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KI-Kompetenz-Pflicht nach dem AI Act – was Arbeitgebende seit Februar 2025 sicherstellen müssen
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4 AI Act) gilt seit dem 2. Februar 2025 – unmittelbar, ohne Übergangsfrist und vom Digital Omnibus nicht verschoben.
- Sie trifft Anbieter und Betreiber, also jedes Unternehmen, in dem Mitarbeitende KI nutzen – auch beim Einsatz allgemeiner Tools wie ChatGPT.
- „Ausreichende KI-Kompetenz“ ist verhältnismäßig: kein Zertifikatszwang, sondern ein zum Einsatz passendes Niveau je nach Rolle, Vorwissen und Risiko.
- Art. 4 hat keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Ab dem 2. August 2026 greift aber die Marktüberwachung (in Deutschland über die Bundesnetzagentur) – und im Schadens- oder Prüfungsfall trägt das Unternehmen die Beweislast.
- HR ist doppelt betroffen: als Anwender von KI im Recruiting und als Funktion, die betriebsweite Schulung und Governance mitverantwortet.
Was ist die KI-Kompetenz-Pflicht
Die KI-Kompetenz-Pflicht verlangt von Unternehmen, dass alle Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme bedienen, diese Systeme ausreichend verstehen. Sie steht in Artikel 4 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) und gilt für Anbieter und Betreiber gleichermaßen.
Konkret heißt das: Arbeitgebende müssen mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass Mitarbeitende die Funktionsweise, die Grenzen und die Risiken der eingesetzten KI einschätzen können. Der Gesetzestext bleibt bewusst offen und schreibt kein festes Format vor.
Seit wann die Pflicht gilt – und warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025, unmittelbar und ohne Übergangsfrist. Wer bis heute keine Maßnahmen ergriffen hat, erfüllt die Vorgabe seit über einem Jahr nicht.
Anders als die Hochrisiko-Pflichten wurde die KI-Kompetenz-Pflicht vom Digital Omnibus nicht verschoben. Die behördliche Marktüberwachung startet in Deutschland am 2. August 2026 – zuständig wird die Bundesnetzagentur. Bis dahin besteht die Pflicht bereits, nur die Durchsetzung gewinnt an Schärfe. Wer erst im August 2026 beginnt, hat keine saubere Historie und keine belastbaren Nachweise.
Für wen die Pflicht gilt
Die KI-Kompetenz-Pflicht trifft jedes Unternehmen, das KI bereitstellt oder einsetzt – unabhängig von Branche und Größe. Sobald Mitarbeitende ein KI-System beruflich nutzen, ist das Unternehmen Betreiber im Sinne der Verordnung. Das gilt auch für allgemeine Werkzeuge: Wer ChatGPT für Recherche, Texte oder Vorauswahl verwendet, fällt darunter.
Für HR ist die Pflicht doppelt relevant. Personalabteilungen setzen KI zunehmend selbst ein, etwa im Recruiting oder in der Vorauswahl – und sie verantworten häufig Weiterbildung und interne Richtlinien für das gesamte Unternehmen.
Was „ausreichende KI-Kompetenz“ bedeutet
Die Verordnung definiert KI-Kompetenz als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI sachkundig einzusetzen und ihre Chancen wie Risiken realistisch einzuschätzen (Art. 3 Nr. 56). Ein festes Niveau nennt sie nicht.
Der Maßstab ist verhältnismäßig. Gefordert ist kein Informatikstudium und keine einheitliche Zertifizierung, sondern ein Kompetenzniveau, das zur konkreten Nutzung passt. Wer KI für einfache Textentwürfe verwendet, braucht weniger als eine Person, die KI-gestützte Entscheidungen über Bewerbende trifft. Maßgeblich sind Rolle, Vorwissen, Einsatzkontext und die möglichen Folgen für Betroffene.
Was Arbeitgebende jetzt tun sollten
Ein pragmatischer Weg in fünf Schritten:
- KI-Systeme erfassen – Welche Tools sind im Einsatz, wer nutzt sie, in welchem Kontext?
- Zielgruppen bilden – Rollen mit ähnlichem Bedarf zusammenfassen, statt jede Einzelnutzung separat zu betrachten.
- Risikoadäquat schulen – ein Basismodul für die allgemeine Nutzung, Vertiefungen für sensible Bereiche wie Recruiting.
- Dokumentieren – Inhalte, Teilnahme und Datum festhalten. Artikel 4 verlangt das nicht ausdrücklich, aber im Prüf- oder Schadensfall liegt die Beweislast beim Unternehmen.
- Aktuell halten – auffrischen bei neuen Tools, wesentlichen Funktionsänderungen oder geänderten Rechtsvorgaben.
Was bei Verstößen droht
Hier lohnt Präzision statt Panikmache: Artikel 4 enthält keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Es gibt keinen festen Strafbetrag allein für fehlende Schulung.
Folgenlos ist Untätigkeit trotzdem nicht. Ab dem 2. August 2026 können die nationalen Behörden die Einhaltung kontrollieren. Sanktionen sind vor allem dann wahrscheinlich, wenn sich ein Vorfall nachweislich auf fehlende Schulung oder Anleitung zurückführen lässt – so die FAQ der EU-Kommission. Dazu kommt die zivilrechtliche Seite: Führt ein Bedienfehler zu einem Schaden, kann eine unzureichende Qualifikation als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden. Eine saubere Dokumentation ist deshalb der beste Schutz.
KI-Kompetenz beginnt mit der Einordnung
Bevor Sie sinnvoll schulen können, brauchen Sie den Überblick: Welche KI ist im Haus, und wie riskant ist ihr Einsatz? Genau diese Einordnung ist auch der erste Schritt jeder KI-Governance. Wie die Risikostufen und Pflichten insgesamt zusammenhängen, zeigt unser Überblick zur KI-Verordnung.






