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Deutschlandticket 2027: Was bedeutet der neue Preis für Arbeitgeber?
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ab 1. Januar 2027 kostet das Deutschlandticket 66,80 € im Monat, als Jobticket 63,46 €. Den Preis bestimmt erstmals ein Kostenindex statt einer politischen Einigung.
- Der Mindestzuschuss für den 5-%-Jobticket-Rabatt steigt von 15,75 € auf 16,70 €. Wer 15,75 € fest vereinbart hat, liegt ab Januar darunter.
- Unter der Schwelle entfällt der Rabatt: Der Eigenanteil Ihrer Mitarbeitenden steigt dann auf 51,05 € statt auf 46,76 €.
- Zuschussregeln mit Prozentangabe („25 % des jeweiligen Ausgabepreises“) passen sich jedes Jahr von selbst an.
- Steuerlich ändert sich nichts: Der Zuschuss bleibt nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, solange er zusätzlich zum Arbeitslohn fließt und die Ticketkosten nicht übersteigt.
Stand: 2. Oktober 2026. Die Preise sind beschlossen und gelten ab 1. Januar 2027.
Wie teuer wird das Deutschlandticket 2027?
Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2027 66,80 € pro Monat, 3,80 € mehr als 2026. Als Jobticket sind es 63,46 €, als Semesterticket 40,08 €. Festgelegt hat die Preise der Koordinierungsrat Deutschlandticket am 30. September 2026. Die Finanzierung durch Bund und Länder steht bis Ende 2030.
Neu ist der Mechanismus. Bisher wurde der Preis politisch festgelegt, zuletzt auf 58 € für 2025 und 63 € für 2026. Für 2027 greift erstmals ein Preisindex, den die Verkehrsministerkonferenz im März 2026 beschlossen hat. Er bildet Personal-, Energie- und allgemeine Kosten der Verkehrsunternehmen ab. Für HR folgt daraus: Der Preis wird künftig jedes Jahr neu berechnet. Jede Zuschussregel mit festem Eurobetrag veraltet damit ebenfalls jedes Jahr.
Wie hoch muss der Arbeitgeberzuschuss 2027 sein?
Den 5-%-Rabatt auf das Jobticket gibt es nur, wenn Arbeitgeber mindestens 25 % des Ausgabepreises übernehmen. 2026 waren das 15,75 €, ab 2027 sind es 16,70 €. Ein fest vereinbarter Zuschuss von 15,75 € liegt ab Januar unter der Schwelle.
Wer 2026 den Mindestzuschuss als festen Eurobetrag in eine Zusatzvereinbarung geschrieben hat, hat genau diese Zahl stehen. Bleibt sie stehen, fällt der Rabatt von 3,34 € weg. Ihre Mitarbeitenden zahlen dann 51,05 € statt 46,76 €, also rund 4,30 € mehr im Monat. Sie selbst zahlen in diesem Fall genau so viel wie bisher.
Die Anpassung kostet Sie beim Mindestzuschuss 0,95 € pro Monat und Kopf, also 11,40 € im Jahr. Unterbleibt sie, zahlt jede Person mit Ticket 4,29 € mehr im Monat, gut das Viereinhalbfache.
Was kostet das Jobticket 2027 im Budget?
Bei Vollübernahme steigen Ihre Kosten von 59,85 € auf 63,46 € pro Monat und Kopf. Aufs Jahr gerechnet sind das 761,52 € statt 718,20 €, ein Plus von 43,32 €. Bei 50 Mitarbeitenden mit Jobticket liegt der Jahresaufwand bei 38.076 €.
Beim hälftigen Zuschuss übernehmen Sie 2027 33,40 € statt 31,50 €, Ihre Mitarbeitenden zahlen 30,06 € statt 28,35 €. Steuerlich bleibt alles gleich. Der Zuschuss ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei und hat keine gesetzliche Höchstgrenze. Begrenzt wird er nur durch die tatsächlichen Ticketkosten.
Eine Folge betrifft Ihre Mitarbeitenden direkt. Der steuerfreie Zuschuss wird auf ihre Entfernungspauschale angerechnet. Steigt der Zuschuss, steigt auch der Betrag, den Sie auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Bei langen Arbeitswegen kann deshalb die Pauschalversteuerung mit 25 % nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG günstiger sein, weil dort die Anrechnung entfällt. Die Gegenrechnung finden Sie im Leitfaden Deutschlandticket als Jobticket.
Was müssen Arbeitgeber bis zum Jahreswechsel anpassen?
- Vereinbarungen prüfen: Wo steht ein fester Betrag von 15,75 €? Ab Januar braucht es mindestens 16,70 €, damit der Rabatt bleibt.
- Prozentual formulieren: „25 % des jeweiligen Ausgabepreises des Deutschlandtickets“ erspart die Anpassung in jedem Folgejahr. Halten Sie den Zuschuss weiter als Leistung zusätzlich zum Gehalt fest, nicht als Gehaltsbestandteil.
- Zusagen ohne Betrag prüfen: Heißt es nur „Wir übernehmen das Deutschlandticket“, kann das als Zusage zum jeweils gültigen Preis ausgelegt werden. Dann tragen Sie die Erhöhung mit. Wer die Kosten begrenzen will, braucht einen festen Betrag oder eine Prozentregel mit Obergrenze. Auch die Prozentformulierung aus Punkt 2 bindet an jede künftige Erhöhung.
- Lohnart aktualisieren: Den neuen Betrag ab der Januar-Abrechnung hinterlegen.
- Budget nachziehen: Kopfzahl × 12 × neuer Arbeitgeberanteil.
- Mitarbeitende informieren: Den neuen Eigenanteil kommunizieren, bevor die erste Januar-Abbuchung kommt (bei 25-%-Zuschuss 46,76 €).
Geht der ÖPNV-Zuschuss auch ohne Rahmenvertrag?
Der 5-%-Rabatt hängt an einem Jobticket-Rahmenvertrag mit einem Verkehrsunternehmen. Es gibt aber auch einen zweiten Weg: den direkten ÖPNV-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG, ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.
Mit Hrmony Mobilität kaufen Ihre Mitarbeitenden ihr Deutschlandticket oder ein anderes ÖPNV-Abo selbst und laden den Beleg in der Hrmony-App hoch. Die Erstattung läuft steuerfrei über die nächste Lohnabrechnung. Den Jobticket-Rabatt gibt es auf diesem Weg nicht, Ihre Mitarbeitenden zahlen also den regulären Preis von 66,80 €. Dafür bekommen Sie Folgendes:
- Freie Zuschusshöhe ohne 25-%-Bindung: Auch 10 € oder 20 € im Monat sind steuerfrei.
- Jedes ÖPNV-Abo zählt: Das gilt auch für die regionale Monatskarte, die im eigenen Verbund günstiger sein kann als das Deutschlandticket.
- Kein Vertrag mit einzelnen Verkehrsverbünden und keine Ticketverwaltung im HR.
- Bestehende private Abos bleiben, wie sie sind.
Welcher Weg passt, ist eine Rechenfrage. Der Rabatt bringt 3,34 € pro Ticket und Monat. Fährt ein großer Teil Ihrer Belegschaft mit dem Deutschlandticket, rechnet sich der Rahmenvertrag. Nutzt nur ein Teil den ÖPNV oder pendeln viele mit regionalen Tickets, ist der direkte Zuschuss oft die einfachere Lösung. Für Wege jenseits des ÖPNV lässt er sich mit dem Hrmony Sachbezug kombinieren, denn beide Töpfe sind unabhängig voneinander.
Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 15 EStG, § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG. Preise: Beschluss des Koordinierungsrats Deutschlandticket vom 30. September 2026 nach dem Preisindex der Verkehrsministerkonferenz (Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung).






