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m/w/d: Bedeutung und korrekte Verwendung in Stellenanzeigen
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- „m/w/d“ steht für männlich, weiblich, divers und macht eine Anzeige geschlechtsneutral.
- Das „d“ ist seit Einführung des Personenstands „divers“ (2018) Standard.
- Varianten wie w/m/d, m/w/x oder d/m/w sind rechtlich gleichwertig.
- Das Kürzel wirkt nur, wenn die gesamte Anzeige neutral bleibt – Titel, Aufgaben, Ansprache.
- Verstöße gegen das AGG können Entschädigungen nach § 15 AGG auslösen.
Das Kürzel „(m/w/d)“ steht in fast jeder Stellenanzeige – doch was bedeutet es genau, und reicht es allein für eine rechtssichere Ausschreibung? Dieser Beitrag erklärt die Bedeutung, zeigt die gängigen Varianten und wie Sie geschlechtsneutral und AGG-konform ausschreiben.
Was bedeutet m/w/d?
„m/w/d“ ist die Abkürzung für männlich, weiblich, divers. Der Zusatz signalisiert, dass sich eine Stellenausschreibung an alle Geschlechter richtet. Rechtlicher Hintergrund ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Eine Stelle muss geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Seit das Bundesverfassungsgericht das dritte Geschlecht anerkannt und der Gesetzgeber 2018 den Personenstand „divers“ eingeführt hat, gehört das „d“ zum Standard.
Das „d“ umfasst alle Menschen, die sich weder ausschließlich als männlich noch als weiblich einordnen. Inhaltlich austauschbare Varianten wie „x“ oder „a“ verfolgen denselben Zweck.
Die gängigen Schreibweisen im Überblick:
KürzelBedeutungHinweis
(m/w/d)
Bedeutung: männlich, weiblich, divers
Hinweis: Standard, am weitesten verbreitet
(w/m/d)
Bedeutung: weiblich, männlich, divers
Hinweis: rechtlich gleichwertig, betont Vielfalt
(m/w/x)
Bedeutung: männlich, weiblich, x für unbestimmt
Hinweis: „x“ statt „divers“, ebenfalls zulässig
(d/m/w)
Bedeutung: divers, männlich, weiblich
Hinweis: bewusste Reihenfolge, gleichwertig
(m/f/d)
Bedeutung: male, female, diverse
Hinweis: englische Variante für internationale Anzeigen
(m/w/a)
Bedeutung: männlich, weiblich, anders
Hinweis: seltener, Bedeutung ggf. ausschreiben
m/w/d richtig verwenden
Das Kürzel steht üblicherweise direkt hinter dem Jobtitel, in Klammern: „Personalreferent (m/w/d)“. Die Reihenfolge der Buchstaben ist rechtlich nicht vorgeschrieben – „w/m/d“ oder „d/m/w“ sind ebenso zulässig und werden teils bewusst gewählt, um Vielfalt zu betonen.
Das Kürzel allein genügt nicht. Entscheidend ist, dass die gesamte Anzeige neutral bleibt. Ein „(m/w/d)“ hinter „Bürofräulein“ oder „junger Macher“ heilt eine diskriminierende Formulierung nicht. Achten Sie auf einen neutralen Jobtitel und eine Ansprache, die niemanden wegen Geschlecht, Alter oder Herkunft ausschließt.
Typische Fehler und ihre neutrale Entsprechung:
ThemaNeutralNicht neutral
Jobtitel
Neutral: „Assistenz der Geschäftsführung (m/w/d)“
Nicht neutral: „Sekretärin gesucht“
Erfahrung
Neutral: „Berufserfahrung erwünscht“
Nicht neutral: „junger, dynamischer Kollege“
Sprache
Neutral: „Deutsch C1, da kundennah“
Nicht neutral: „deutscher Muttersprachler“
Zusatz
Neutral: „Bauleiter (m/w/d)“
Nicht neutral: „Bauleiter“ ohne Zusatz
Wie Sie eine vollständige, wirksame Anzeige aufbauen, zeigt der Leitfaden Stellenanzeige erstellen.
Geschlechtsneutral heißt nicht unpersönlich
Neutral formulieren bedeutet nicht, auf Ansprache zu verzichten. Statt geschlechtsspezifischer Rollen nennen Sie die Funktion, und statt „Bewerber“ sprechen Sie mit „Sie“ direkt an. Machen Sie zudem Ihr Angebot sichtbar: Konkrete Benefits wie ein Essenszuschuss, ein 50 € Sachbezug oder ein Zuschuss zum ÖPNV sprechen alle Bewerber gleichermaßen an – und bedeuten netto spürbar mehr.
m/w/d und das AGG: Was Arbeitgeber wissen müssen
Das AGG verbietet, eine Stelle wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität zu benachteiligen (§ 7, § 11 AGG). Eine nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung gilt als Indiz für eine Benachteiligung. Abgelehnte Bewerber können dann nach § 15 AGG eine Entschädigung verlangen – auch ohne dass sie die Stelle bekommen hätten.
Der Zusatz „(m/w/d)“ ist daher kein kosmetisches Detail, sondern Ihre einfachste Absicherung. Wichtig: Er schützt nur, wenn die gesamte Anzeige neutral bleibt.
Transparenz kommt hinzu. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie rückt neben der geschlechtsneutralen Sprache auch die Gehaltsangabe in den Fokus. Wer beides früh mitdenkt, ist für kommende Anforderungen gerüstet.
Bevor Sie veröffentlichen, prüfen Sie Ihren Entwurf mit dem kostenfreien Hrmony Stellenanzeigen-Check auf AGG-Risiken und über 20 weitere Kriterien.
Fazit
„m/w/d“ bedeutet männlich, weiblich, divers und macht eine Stellenanzeige geschlechtsneutral – die Grundvoraussetzung für eine AGG-konforme Ausschreibung. Entscheidend ist aber der gesamte Text: Nur wenn Jobtitel, Aufgaben und Ansprache neutral bleiben, wirkt das Kürzel auch rechtlich.






