Aktualisiert am
07.07.2026

KI-Verordnung (EU AI Act) – Risikostufen, Pflichten und Fristen im Überblick

Roland Völkel
Senior Content Marketing Manager

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick


  • Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, auch EU AI Act) gilt seit dem 1. August 2024 und reguliert KI risikobasiert in vier Stufen: verboten, hochriskant, begrenztes Risiko, minimales Risiko.
  • KI in Beschäftigung und Personalmanagement steht in Annex III, Nummer 4 – Recruiting, Auswahl, Beförderung, Kündigung und Leistungsbewertung per KI gelten damit regelmäßig als Hochrisiko.
  • Wer ein eingekauftes KI-Tool nutzt, ist Betreiber und hat eigene Pflichten, unabhängig von den Pflichten des Anbieters.
  • Die Hochrisiko-Pflichten für HR gelten nach dem Digital Omnibus (Ende Juni 2026 verabschiedet) erst ab dem 2. Dezember 2027 – die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) und die Verbote gelten aber schon seit dem 2. Februar 2025.
  • Bußgelder reichen bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken und bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei Verstößen gegen die Hochrisiko-Pflichten.

Die KI-Verordnung der EU ordnet KI-Systeme nach Risiko ein und knüpft daran gestaffelte Pflichten. Für Personalabteilungen ist das besonders relevant: KI im Recruiting, in der Auswahl oder der Leistungsbewertung zählt regelmäßig zum Hochrisiko-Bereich. Dieser Überblick erklärt die vier Risikostufen, die Rollen von Anbieter und Betreiber, die Fristen nach dem Digital Omnibus und was HR jetzt konkret prüfen sollte.

Was ist die KI-Verordnung (EU AI Act)

Die KI-Verordnung ist das erste umfassende KI-Gesetz der EU. Sie regelt, welche KI-Systeme unter welchen Auflagen in der EU entwickelt und eingesetzt werden dürfen – nach dem Prinzip: je höher das Risiko für Menschen, desto strenger die Pflichten.

Formal heißt sie Verordnung (EU) 2024/1689 und ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Ihre Pflichten greifen aber nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt über mehrere Jahre. Der englische Name „AI Act“ und die deutsche „KI-Verordnung“ meinen dasselbe Gesetz.

Für HR ist die Verordnung kein Randthema. Sobald KI Bewerbungen sichtet, Kandidatinnen und Kandidaten bewertet oder Leistung misst, greift sie – unabhängig davon, ob die KI selbst entwickelt oder als fertiges Tool eingekauft wurde.

Die vier Risikostufen der KI-Verordnung

Die Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein. Jede Stufe zieht andere Pflichten nach sich, und ein HR-System kann je nach Einsatz in jeder dieser Stufen landen.

  • Verboten – KI-Praktiken mit unvertretbarem Risiko sind untersagt. Im HR-Kontext zählt dazu die Emotionserkennung am Arbeitsplatz, etwa Software, die aus Stimme oder Gesicht auf den Gefühlszustand von Beschäftigten schließt.
  • Hochrisiko – KI, die Menschen wesentlich beeinflusst. Für HR ist das die zentrale Stufe: Recruiting, Auswahl, Beförderung und Leistungsbewertung fallen regelmäßig hierunter (Annex III, Nr. 4).
  • Begrenztes Risiko – Systeme mit Transparenzpflicht, etwa Chatbots oder KI-generierte Inhalte. Nutzende müssen erkennen können, dass sie mit KI interagieren.
  • Minimales Risiko – der Großteil aller Anwendungen, etwa Spam-Filter oder einfache Automatisierung. Hier gelten keine besonderen Pflichten.

Wichtig in der Praxis: Nicht das Modell bestimmt die Stufe, sondern der Einsatz. Ein allgemeines Tool wie ChatGPT wird zur Hochrisiko-Anwendung, sobald es systematisch und entscheidungsrelevant Bewerbungen vorsortiert.

KI-Verordnung und HR: Warum Personalabteilungen besonders betroffen sind

Beschäftigung und Personalmanagement stehen ausdrücklich im Hochrisiko-Katalog der Verordnung. Annex III, Nummer 4 nennt KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Aufgabenverteilung sowie die Bewertung von Leistung und Verhalten – überall dort, wo KI Entscheidungen über Menschen wesentlich beeinflusst.

Konkret betrifft das Werkzeuge wie automatisches CV-Screening, Matching-Algorithmen im Bewerbermanagementsystem, KI-gestützte Video-Interviews oder Software zur Leistungs- und Potenzialbewertung. Für ein KI-gestütztes Bewerbermanagementsystem heißt das: Prüfen Sie früh, welche Funktionen eine Einstufung als Hochrisiko auslösen. Wie Sie KI im Recruiting nutzen, ohne gegen den AI Act zu verstoßen, zeigt unser Beitrag zu KI im Recruiting.

Es gibt Ausnahmen. Nach Artikel 6 Absatz 3 gilt ein System aus Annex III nicht als hochriskant, wenn es nur eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe erfüllt oder rein vorbereitend arbeitet. Diese Ausnahme wird aber eng ausgelegt – und sie entfällt vollständig, sobald das System Personen profiliert.

Fristen der KI-Verordnung: Was gilt ab wann

Die Pflichten greifen gestaffelt. Der Digital Omnibus – ein Änderungspaket, das der Rat der EU am 29. Juni 2026 verabschiedet hat – hat die Hochrisiko-Fristen nach hinten verschoben. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht unmittelbar bevor, die neuen Daten gelten als gesetzt.

  • 2. Februar 2025 – verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4). In Kraft.
  • 2. August 2025 – Regeln für General-Purpose-AI, Governance und Sanktionen. In Kraft.
  • 2. August 2026 – Kern der Transparenzpflichten nach Artikel 50. Nicht verschoben.
  • 2. Dezember 2026 – Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte bei Alt-Systemen (Art. 50 Abs. 2) und neue Verbote für bestimmte KI-generierte Inhalte.
  • 2. Dezember 2027 – Hochrisiko-Pflichten für Annex-III-Systeme inklusive HR. Verschoben von ursprünglich 2. August 2026.
  • 2. August 2028 – Pflichten für in Produkte eingebettete Hochrisiko-KI (Annex I).

Für HR heißt das: Die vollen Hochrisiko-Pflichten greifen erst Ende 2027. Das ist Vorbereitungszeit, kein Aufschub – Risikoanalyse, Dokumentation und die Gestaltung der menschlichen Aufsicht entstehen nicht im letzten Quartal vor der Frist.

KI-Kompetenz-Pflicht: schon heute verbindlich

Eine Pflicht gilt bereits und wird oft übersehen: die KI-Kompetenz-Pflicht nach Artikel 4. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber dafür sorgen, dass ihr Personal KI-Systeme ausreichend versteht – gemessen an Vorwissen, Einsatzkontext und den betroffenen Personen.

Diese Pflicht hat der Digital Omnibus nicht verschoben. Wer KI in HR einsetzt, sollte die Qualifikation der beteiligten Personen also schon jetzt dokumentieren.

Bußgelder bei Verstößen

Die Verordnung ist mit spürbaren Sanktionen bewehrt. Bei verbotenen Praktiken drohen bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei Verstößen gegen die Hochrisiko-Pflichten sind es bis zu 15 Mio. € oder 3 %.

Die Höhe richtet sich nicht nach der Unternehmensgröße. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es schmale Erleichterungen bei der Konformitätsbewertung, die Grundpflichten gelten aber für jeden Betreiber von Hochrisiko-KI.

Was HR jetzt tun sollte

Der erste Schritt ist immer die Einordnung: Welche KI-Systeme sind im Einsatz, und in welche Risikostufe fallen sie? Erst wenn diese Klassifizierung steht, lassen sich Pflichten, Aufwand und Prioritäten sinnvoll planen.

Genau hier setzt der kostenfreie AI Act Klassifizierer von Hrmony an. Er ordnet Ihre HR-KI in wenigen Minuten in die Risikostufen der Verordnung ein und zeigt die passenden Pflichten – als erste Orientierung, bevor Sie in die Detailarbeit gehen. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung; die Einstufung hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Benefit Report
Exklusiv: Alle steuerfreien Benefits im Überblick!

Mit dem Hrmony Benefit Report lernen Sie die wichtigsten Vorteile für Mitarbeitende kennen.

Kostenfrei herunterladen
essenszuschuss
Gratis Leitfaden: Alles über Essenszuschüsse

Mitarbeiterbindung stärken mit dem richtigen Zuschuss. Hier erfahren Sie, wie.

Kostenfrei herunterladen
Häufig gestellte Fragen:
Häufige Fragen zur KI-Verordnung
Was ist die KI-Verordnung?
Dropdown Plus
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, englisch AI Act) ist das erste umfassende KI-Gesetz der EU. Sie reguliert KI risikobasiert in vier Stufen und gilt seit dem 1. August 2024, mit gestaffelt greifenden Pflichten.
Was gilt als Hochrisiko-KI im HR-Bereich?
Dropdown Plus
Als Hochrisiko gelten KI-Systeme für Recruiting, Bewerberauswahl, Beförderung, Kündigung, Aufgabenverteilung sowie Leistungs- und Verhaltensbewertung, sofern sie Entscheidungen über Personen wesentlich beeinflussen. Annex III Nummer 4 nennt Beschäftigung und Personalmanagement ausdrücklich.
Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten für HR?
Dropdown Plus
Nach dem Digital Omnibus gelten sie ab dem 2. Dezember 2027 statt ursprünglich 2. August 2026. Die KI-Kompetenz-Pflicht und die Verbote gelten dagegen bereits seit dem 2. Februar 2025.
Bin ich Anbieter oder Betreiber?
Dropdown Plus
Sie sind Betreiber, wenn Sie ein eingekauftes System produktiv einsetzen – das trifft auf die meisten HR-Abteilungen zu. Anbieter sind Sie, wenn Sie ein System selbst entwickeln, unter eigenem Namen vermarkten oder wesentlich verändern. Beide Rollen haben eigene, unabhängige Pflichten.
Wie hoch sind die Bußgelder nach der KI-Verordnung?
Dropdown Plus
Bei verbotenen Praktiken drohen bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen die Hochrisiko-Pflichten sind es bis zu 15 Mio. € oder 3 %, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Senior Content Marketing Manager

Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

Über diesen Autor
portrait roland völkel
Senior Content Marketing Manager.
Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.
Prüfen Sie Ihre HR-KI in 90 Sekunden

Der kostenfreie AI Act Klassifizierer ordnet Ihre HR-Anwendung in die Risikostufen der KI-Verordnung ein – mit sofortigem Score und Pflichten-Übersicht.

Jetzt entdecken
Das könnte Sie auch interessieren:
Bewerbermanagementsystem (ATS): Ein umfassender Leitfaden
Ein Bewerbermanagementsystem (ATS) macht den Bewerbungsprozess effizient und hilft, die besten Talente zu gewinnen. Funktionen und Nutzen.
Leitfaden zum Mitarbeitergespräch
Ein Mitarbeitergespräch ist eine wertvolle Gelegenheit, um die Leistung, Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten eines Mitarbeitenden zu besprechen.

Neues aus dem Hrmony Blog

Hrmony macht Employee Benefits zur Infrastruktur – und öffnet seine Plattform für Tech-Partner
Weiterlesen
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was jetzt auf Arbeitgeber:innen zukommt
Weiterlesen
Hrmony übernimmt HelloBonnie und erweitert Multi-Benefit-Plattform um Kartenlösung
Weiterlesen

Ihr Unternehmen mit Hrmony: Ein echter Win-Win
Jetzt ausprobieren & Mitarbeitende motivieren

Digitale Benefits von Hrmony