Benefits
3.6.2021
Ihr steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Kindergartenzuschuss
Mit diesem Benefit ermöglichen Sie Ihren Fachkräften, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Der Kindergartenzuschuss ist was für jede Familie!
Viele junge Familien werden bei der Lebensplanung vor die Frage gestellt: Kind oder Beruf? Mit einem Arbeitgeberzuschuss zum Kindergarten (Kindergartenzuschuss) können Sie Eltern in Ihrem Unternehmen unter die Arme greifen. Denn noch immer sind freie Plätze in staatlichen Einrichtungen trotz des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz rar gesät. Private Alternativen sind für die Eltern finanziell häufig nur schwer zu bestreiten. Ein Kindergartenzuschuss kommt nicht nur der jungen Familie, sondern auch Ihrem Unternehmen zugute, denn er ist komplett steuer- und beitragsfrei.
Steuerfrei und ohne Höchstgrenze: der Kindergartenzuschuss
Wenn Sie Ihre Mitarbeitenden mit einem Kindergartenzuschuss unterstützen wollen, gibt es grundsätzlich keine Obergrenze für die Steuerfreiheit. Dies ist in der Einkommenssteuererklärung anders: Hier können nur 2/3 der Kindergartenzuschuss und maximal 4.000 € abgesetzt werden. Durch Ihren Kindergartenzuschuss machen Sie also beispielsweise kostenintensive Betreuungseinrichtungen oder private Tagesmütter für Ihren Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin erschwinglich.
Neben Geldleistungen für die Kinderbetreuung in Ganztagespflegestellen, Krippen, Tagesstätten oder bei Tagesmüttern (Kindergartenzuschuss) sind auch Sachleistungen für Ihr Unternehmen steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Dies können zum Beispiel ein betriebseigener Kindergarten oder eine Firmen-Kinderkrippe sein.
Ein steuerfreier Höchstbetrag für den bezuschussten Kindergartenzuschuss wird in der Politik zwar diskutiert, jedoch ist momentan eine Änderung des Gesetzes nicht absehbar.