Insgesamt 16 wichtige Bausteine stehen Arbeitgebenden zur Nettolohnoptimierung zur Verfügung. Gerade Zeiten des Mangels gut ausgebildeter Fachkräfte stellen sich Arbeitgebende die Frage, wie qualifizierte Arbeitnehmende geworben und an das Unternehmen gebunden werden können. Eine geschickte Nettolohnoptimierung ist eine Möglichkeit dafür.
Nettolohnoptimierung mit Arbeitgeberzuschüssen
Der Gesetzgeber hat Arbeitnehmenden dafür eine Reihe von Alternativen eingeräumt, Beschäftigten Zahlungen und Sachleistungen zu gewähren, die steuerfrei oder steuerbegünstigt sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung sind.
Waren und Dienstleistungen Dritter
Vom Arbeitgebenden ausgegebene Gutscheine für Waren für den Einkauf bei einem Dritten sind steuer- und beitragsfrei, wenn die Freigrenze für Sachbezüge von monatlich 50 € nicht überschritten wird. Diese Gutscheine dürfen nicht bar ausgezahlt werden.
Tankgutschein
Auch hier gilt: Die Freigrenze von 50 € darf nicht überschritten werden. Tankgutscheine werden von allen Tankstellen angeboten. Alternativ kann der Arbeitgebende monatlich 50 € für die Benzinkosten nach Vorlage der Belege durch den Arbeitnehmenden erstatten.
Stromkosten
Über eine monatliche Abschlagszahlung an den Energieversorger des Beschäftigten in Höhe des Freibetrags von 50 € kann der Arbeitgebende die Kosten für Strom übernehmen.
Zeitungsabonnement
Hier übernimmt der Arbeitgebende die Rechnung für die Zeitung/Zeitschrift des Arbeitnehmenden. Dieser Zuschuss ist steuer- und beitragsfrei, wenn er monatlich unter 50 € bleibt.
Betriebliche Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge fließen die Beiträge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmenden in die Altersvorsorge. Auf diese Weise sinkt die Steuerbelastung des Arbeitnehmenden und die Sozialversicherungsbeiträge sind für Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden niedriger.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Krankheitsausfälle der Mitarbeitenden sind in Unternehmen nicht selten. Als häufigste Ursache gelten Rückenprobleme. Der Arbeitgebende kann zur Förderung der Gesundheit seiner Arbeitnehmenden Kurse zur Verbesserung des Gesundheitszustandes mit jährlich 500 € beitrags- und steuerfrei unterstützen. Existieren in dem Betrieb keine Angebote, hat der Arbeitgebende die Möglichkeit, Barzuschüsse für privat durchgeführte Kurse zu garantieren.
Jobticket
Beim Jobticket handelt es sich um Monats- oder Jahreskarten für den ÖPNV, die der Arbeitgebende entweder vergünstigt oder kostenfrei zur Verfügung stellt. Der Arbeitgebende schließt hierfür einen Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen ab und trägt sämtliche Kosten. Erfolgt die monatliche Ausgabe des Tickets, wird dieses als Sachbezug anerkannt.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
Übernimmt der Arbeitgebende die Fahrtkosten seiner Arbeitnehmenden für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, können dem Arbeitnehmenden bis zu 0,30 €/km und Tag beitragsfrei und pauschalgesteuert gewährt werden. Gängig ist eine Pauschalisierung von 15 Arbeitstagen.
Legt der Arbeitnehmende die Strecke mit dem ÖPNV zurück, ist sogar eine volle Erstattung der Kosten möglich.