Ein Benefit, um Mitarbeitende zu finden & zu motivieren
Geschäftsleitung:
„Ich will einen sinnvollen Benefit, der mich unterstützt, auf dem Arbeitsmarkt die Top-Talente von meinem Unternehmen zu überzeugen und sie langfristig zu binden."
Laut „StepStone – Recruitment Insights 2019“ erachten 72 % der Befragten Zusatzleistungen zum Gehalt als ein Kriterium, das die Entscheidung für oder gegen eine:n neue:n Arbeitgeber:in, signifikant beeinflusst. Darüber hinaus halten 49 % einen Zuschuss zum Essen für besonders attraktiv.
Mehr als 650 Unternehmen aus verschiedensten Branchen nutzen Digitale Essensmarken. Dort nutzten 89 % der Mitarbeitenden bis zu 15 Mal / Monat den Essenzuschuss. Andere Benefits, wie beispielsweise das Dienstrad, erreichen oft nur eine Durchdringung von 10 %.
Hrmony bestätigt jede Erstattung mit einer Nachricht auf dem Smartphone. Damit bekommen Ihre Mitarbeitenden bis zu 15 Mal im Monat eine positive Rückmeldung. Das ist echtes Employer Branding, das im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung nachhaltig im Gedächtnis bleibt.
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10 Gründe für die Einführung digitaler Benefits
In der kompakten Übersicht erfahren Sie, warum sowohl Arbeitgebende als auch Angestellte von digitalen Mitarbeitervorteilen profitieren.
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Ein Benefit, der Steuern und Abgaben reduziert
Geschäftsleitung:
„Ich will meinen Mitarbeitenden langfristig etwas Gutes tun. Der finanzielle Aufwand einer Gehaltserhöhung für das Unternehmen ist allerdings hoch und nur sporadisch möglich.“
Mit den Digitalen Essensmarken haben Sie die Wahl zwischen zwei Anwendungsmodellen, die Ihnen den für Ihre Zwecke jeweils höchsten Mehrwert bieten.
Als Gehaltserhöhung
Dieses Modell bietet sich bei anstehenden Gehaltserhöhungen oder Vertragsgestaltungen an, für die ein Budget zur Verfügung steht. Pro Mitarbeitenden können bis zu 100,05 € / Monat bezuschusst werden. Da die Digitalen Essensmarken noch vor Steuerabzug ausbezahlt werden, reduziert sich dieser Zuschuss für Ihre Mitarbeiter nicht mehr, er ist als Brutto-für-Netto zu behandeln.
Als Gehaltsumwandlung
Dieses Modell bietet einen attraktiven Mitarbeiter-Benefit, mit dem Sie kostenneutral Ihre Arbeitgebermarke stärken. Diese Variante kommt für all Ihre Mitarbeitenden, auch im Falle einer kürzlich genehmigten Gehaltserhöhung, infrage. Denn da Sie einen Teil des Brutto-Gehalts in steuerfreie Essenszuschüsse umwandeln, müssen Sie kein zusätzliches Budget aufbringen.
Dies ergibt für Ihr Unternehmen folgendes Ergebnis:
Bei reguläre Gehaltserhöhung:
Arbeitgeberkosten bei äquivalenter Barlohnerhöhung: 211 €
Netto-Effekt für Mitarbeiter: 103,50 €
Mit Digitalen Essensmarken:
Arbeitgeberkosten für den Essenszuschuss: 100,05 €
Netto-Effekt bei Mitarbeitern: 103,50 €
Ergebnis: Im Vergleich sparen Sie also bis zu 111 € bei gleichem Netto-Effekt für Ihre Mitarbeitenden. Bei 100 Mitarbeitenden bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von 11.100 €.
Dies ergibt für Ihr Unternehmen folgendes Ergebnis:
Die Ersparnis des Unternehmen:
Ersparnis pro Mitarbeiter im Monat 24 €
Ersparnis pro Mitarbeiter im Jahr 288 €
Netto-Vorteil der Mitarbeitenden:
Netto-Vorteil pro Mitarbeiter im Monat 49 €
Netto-Vortieil pro Mitarbeiter im Jahr 588 €
Ergebnis: In einem Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von 28.000 € für das Unternehmen und einen Netto-Vorteil für die Mitarbeitenden von 58.000 € .
Flexibler Benefit für die hybride Arbeitswelt: Axel Springer
„Der Digitale Essenszuschuss ermöglicht maximale Flexibilität für unsere Mitarbeitenden“
Ein Benefit, der dem HR-Management keinen Mehraufwand bereitet
Geschäftsleitung:
„Das HR-Management soll nicht zusätzlichen Aufwand durch einen neuen Benefit haben“
Die Digitalen Essensmarken sind ein Benefit, der komplett digital und papierlos funktioniert. Hrmony übernimmt die Bearbeitung der Belege und die Berechnung der Erstattungen. Damit entsteht für Ihr HR-Management keinerlei Aufwand bezüglich der Abrechnung oder Betreuung des Benefits.
Durch den Import der steuerfreien Benefits in die Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeitenden fällt auch für die Lohnbuchhaltung keine Mehrarbeit an.
Damit der erfolgreiche Start der Digitalen Essensmarken in Ihrem Unternehmen gewährleistet ist, erhält Ihre HR-Abteilung von Hrmony alle für die Einführung benötigten Materialien.
Ein Benefit, der die Digitalisierung als Chance begreift
Geschäftsleitung:
"Ich will die Chancen des digitalen Wandels für mein Unternehmen voll ausschöpfen und den Talenten von Morgen alle Möglichkeiten bieten.“
Mit Digitalen Essensmarken wird die Digitalisierung spürbar. Einfach den Beleg fotografieren, einschicken und Erstattung erhalten. So kommen Mitarbeitenden smart in den Genuss von günstigerer Essensverpflegung.
Indem Sie die Digitalen Essensmarken als Benefit anbieten, integrieren Sie die Digitalisierung in das alltägliche Leben Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Damit werden Innovation und Fortschritt ganz konkret spürbar.
Mit dem innovativen Modell der Digitalen Essensmarken erschließen Sie digital und clever den Sachbezugswert für Mittagsmahlzeiten. Somit bieten Sie Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein zeitgemäßen Benefit, der auch im Home-Office funktioniert.
Ein Benefit, der rechtssicher und Tax-Compliant ist
Steuerfrei bezuschusste Essensmarken gibt es in Deutschland schon seit über 60 Jahren. Sie sind im Einkommenssteuergesetz (EStG) gesetzlich verankert und in unzähliger Fachliteratur ausführlich dokumentiert. Über 3 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nutzen diese Zuschüsse deutschlandweit.
Hrmony zeichnet sich branchenweit durch eine umfassende Einzelprüfung jeder Erstattung an ihrer Mitarbeitenden aus. So stellen wir sicher das alle steuerrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und übernehmen für diese Prüfleistung sogar die Haftung.
Hrmony ist stolz darauf, mittlerweile mehr als 650 Unternehmen betreuen zu dürfen. Sprechen Sie uns also gern auf Referenzen an.
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