-Konformität wird dort hergestellt, wo der Mitarbeitende sie tatsächlich braucht — nicht durch eine pauschale Beschränkung auf einen Anwendungsfall.
Was das für Arbeitgeber bedeutet. Eine einzige Sachbezugskarte für alle Mitarbeitenden — unabhängig davon, ob die Belegschaft urban oder ländlich, mobilitäts-orientiert oder konsum-orientiert ist. Statt drei verschiedene Sachbezugs-Lösungen parallel zu betreiben, deckt HelloBonnie by Hrmony alle gängigen Anwendungsfälle in einer Karte ab.
Integration in die Hrmony-Plattform. HelloBonnie wird nach und nach vollständig in die Hrmony-Benefit-Plattform integriert. Lohnabrechnungs-Daten (DATEV-konform), monatliche Aufladung und Mitarbeiter-Onboarding laufen zukünftig über die zentrale Hrmony-Verwaltung — keine separate Insel-Lösung.
→ Hintergrund: Hrmony übernimmt HelloBonnie und erweitert Multi-Benefit-Plattform
→ Anbieter-Vergleich: Sachbezugskarten-Anbieter im Vergleich
Schritt 1: Belegschaft analysieren. Wie viele Mitarbeitende sollen die Karte erhalten? In welchen Regionen wohnen sie? Welche Anwendungsfälle stehen im Vordergrund — eher lokaler Einzelhandel, eher Online-Shopping, eher Tanken? Diese Analyse beeinflusst die Auswahl des Kartenanbieters auf Grundlage des dort möglichen Partner-Angebots.
Schritt 2: Karten-Lösung wählen. Bei kleinen Belegschaften (unter 10 Mitarbeitende) kann ein klassischer Sachbezugsgutschein wirtschaftlicher sein. Ab 10-15 Mitarbeitenden ist eine Sachbezugskarte fast immer die effizientere Lösung — sie reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Bei der Anbieter-Auswahl sind drei Kriterien zentral: ZAG-Konformität (Pflicht), Akzeptanzbreite, Lohnabrechnungs-Integration (DATEV-Lohnart).
Schritt 3: Lohnabrechnung & Onboarding. Der monatliche Aufladebetrag (typischerweise 50 € pro Mitarbeitenden) wird in der DATEV-Lohnart 2480 als "Sachbezug st/sv-frei" verbucht. Mitarbeitende erhalten ihre Karte (virtuell oder physisch) plus eine Empfangsbestätigung — die ist 10 Jahre nach § 257 HGB aufzubewahren. Bei Plattform-Lösungen wie HelloBonnie by Hrmony läuft das vollständig digital und automatisch.
Bei Überschreitung der Freigrenze wird der gesamte Betrag des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig — nicht nur der überschießende Teil. Der Arbeitgeber hat dann zwei Optionen:
Option 1: Pauschalversteuerung nach § 37b EStG. Der gesamte Betrag wird mit 30 % pauschal versteuert. Damit erhält der Mitarbeitende den vollen Sachwert; der Arbeitgeber trägt die Steuerlast plus seinen SV-Anteil.
Option 2: Auf 50 € reduzieren. Wenn der überschießende Betrag minimal ist, ist die Reduktion auf die Freigrenze die einfachste Lösung. Bei deutlich höheren Beträgen (z. B. Geschenke zu persönlichen Anlässen) lohnt die Pauschalversteuerung mehr.
Wichtig: 60-Euro-Aufmerksamkeit als zusätzlicher Topf. Bei persönlichen Anlässen (Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit, Geburt) greift die R 19.6 Abs. 1 LStR — bis 60 € pro Anlass steuerfrei. Diese 60-Euro-Aufmerksamkeit ist ein eigenständiger Topf und beeinflusst die monatliche 50-Euro-Sachbezug-Freigrenze nicht. Beide Töpfe können im selben Monat parallel ausgeschöpft werden, z.B. durch HelloBonnie by Hrmony und Hrmony Geschenke.

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