Digitale Essensmarken: Snacks und Mahlzeiten
Steuerlexikon
24.1.2019

Beim Mittagessen sparen: Neuerungen rund um den Sachbezugswert ab dem 01.01.2019

Der Sachbezugswert im Kalenderjahr 2019

Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Essensmarken wird in den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) unter R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 geregelt. Im Kalenderjahr 2019 beträgt der amtliche Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 €.
(BMF-Schreiben vom 18.1.2019 IV C 5 – S 2334/08/10006-01; DOK 2019/0040075)

Für die vorhergehenden Kalenderjahre lag der Wert bei

2018: 3,23 €
2017: 3,17 €
2016: 3,10 €

Exklusiv: Alle steuerfreien Benefits im Überblick!

Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.

Kostenfrei herunterladen

Gratis Leitfaden: Alles über Essenszuschüsse

Mitarbeiterbindung stärken mit dem richtigen Zuschuss. Hier erfahren Sie, wie.

Kostenfrei herunterladen
Kategorie:
Steuerlexikon
Dropdown Plus
Dropdown Plus
Dropdown Plus
Autor: Kay Müller
Wirtschaftsjurist bei Hrmony
Verpassen Sie keinen
Benefit-Trend!


Als eine:r von über 17.000 Expert:innen erhalten Sie regelmäßig wichtige News und Infos zum Thema Benefits und Mitarbeiterföderung direkt in Ihr Postfach.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie der Kontaktaufnahme zur Übermittlung der gewünschten Inhalte und von Informationen zu Leistungen und Produkten von Hrmony zu. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das könnte Sie auch interessieren:
Ihr Unternehmen mit Hrmony: Ein echter Win-Win
Jetzt ausprobieren & Mitarbeitende motivieren.
Digitale Benefits von Hrmony