Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

Sie sind Arbeitgeber und überlegen, das Deutschlandticket als Jobticket einzuführen? Diese Seite zeigt Ihnen, wie Sie das Ticket steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG bezuschussen oder vollständig übernehmen, welche Voraussetzungen gelten und wie die Lohnabrechnung läuft. Außerdem: Was das aktuelle BMF-Schreiben zu Werbungskosten und Pendlerpauschale bedeutet.
*Hinweis: Wenn Sie das Deutschlandticket privat suchen (Kosten, Kauf, Gültigkeit), finden Sie alle Informationen direkt auf deutschlandticket.de oder bei Ihrem regionalen Verkehrsverbund.
Direktantwort: Das Deutschlandticket kostet 2026 63 € pro Monat im regulären Verkauf. Arbeitgeber können das Ticket als Jobticket vollständig übernehmen oder anteilig bezuschussen — beides ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 % gewähren die Verkehrsverbünde zusätzlich 5 % Rabatt — der effektive Ticketpreis sinkt damit auf 59,85 € pro Monat.
Das Deutschlandticket gilt deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr — Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram und Regionalverkehr. Es ist ein reines Nahverkehrsticket, ohne Einschränkung auch für private Fahrten nutzbar. Für Arbeitgeber bedeutet das: Ein einziges, einheitliches Ticket statt regional unterschiedlicher Verbund-Konditionen.
Das Deutschlandticket hat seit seiner Einführung eine kleine Revolution im deutschen Nahverkehr ausgelöst und gewinnt rasant an Bedeutung – nicht nur für Privatpersonen, sondern auch als attraktiver Mitarbeiter-Benefit. Mit über 14,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern (Stand: Ende 2025) hat es sich schnell als feste Größe etabliert.
Damit der Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
→ Allgemeine Jobticket-Voraussetzungen nach § 3 Nr. 15 EStG
Arbeitgeber haben drei etablierte Wege, das Deutschlandticket den Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen:
Bei vollständiger Übernahme zahlt der Arbeitgeber die kompletten 59,85 € pro Monat (mit Verbund-Rabatt). Mitarbeitende erhalten das Ticket kostenlos. Steuerlich: vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 15 EStG.
Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 % des Listenpreises zuschießt (15,75 € pro Monat), gewähren die meisten Verkehrsverbünde einen Rabatt von 5 % auf den Ticketpreis. Effekt: Mitarbeitende zahlen nur noch 44,10 € pro Monat statt 63 €. Auch dieser Zuschuss ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wenn keine zusätzliche Lohnzahlung möglich ist, kann das Deutschlandticket auch über eine Gehaltsumwandlung angeboten werden. Dann greift jedoch nicht § 3 Nr. 15 EStG, sondern die Pauschalversteuerung mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG. Steuerfreiheit gibt es in dieser Konstellation nicht — wohl aber Sozialversicherungsfreiheit.
Annahme: 50 Mitarbeitende mit Deutschlandticket-Vollübernahme. Der Arbeitgeber trägt 59,85 € pro Mitarbeitenden pro Monat = 718,20 € pro Jahr. Bei 50 Mitarbeitenden: 35.910 € jährlich.
Brutto-Netto-Vergleich. Eine Lohnerhöhung mit gleichem Netto-Effekt (59,85 € netto) würde rund 120 € Brutto pro Mitarbeitenden pro Monat kosten — plus Sozialabgaben des Arbeitgebers (~21 %). Auf das Jahr gerechnet: rund 1.740 € pro Mitarbeitenden, bei 50 Mitarbeitenden 87.000 € — gegenüber 35.910 € beim Deutschlandticket. Ersparnis: rund 51.000 € pro Jahr.
Hinweis: Die 718,20 € pro Mitarbeitenden werden auf die Entfernungspauschale in der Steuererklärung angerechnet — siehe BMF-Block unten. In den meisten Konstellationen ist der Brutto-Netto-Vorteil aus dem Vollzuschuss aber deutlich höher als die entgangene Werbungskosten-Steuerwirkung.
Direktantwort: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschlandticket nach § 3 Nr. 15 EStG werden auf die Entfernungspauschale des Mitarbeitenden 1:1 angerechnet — das hat das Bundesfinanzministerium im BMF-Schreiben vom 05.09.2024, LStH 2025 bestätigt. Konkret: Der Mitarbeitende kann den durch den Zuschuss gedeckten Anteil seiner Pendelfahrten nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend machen.
Wenn Sie als Arbeitgeber das Deutschlandticket vollständig übernehmen (59,85 € pro Monat, 718,20 € pro Jahr), reduziert sich die Werbungskosten-fähige Entfernungspauschale Ihrer Mitarbeitenden um eben diesen Jahresbetrag. Die Anrechnung erfolgt automatisch über die Lohnsteuerbescheinigung — Sie als Arbeitgeber müssen den Jahreswert des Zuschusses in Zeile 17 (steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) ausweisen.
In den meisten Konstellationen profitieren Mitarbeitende klar — denn der Zuschuss kommt brutto = netto, während die Pendlerpauschale erst über die Steuererklärung wirkt und nur einen Bruchteil des Zuschusses als Steuerersparnis zurückbringt. Bei einem Steuersatz von 30 % brächte die alternative Pendlerpauschale-Geltendmachung des Mitarbeitenden nur rund ein Drittel des Brutto=Netto-Werts. Bei sehr langen Arbeitswegen (über 50 km) lohnt eine individuelle Berechnung durch das Lohnbüro.
Bei kürzeren Arbeitswegen kann die Anrechnung des Deutschlandticket-Zuschusses dazu führen, dass die verbleibende Entfernungspauschale unter den tatsächlichen Ticketkosten liegt — dann lohnt sich für den Mitarbeitenden der Nachweis tatsächlicher Kosten in der Steuererklärung. Auch das hat das BMF-Schreiben präzisiert: Der nicht durch den Arbeitgeberzuschuss gedeckte Anteil bleibt als Werbungskosten geltend machbar.
→ Detail: BMF-Schreiben vom 05.09.2024, Nr. 12
→ Pendlerpauschale 2026 — Detail-Lexikon
→ Entfernungspauschale 2026 — neue Werte
Bis 2023 waren Jobtickets typischerweise regional begrenzte Monats- oder Jahreskarten der jeweiligen Verkehrsverbünde — mit verbund-spezifischen Konditionen, Tarifgrenzen und teils unterschiedlichen Mitnahmeregelungen. Das Deutschlandticket hat diese Komplexität auf eine bundesweite Einheitslösung reduziert.
Vorteile des Deutschlandtickets als Jobticket. Bundesweite Geltung im ÖPNV, einheitlicher Preis (63 € in 2026), keine regionalen Vertragsverhandlungen mit einzelnen Verbünden, einfache Verwaltung über Plattform-Lösungen. Besonders attraktiv für national aufgestellte Unternehmen mit Mitarbeitenden in mehreren Bundesländern.
Wann klassische Jobtickets noch sinnvoll sein können. In manchen Regionen bieten Verkehrsverbünde weiterhin spezielle Firmenticket-Konditionen mit eigenen Mitnahmeregelungen oder Familienoptionen. Falls Ihre Belegschaft homogen in einem bestimmten Verbundgebiet wohnt, kann sich der Vergleich mit dem regionalen Verbundangebot lohnen.
Steuerlich werden beide Varianten identisch behandelt — § 3 Nr. 15 EStG gilt für jedes ÖPNV-Ticket des Linienverkehrs, unabhängig vom Anbieter.
Für die korrekte lohnsteuerliche Behandlung sind drei Dinge wichtig:
Ja, beide Töpfe sind voneinander unabhängig. Das Deutschlandticket läuft über § 3 Nr. 15 EStG (steuerfreier ÖPNV-Zuschuss), der 50-Euro-Sachbezug über § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Freigrenze für Sachleistungen). Eine Sachbezugskarte für andere Sachbezüge (etwa zum Tanken, Einkaufen oder als Marken-Gutschein) und ein Deutschlandticket-Zuschuss sind also problemlos parallel möglich — die Volumina blockieren sich nicht gegenseitig.
In der Praxis ist diese Kombination ein starker Benefit-Mix: Mitarbeitende bekommen ein vollständig steuerfreies ÖPNV-Ticket plus 50 € Sachbezug-Topf für andere Lebensbereiche.

Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.
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