Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.

Die KI-Verordnung der EU ordnet KI-Systeme nach Risiko ein und knüpft daran gestaffelte Pflichten. Für Personalabteilungen ist das besonders relevant: KI im Recruiting, in der Auswahl oder der Leistungsbewertung zählt regelmäßig zum Hochrisiko-Bereich. Dieser Überblick erklärt die vier Risikostufen, die Rollen von Anbieter und Betreiber, die Fristen nach dem Digital Omnibus und was HR jetzt konkret prüfen sollte.
Die KI-Verordnung ist das erste umfassende KI-Gesetz der EU. Sie regelt, welche KI-Systeme unter welchen Auflagen in der EU entwickelt und eingesetzt werden dürfen – nach dem Prinzip: je höher das Risiko für Menschen, desto strenger die Pflichten.
Formal heißt sie Verordnung (EU) 2024/1689 und ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Ihre Pflichten greifen aber nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt über mehrere Jahre. Der englische Name „AI Act“ und die deutsche „KI-Verordnung“ meinen dasselbe Gesetz.
Für HR ist die Verordnung kein Randthema. Sobald KI Bewerbungen sichtet, Kandidatinnen und Kandidaten bewertet oder Leistung misst, greift sie – unabhängig davon, ob die KI selbst entwickelt oder als fertiges Tool eingekauft wurde.
Die Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein. Jede Stufe zieht andere Pflichten nach sich, und ein HR-System kann je nach Einsatz in jeder dieser Stufen landen.
Wichtig in der Praxis: Nicht das Modell bestimmt die Stufe, sondern der Einsatz. Ein allgemeines Tool wie ChatGPT wird zur Hochrisiko-Anwendung, sobald es systematisch und entscheidungsrelevant Bewerbungen vorsortiert.
Beschäftigung und Personalmanagement stehen ausdrücklich im Hochrisiko-Katalog der Verordnung. Annex III, Nummer 4 nennt KI-Systeme für Einstellung, Auswahl, Aufgabenverteilung sowie die Bewertung von Leistung und Verhalten – überall dort, wo KI Entscheidungen über Menschen wesentlich beeinflusst.
Konkret betrifft das Werkzeuge wie automatisches CV-Screening, Matching-Algorithmen im Bewerbermanagementsystem, KI-gestützte Video-Interviews oder Software zur Leistungs- und Potenzialbewertung. Für ein KI-gestütztes Bewerbermanagementsystem heißt das: Prüfen Sie früh, welche Funktionen eine Einstufung als Hochrisiko auslösen. Wie Sie KI im Recruiting nutzen, ohne gegen den AI Act zu verstoßen, zeigt unser Beitrag zu KI im Recruiting.
Es gibt Ausnahmen. Nach Artikel 6 Absatz 3 gilt ein System aus Annex III nicht als hochriskant, wenn es nur eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe erfüllt oder rein vorbereitend arbeitet. Diese Ausnahme wird aber eng ausgelegt – und sie entfällt vollständig, sobald das System Personen profiliert.
Die Pflichten greifen gestaffelt. Der Digital Omnibus – ein Änderungspaket, das der Rat der EU am 29. Juni 2026 verabschiedet hat – hat die Hochrisiko-Fristen nach hinten verschoben. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht unmittelbar bevor, die neuen Daten gelten als gesetzt.
Für HR heißt das: Die vollen Hochrisiko-Pflichten greifen erst Ende 2027. Das ist Vorbereitungszeit, kein Aufschub – Risikoanalyse, Dokumentation und die Gestaltung der menschlichen Aufsicht entstehen nicht im letzten Quartal vor der Frist.
Eine Pflicht gilt bereits und wird oft übersehen: die KI-Kompetenz-Pflicht nach Artikel 4. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber dafür sorgen, dass ihr Personal KI-Systeme ausreichend versteht – gemessen an Vorwissen, Einsatzkontext und den betroffenen Personen.
Diese Pflicht hat der Digital Omnibus nicht verschoben. Wer KI in HR einsetzt, sollte die Qualifikation der beteiligten Personen also schon jetzt dokumentieren.
Die Verordnung ist mit spürbaren Sanktionen bewehrt. Bei verbotenen Praktiken drohen bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei Verstößen gegen die Hochrisiko-Pflichten sind es bis zu 15 Mio. € oder 3 %.
Die Höhe richtet sich nicht nach der Unternehmensgröße. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es schmale Erleichterungen bei der Konformitätsbewertung, die Grundpflichten gelten aber für jeden Betreiber von Hochrisiko-KI.
Der erste Schritt ist immer die Einordnung: Welche KI-Systeme sind im Einsatz, und in welche Risikostufe fallen sie? Erst wenn diese Klassifizierung steht, lassen sich Pflichten, Aufwand und Prioritäten sinnvoll planen.
Genau hier setzt der kostenfreie AI Act Klassifizierer von Hrmony an. Er ordnet Ihre HR-KI in wenigen Minuten in die Risikostufen der Verordnung ein und zeigt die passenden Pflichten – als erste Orientierung, bevor Sie in die Detailarbeit gehen. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung; die Einstufung hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Roland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Trends, Entwicklungen und Themen aus der HR Welt. Er widmet sich dabei primär den Bereichen Employee Engagement, DEI, Employee Wellbeing und Employee Experience.
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